Familienarbeitskräfte
Neben denBetriebsinhabern gehören hierzu auch ihre sowohl auf dem Betrieb lebenden als auch mit betrieblichen Arbeiten beschäftigten Familienangehörige in Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen.
Neben denBetriebsinhabern gehören hierzu auch ihre sowohl auf dem Betrieb lebenden als auch mit betrieblichen Arbeiten beschäftigten Familienangehörige in Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen.