:: 113/2022

Pressemitteilung 113/2022

Armutsgefährdung in Baden-Württemberg in etwa auf Bundesniveau

44,7°% der Erwerbslosen armutsgefährdet

Die Armutsgefährdungsquote in Baden-Württemberg lag 2021 in etwa auf Bundesniveau, teilt das Statistische Landesamt auf Basis der Erstergebnisse des Mikrozensus mit. Gemessen am Landesmedian waren 16,4 % der Baden-Württemberginnen und Baden-Württemberger armutsgefährdet. Sie mussten mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Bevölkerung des Landes auskommen. In Deutschland hatten 16,6 % der Bevölkerung ein Einkommen unterhalb 60 % des Bundesmedians.

Besonders häufig armutsgefährdet waren Erwerbslose (44,7 %) und Alleinerziehende1 (44,6 %). Auch Personen in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsniveau2 (37,3 %) und in Haushalten mit drei und mehr Kindern (31,8 %) hatten ein erhöhtes Armutsrisiko.

Eine besonders niedrige Armutsgefährdung hatten hingegen Personen in Haushalten mit einem hohen Bildungsniveau3 (6,7 %) und abhängige Erwerbstätige (8,4 %). Von den Selbständigen waren 2021 in Baden-Württemberg 13,1 % armutsgefährdet.

Die Armutsgefährdungsquote ist ein relatives Maß der Einkommensarmut. Sie bezeichnet gemäß EU-Definition den Anteil derjenigen Personen, die mit weniger als 60 % des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens (Median der Äquivalenzeinkommen) in einem Gebiet auskommen müssen. Da sich die Einkommen und die Lebenshaltungskosten zwischen den Bundesländern unterscheiden, wird der Landesmedian zugrunde gelegt.

Der Landesmedian lag 2021 bei pro Person 2.034 Euro im Monat (Bundesmedian 1.913 Euro). Unterhalb 60 % des Landesmedians (1.220 Euro/Monat) wird bei einem Einpersonenhaushalt in Baden-Württemberg von einer Armutsgefährdung gesprochen. Die Armutsgefährdungsschwelle ist von der Anzahl und dem Alter der Personen in einem Haushalt abhängig. Bei einem Haushalt aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsgefährdungsschwelle 2021 im Land bei 2.563 Euro/Monat.4

Berechnet werden die Armutsgefährdungsquoten und weitere interessante Indikatoren zu Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland, den Bundesländern und den Regionen (NUTS 2) vom Arbeitskreis Amtliche Sozialberichterstattung.

Aufgrund von Einschränkungen bei der Erhebungsdurchführung 2020 sind die Ergebnisse des Jahres 2020 nur eingeschränkt aussagekräftig. Wir empfehlen die Ergebnisse von 2020 nicht zu verwenden. Aufgrund umfangreicher methodischer Umstellungen im Mikrozensus ab 2020 sind auch Vergleiche mit den Jahren bis 2019 nur eingeschränkt möglich.

1 Haushalte, die nur aus einem Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern bestehen.

2 Bildungsabschluss der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt maximal ISECD 2 (Haupt- oder Realschulabschluss ohne Berufsausbildung)

3 Bildungsabschluss der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt mindestens ISCED 5 (Meister, Techniker o.ä. bzw. Bachelor-Abschluss)

4 Für die Berechnung wird die neue OECD-Skala zugrunde gelegt (vgl. https://www.statistik-bw.de/Glossar/574).

Tabelle 1
Armutsgefährdungsquote*) in Baden-Württemberg 2021 nach soziodemografischen Merkmalen
MerkmalAnteil armutsgefährdeter Personen (Landesmedian)
%

*) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten in Baden-Württemberg (Landesmedian). Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet.

1) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt.

2) Nach dem "Labour-Force-Konzept" der International Labour Organization (ILO).

3) Nichterwerbspersonen mit Bezug einer eigenen (Versicherten-) Rente bzw. Pension und Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit überwiegendem Lebensunterhalt aus einer Hinterbliebenenrente, -pension.

4) Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) bestimmt.

5) Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 1. Reihe 2.2). Es können auch Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich aus Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, identifiziert werden und werden mitgezählt (=Migrationshintergrund im weiteren Sinn).

Datenquelle: Mikrozensus Erstergebnis 2021 - Bevölkerung Hauptwohnsitzhaushalten.

Insgesamt 16,4
Alter und Geschlecht
Männlich
18 bis unter 25 21,6
25 bis unter 50 13,5
50 bis unter 65 10,3
65 und älter 16,3
Weiblich
18 bis unter 25 25,5
25 bis unter 50 14,5
50 bis unter 65 12,2
65 und älter 21,6
Haushaltstyp1)
Einpersonenhaushalt 28,4
Zwei Erwachsene ohne Kind 9,7
Sonstiger Haushalt ohne Kind 9,2
Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 44,6
Zwei Erwachsene und ein Kind 9,0
Zwei Erwachsene und zwei Kinder 11,8
Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 31,8
Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 19,3
Erwerbsstatus2)
Erwerbstätige 8,8
Selbständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) 13,1
Abhängig Erwerbstätige 8,4
Erwerbslose 44,7
Nichterwerbspersonen 24,0
Rentner/-innen und Pensionäre/Pensionärinnen3) 19,7
Personen im Alter von unter 18 Jahren 21,0
Sonstige Nichterwerbspersonen 38,8
Qualifikationsniveau4) der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt (Haupteinkommensbezieher) 
Niedrig (ISCED 0 bis 2) 37,3
Mittel (ISCED 3 und 4) 16,3
Hoch (ISCED 5 und höher) 6,7
Migrationshintergrund5)
Mit Migrationshintergrund 25,2
Ohne Migrationshintergrund 11,5