Seit den 1970er-Jahren werden in der amtlichen Statistik Informationen über Umweltschutzausgaben erhoben und ausgewertet. Die jährliche Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe ist dabei eine wichtige Messgröße für die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit ihrer Produktion.
Als Umweltschutzinvestitionen werden Investitionen in Anlagen bezeichnet, die der Verringerung, Vermeidung oder Beseitigung von Emissionen in die Umwelt dienen oder eine schonendere Nutzung der Ressourcen ermöglichen. Dabei teilen sich die Umweltschutzinvestitionen in die folgenden sieben Bereiche auf: Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser und Arten- und Landschaftsschutz. Der Bereich Luftreinhaltung wird ab Berichtsjahr 2020 aufgegliedert in Elektromobilität und Luftreinhaltung (ohne Elektromobilität). Ob die Investition auf rechtlicher oder freiwilliger Basis beruht, ist für die Erhebung nicht relevant.
Gerade im Hinblick auf wirtschaftspolitische Entscheidungen und Fragestellungen zur nachhaltigen Entwicklung gewinnt die Umweltschutzwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Im nachfolgenden Beitrag soll daher für das Land Baden-Württemberg ein Überblick über die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz gegeben werden. Dabei wird auch ihre ökonomische und ökologische Relevanz verdeutlicht und die aktuellen Entwicklungen dargestellt.
In absoluten wie auch relativen Zahlen sind in Baden-Württemberg im Jahr 2020 die Investitionen für den Umweltschutz bzw. der Anteil der Umweltschutzinvestitionen an den Gesamtinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (+ 0,11 Milliarden (Mrd.) Euro bzw. der Anteil der Umweltschutzinvestitionen an den Gesamtinvestitionen + 1,9 %). Die Bereiche Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie der Klimaschutz prägen diese positive Entwicklung seit langen Jahren.