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Mietzuschuss

Antragsberechtigt sind Mieter (Hauptmieter, Untermieter) von Wohnraum, Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts sowie Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes.

Wohngeld