Mietzuschuss
Antragsberechtigt sind Mieter (Hauptmieter, Untermieter) von Wohnraum, Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts sowie Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes.