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Ständige Arbeitskräfte

Arbeitskräfte ohne Familienarbeitskräfte, die im Berichtszeitraum in einem unbefristeten oder auf mindestens sechs (bis 2007 drei) Monate abgeschlossenen Arbeitsverhältnis zum Betrieb standen. Hierzu zählen auch Familienangehörige, die ständig im Betrieb arbeiten, aber außerhalb des Betriebes leben oder die mitarbeitenden Gesellschafter von Personengesellschaften.