:: 12/2016

Erneut weniger Verurteilte in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Verurteilten 2015 nunmehr im achten Jahr in Folge zurückgegangen. Besonders erfreulich ist, dass der Rückgang 2015 erstmals wieder in allen Altersgruppen zu beobachten war. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 102 600 Personen rechtskräftig verurteilt, das sind 2 200 bzw. 2,1 % weniger als 2014.

Den prozentual stärksten Rückgang der Verurteiltenzahl gab es in der Altersgruppe der Jugendlichen. Unter den gerichtlich Verurteilten waren 37 200 Personen mit ausländischer Nationalität, das waren 6,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Im Gegensatz dazu gab es bei den deutschen Verurteilten einen Rückgang um 6,4 %.

Fast drei Viertel aller Verurteilungen entfielen auf fünf Straftatengruppen, nämlich Betrug und Untreue, Straßenverkehrsdelikte, Diebstahl, Drogen- und Gewaltdelikte. In vier dieser größten Straftatengruppen gab es im Jahr 2015 weniger Verurteilungen als 1 Jahr zuvor. Die Ausnahme bildete die Gruppe der Diebstahlsdelikte. Hier nahm die Zahl der Schuldsprüche im dritten Jahr in Folge zu.

Gut 85 % der Angeklagten wurden verurteilt

Insgesamt hatten sich im Jahr 2015 in Baden-Württemberg 120 400 Personen in Strafverfahren vor den Gerichten im Land zu verantworten. Davon wurden 102 600 Angeklagte bzw. 85,2 % rechtskräftig verurteilt. In den restlichen 17 800 Fällen wurden die Strafverfahren entweder durch Einstellung (14 900 Fälle), Freispruch (2 800 Fälle) oder sonstige Entscheidungen wie der Anordnung von Maßnahmen der Besserung und Sicherung (130 Fälle) abgeschlossen. Nicht berücksichtigt sind in der Strafverfolgungsstatistik Fälle, in denen es nach Einstellung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens erst gar nicht zu einer Anklage vor Gericht gekommen ist, sowie eine nicht quantifizierbare Dunkelziffer nicht bekannt gewordener oder nicht aufgeklärter Straftaten.

Zahl der Verurteilten in Baden-Württemberg geht deutlich zurück

Im Jahr 2015 wurden in Baden-Württemberg rund 102 600 Personen vor Gericht schuldig gesprochen. Damit lag die Zahl der gerichtlich Verurteilten um 2 200 Personen oder 2,1 % unter dem Niveau des Vorjahres. Somit hat sich der zu beobachtende Rückgang der Verurteiltenzahl nunmehr auch im achten Jahr in Folge weiter fortgesetzt. Die Zahl der Schuldsprüche war zuletzt im Jahr 1978 niedriger als im Jahr 2015. Besonders erfreulich war, dass im Jahr 2015 der Rückgang der Verurteilten in allen Altersgruppen zu beobachten war. Prozentual mit Abstand am stärksten war der Rückgang in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren um 10,5 % oder 520 Verurteilte auf nunmehr rund 4 400 Verurteilte. In der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren ging die Zahl der Schuldsprüche um 2,3 % (– 220 Personen) auf 9 300 Verurteilte zurück. Erstmals seit 2012 war auch wieder bei den Erwachsenen der Altersgruppe 21 Jahre und älter ein Rückgang der Verurteiltenzahl zu beobachten, und zwar um 1,6 % (– 1 500 Personen) auf nunmehr 89 000 Erwachsene.

Verurteiltenhäufigkeit in allen Altersgruppen gesunken

Informationen zur Zahl der Verurteilten sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf sind gesellschaftspolitisch von besonderer Bedeutung. Allerdings ist bei der Auswertung der Daten zu beachten, dass die Zahl der Gerichtsverfahren durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst wird. Dies können beispielsweise mögliche Änderungen im Anzeigeverhalten, der Erfolg der Ermittlungsbehörden und von Projekten der Kriminalprävention sowie mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionierungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften sein. Ganz entscheidend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung ist aber die demografische Struktur und Entwicklung der Bevölkerung. Um den Einfluss der demografischen Entwicklungen auf die Verurteiltenzahlen auszuschließen, wird eine demografiebereinigte Verurteiltenhäufigkeit (Verurteiltenziffer) berechnet, bei der die Zahl der Verurteilten auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht strafmündig sind.

Aus dem Ergebnis der Strafverfolgungsstatistik 2015 zeigt sich, dass die Verurteiltenhäufigkeit insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 1 097 je 100 000 Personen im strafmündigen Alter zurückging. Bei den Jugendlichen sank sie um 9,7 % auf 951 und bei den Heranwachsenden um 2,7 % auf 2 532. In der Altersgruppe der Erwachsenen ging die Verurteiltenziffer nach 3 Jahren des Anstiegs aktuell ebenfalls wieder zurück, und zwar um 2,6 % auf 1 043 je 100 000 Personen. Damit war in allen Altersgruppen die Verurteiltenziffer so niedrig wie noch nie seit der Gründung Baden-Württembergs im Jahr 1952. Im Vergleich der Altersgruppen war die Verurteiltenziffer der Jugendlichen am niedrigsten und liegt nunmehr im zweiten Jahr in Folge unter der der Erwachsenen. In der Altersgruppe der Heranwachsenden war die Verurteiltenziffer nach wie vor am höchsten.

Nur jede fünfte verurteilte Person war eine Frau

Von den insgesamt 102 600 Schuldsprüchen im Jahr 2015 wurden 82 400 gegen Männer und 20 200 gegen Frauen ausgesprochen. Die Zahl der männlichen Verurteilten ging um knapp 1 800 Personen (–2,1 %) zurück. Bei den Frauen gab es ebenfalls einen Rückgang um 2,1 % (– 400 Personen). Die Frauenquote unter den Verurteilten betrug damit unverändert 19,7 %. Frauen sind somit in weitaus geringerem Umfang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Männer. Nur rund jeder fünfte ausgesprochene Schuldspruch betraf eine Frau. Bezogen auf die weibliche strafmündige Bevölkerung in Baden-Württemberg insgesamt bedeutet dies, dass 0,4 % der Frauen im Alter ab 14 Jahren angeklagt und rechtskräftig verurteilt wurden. Bei der männlichen Bevölkerung war dieser Anteil mit 1,8 % wesentlich höher. Anders ausgedrückt kamen auf 100 000 Frauen im strafmündigen Alter 424 weibliche Verurteilte. Bei den Männern waren es 1 797 Verurteilte von 100 000 strafmündigen Männern und damit mehr als viermal so viele.

Mehr ausländische Verurteilte

Unter den insgesamt 102 600 gerichtlich Verurteilten besaßen 37 200 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl ist 2015 gegenüber dem Vorjahr um 2 200 bzw. 6,4 % gestiegen und war somit fast so hoch wie letztmalig im Jahr 1998. Im Vergleich dazu ist die Zahl der verurteilten Deutschen 2015 zum Vorjahr um 4 400 oder 6,4 % auf 65 400 gefallen. Damit setzte sich die gegenläufige Entwicklung dieser Verurteiltenzahlen, die bereits seit dem Jahr 2011 zu beobachten ist, weiter fort. Bezogen auf die Gesamtzahl der Verurteilungen hatten 2015 insgesamt 36,2 % der Verurteilten eine ausländische Nationalität. Damit stieg der Anteil der ausländischen Verurteilten gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozentpunkte. Während in der Altersgruppe der ausländischen Jugendlichen ein deutlicher Rückgang der Verurteilungen um 8,4 % (– 100 Verurteilte) zu beobachten war, gab es in den beiden anderen Altersgruppen Zuwächse. Ein kräftiger Anstieg um 14,4 % (+ 400 Verurteilte) war bei den Heranwachsenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu verzeichnen. In der Altersgruppe der ausländischen Erwachsenen betrug der Zuwachs 6,3 % (+ 2 000 Verurteilte). Bei dieser Entwicklung ist allerdings zu berücksichtigen, dass die ausländische Bevölkerung im strafmündigem Alter in Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr stark zugenommen hat (+ 65 400 Personen bzw. + 5,5 %). Betrachtet man die demografiebereinigte Entwicklung der Verurteiltenhäufigkeit, ist diese bei den ausländischen Verurteilten 2015 gegenüber dem Vorjahr lediglich um 0,9 % gestiegen. Bei der deutschen Bevölkerung sank die Verurteiltenhäufigkeit dagegen um 6,5 %.

Struktur der Straftaten bei Deutschen und Ausländern unterschiedlich

Im Jahr 2015 entfielen sowohl bei den deutschen wie bei den ausländischen Verurteilten rund drei Viertel der insgesamt 102 600 gerichtlichen Schuldsprüche auf die fünf Straftatengruppen Betrug und Untreue, Straßenverkehrsdelikte, Diebstahl, Drogendelikte und Gewaltdelikte.1 Was allerdings die Rangfolge der einzelnen Deliktgruppen betrifft, so zeigen sich doch deutliche Unterschiede. So standen 2015 bei den verurteilten Deutschen die Straßenverkehrsdelikte an erster Stelle (25,1 %), noch vor Betrug und Untreue (23 %) oder Diebstahl (12,7 %). Personen mit ausländischer Nationalität wurden dagegen mit Abstand am häufigsten wegen Diebstahls (25,5 %), Betrugs und Untreue (21,4 %) und Straßenverkehrsdelikten (17,4 %) verurteilt. Verurteilungen wegen Drogen- und Gewaltdelikten waren im Vergleich dazu bei den deutschen als auch bei den ausländischen Verurteilten deutlich seltener.

Im Gesamtergebnis war mit Ausnahme der Diebstahlsdelikte in allen der genannten Deliktgruppen ein Rückgang der Verurteilungen zu beobachten. Im Vergleich zum Vorjahr ging 2015 die Zahl der deutschen Verurteilten in allen fünf Straftatengruppen zurück, während die Zahl der Schuldsprüche gegen Personen mit ausländischer Nationalität zunahm.

Vor allem weniger Verurteilte wegen Betrugs und Untreue

Der zahlenmäßig stärkste Rückgang an Verurteilungen war im Bereich Betrug und Untreue festzustellen (– 900 Verurteilungen bzw. – 3,6 %). Dieser wurde in entscheidendem Maße von der deutlich geringeren Zahl der verurteilten Deutschen bestimmt (– 1 100 Verurteilte). Bei den Personen mit ausländischer Nationalität gab es einen leichten Zuwachs an Verurteilungen (+ 200 Verurteilte). Ausschlaggebend für diesen Anstieg war vor allem die höhere Anzahl an Verurteilungen wegen des Erschleichens von Leistungen wie beispielsweise Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln Beförderungserschleichung). Insgesamt wurden 2015 rund 23 000 Verurteilungen wegen Betrugs und Untreue ausgesprochen, davon 16 200 gegen Männer und 6 800 gegen Frauen. Damit war diese Straftatengruppe im zweiten Jahr in Folge unter den fünf genannten die größte. Der Frauenanteil war bei den Verurteilten dieser Straftatengruppe mit 29,6 % vergleichsweise hoch und lag fast 10 Prozentpunkte höher als bei der Gesamtheit aller Straftaten (19,7 %).

Verurteilungen wegen Straßenverkehrs- und Gewaltdelikten seit Jahren rückläufig

Bei den Straßenverkehrsdelikten hat sich der seit 2003 fallende Trend weiter fortgesetzt. 2015 gab es insgesamt 22 900 Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten, rund 700 oder 2,8 % weniger als 2014. In der Summe ergab sich dies aus der deutlich geringeren Zahl an Schuldsprüchen gegen deutsche Staatsbürger (– 1 000 Verurteilungen) und dem Zuwachs der Verurteilungen bei Ausländern (+ 300 Verurteilungen). 82,4 % der Schuldsprüche (18 900 Fälle) entfielen auf Männer, 17,6 % oder 4 000 auf Frauen. 2015 wurden 9 200 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit ohne Personenschaden verurteilt, das waren 40 % aller Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten ist nunmehr bereits im fünften Jahr in Folge rückläufig. 2015 ergingen 3 600 Schuldsprüche wegen Gewaltdelikten, das waren gut 200 Verurteilungen oder 5,4 % weniger als 1 Jahr zuvor. Damit konnte in der zahlenmäßig kleinsten unter den fünf Straftatengruppen der stärkste prozentuale Rückgang beobachtet werden. Insbesondere bei den Jugendlichen (– 23,4 %), aber auch bei den Heranwachsenden (– 11,2 %) gab es einen deutlichen Rückgang der Zahl der Schuldsprüche. Bei den Erwachsenen stieg dagegen die Zahl um 2,1 %. 2 100 Schuldsprüche wurden gegen Deutsche verhängt (– 270 Verurteilte bzw. – 11,2 %) und 1 500 gegen ausländische Personen (+ 60 Verurteilte bzw. + 4,2 %). Zu den Gewaltdelikten zählen vor allem gefährliche und schwere Körperverletzungen einschließlich Körperverletzungen mit Todesfolge, aber auch Raubdelikte, Mord, Totschlag und Vergewaltigung. Innerhalb der Gewaltdelikte sank die Zahl der Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung2 zahlenmäßig am stärksten. Auf diese mit einem Anteil von 71 % größte Untergruppe entfielen im vergangenen Jahr 2 600 Schuldsprüche, 150 oder 5,5 % weniger als 2014. Während gegenüber dem Vorjahr die Zahl der Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung bei den Deutschen in allen Altersgruppen abnahm, stieg deren Zahl bei den Heranwachsenden und Erwachsenen mit ausländischem Pass. Insgesamt wurden 2015 gut 1 000 Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ausländische Personen ausgesprochen (+ 90 Verurteilte oder + 9,9 %).

Erstmals wieder weniger Schuldsprüche wegen Drogendelikten

Die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten ging erstmals seit 2011 wieder zurück. 2015 wurden insgesamt 8 500 Personen wegen Drogendelikten schuldig gesprochen. Das waren gut 100 Personen oder 1,7 % weniger als 1 Jahr zuvor. Ausschlaggebend für das Gesamtergebnis an Verurteilungen wegen Drogendelikten war vor allem der Rückgang an Verurteilungen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (– 160 Fälle). Die geringere Zahl der Verurteilungen ist das Ergebnis aus einem deutlichen Rückgang der Schuldsprüche gegen deutsche Staatsbürger (– 400 Verurteilte bzw. – 6,3 %) und einem Zuwachs der Verurteilungen von ausländischen Personen (+ 300 Verurteilte bzw. + 13,3 %), hier vor allem bei den Erwachsenen und Heranwachsenden.

Mehr Verurteilte wegen Diebstahls

Die Verurteilungen wegen Diebstahls nahmen dagegen nunmehr im dritten Jahr in Folge zu. 2015 erhöhte sich die Zahl der Schuldsprüche gegenüber dem Vorjahr um knapp 500 auf 17 800, was einem Zuwachs um 2,7 % entspricht. Ursächlich hierfür ist der deutliche Anstieg der ausländischen Verurteilten um 1 100 Schuldsprüche (+ 13,2 %). Bei den deutschen Verurteilten gab es hingegen einen Rückgang um gut 600 (– 7,2 %). 2015 wurden insgesamt 8 300 Deutsche und 9 500 Personen mit ausländischer Nationalität wegen Diebstahls verurteilt. Der Anstieg bei der Zahl der Verurteilungen gegen Ausländer war bei den Heranwachsenden und bei den Erwachsenen zu beobachten, während die Zahl der wegen Diebstahls verurteilten ausländischen Jugendlichen abnahm. Ausschlaggebend für die höhere Zahl der ausländischen Verurteilten in dieser Deliktgruppe war der starke Anstieg der Schuldsprüche wegen einfacher Diebstähle3, die nicht mit Gewaltanwendung verbunden sind. Sie stiegen um knapp 1 000 Fälle auf 7 800 (+ 14,7 %). Insgesamt wurden 2015 rund 14 900 Urteile wegen einfacher Diebstähle verhängt. Das war mit über 80 % der weit überwiegende Teil der Diebstahlsdelikte. Lediglich 2 900 Fälle betrafen den Straftatbestand des schweren Diebstahls wie beispielsweise Einbruch- oder Bandendiebstahl4.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

2015 wurde bei 79 % der Verurteilten – dies entspricht 81 400 Schuldsprüchen – eine Geldstrafe verhängt. 14 400 Personen oder 14 % wurden zu einem Freiheitsentzug verurteilt. Bei den übrigen 6 800 Verurteilten oder knapp 7 % wurden Zuchtmittel wie beispielsweise Verwarnungen oder Jugendarrest sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim auferlegt. Von den insgesamt über 14 400 Strafen mit Freiheitsentzug setzten die Gerichte rund 10 300 zur Bewährung aus, so dass letztlich 4 100 Verurteilte bzw. 4 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe antreten mussten.

1 Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten wird ausschließlich die schwerste begangene Straftat statistisch ausgewertet.

2 Gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 StGB.

3 Gemäß § 242 StGB.

4 Gemäß §§ 243 bis 244a StGB.