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Wohngeld

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Bezugsberechtigt sind einkommensschwächere Haushalte, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.

Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss geleistet. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Den größeren Teil der Wohnkosten müssen in jedem Fall Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Eigentümerinnen und Eigentümer selbst tragen.