Körperschaften
Zu den Körperschaften gehören:
- Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und öffentliche Sparkassen, öffentliche Versorgungs- und Verkehrsbetriebe, sonstige Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und sonstige Körperschaften.