Bedeutung und Entwicklung der marginalen Beschäftigung in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg waren im Jahr 2015 insgesamt fast 785 000 Personen ausschließlich geringfügig, kurzfristig oder in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt. Damit war mehr als jeder achte Erwerbstätige im Land marginal beschäftigt. Nicht zuletzt aufgrund der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes wurde dieser Stellung im Beruf aktuell wieder besondere Aufmerksamkeit zuteil. Schließlich waren es in erster Linie die marginal Beschäftigten, die zu Stundenlöhnen arbeiteten, die teilweise noch unterhalb der neu gezogenen Mindesthöhe lagen. Von 2014 auf 2015 sank ihre Zahl um 2,3 % und war damit so niedrig wie seit 2003 nicht mehr. Seit 2003 haben sich nicht nur die marginal Beschäftigten, sondern auch andere Beschäftigungsformen spürbar gewandelt.