Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich entsprechend dem Berechnungsablauf laut Steuerbescheid, wobei vom Bilanzgewinn/-verlust ausgehend sämtliche Zu- und Abschläge dargestellt werden. In gleicher Weise wird die Berechnung der festgesetzten bis hin zur verbleibenden Körperschaftsteuer detailliert wiedergegeben. Der allgemein in der Körperschaftsteuerstatistik verwandte Begriff des Gesamtbetrags der Einkünfte lehnt sich an den der Einkommensteuerstatistik an.