Lastenzuschuss
Lastenzuschussberechtigt ist für den eigengenutzten Wohnraum der Eigentümer eines eigenen Hauses, der Eigentümer einer Eigentumswohnung und der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.
Lastenzuschussberechtigt ist für den eigengenutzten Wohnraum der Eigentümer eines eigenen Hauses, der Eigentümer einer Eigentumswohnung und der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.