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Zensus 2022: Die Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung

Die größte Erhebung der amtlichen Statistik

Die Gebäude- und Wohnungszählung 2022 war nicht nur die größte Erhebung des Zensus in Baden-Württemberg, sondern auch der gesamten amtlichen Statistik im Land. Die damit erhobenen Daten dienen als wichtige Grundlage für zentrale wohnungspolitische Entscheidungen.

Ziel und Zweck der Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Fragen zur Energieeffizienz von Gebäuden, der Höhe von Mieten in Ballungsgebieten und auch, wie zukünftig geplant und gebaut werden muss, um ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sind aktueller denn je. Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) 2022 war, den gesamten Bestand an Gebäuden mit Wohnraum sowie alle darin befindlichen Wohnungen in Deutschland zu erfassen, um mithilfe dieser Daten solche und weitere Fragen beantworten zu können und den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern eine fundierte Datengrundlage an die Hand zu geben. Hintergrund ist, dass in Deutschland bislang kein einheitliches Register existiert, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend beinhaltet.

Wie bereits im Zensus 2011, wurden verschiedene Merkmale sowohl zu Gebäuden als auch zu Wohnungen in den Fragenkatalog der GWZ 2022 aufgenommen. Darunter fielen zum Beispiel Art und Baujahr jedes Wohngebäudes, die Anzahl und Größe der Wohnungen sowie die überwiegende Heizungsart.1 In Bezug auf die Wohnungen im Gebäude wurde unter anderem erhoben, wie die jeweilige Wohnung zum Zensusstichtag 15. Mai 2022 genutzt wurde und, falls diese leer stand, wie lange der Leerstand bereits andauerte und zu welchem Zeitpunkt sie wieder verfügbar wäre.

Mit Blick auf die Energieeffizienz von Gebäuden und steigende Wohnkosten, wurden im Rahmen des Zensus erstmals flächendeckend Daten zum überwiegenden Energieträger für die Heizung eines Gebäudes sowie die Nettokaltmiete je Wohnung erhoben. Diese Daten bilden einerseits den Status Quo ab und dienen andererseits als verlässliche Planungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen.

Wer wurde befragt?

Um den Bestand an Gebäuden und Wohnungen insgesamt zu erfassen und dabei eine hohe Qualität zu gewährleisten, wurde eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht durchgeführt, das heißt es wurde zu jedem Wohnobjekt eine auskunftspflichtige Person ermittelt und befragt.2

Zu den auskunftspflichtigen Personen zählten insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- und nutzungsberechtigte Personen.3 Der Umfang der GWZ belief sich in Baden-Württemberg auf insgesamt etwa 3,1 Millionen (Mill.) auskunftspflichtige Personen, die zu rund 3,5 Mill. Wohnobjekten an etwa 2,7 Mill. Anschriften befragt wurden.

Neben Privatpersonen – auf die sich alle Ausführungen des vorliegenden Beitrages beziehen – waren auch Unternehmen der Wohnungswirtschaft, wie Immobilienunternehmen, Genossenschaften oder Kommunen, die große Bestände an Gebäuden und Wohnungen aufweisen, auskunftspflichtig (siehe i-Punkt »Unternehmen der Wohnungswirtschaft«).

Die »Online-First«-Strategie im Zensus 2022

Für den Zensus 2022 verständigten sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf eine »Online-First«-Strategie – das bedeutet, die Datenmeldungen sollten bevorzugt online eingehen. Um dieses Ziel zu erreichen, gestaltete das Statistische Bundesamt einen attraktiven und übersichtlichen Online-Fragebogen im responsiven Design, das den Fragebogen unabhängig von der Geräteklasse immer optimal darstellt. Dies ermöglichte auch Personen mit wenig Erfahrung in der Internetnutzung einen leichten Zugang zur Befragung (Abbildung1).

Bereits im Vorfeld der GWZ 2022 warben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter anderem mittels Pressemitteilungen und Erklärvideos für die Online-Meldung. Sowohl auf der zentralen Webseite des Zensus 2022 (www.zensus2022.de) als auch auf der Webseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg, wurden außerdem vielfältige Informationen für die Öffentlichkeit bereitgestellt.

Um die Online-First-Strategie stringent zu verfolgen, versendete das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mit dem ersten Anschreiben an die Auskunftspflichtigen lediglich die Online-Zugangsdaten zum personalisierten Fragebogen. Aufgedruckt war zudem ein QR-Code zum Scannen mit dem Smartphone oder Tablet, der direkt zum Online-Fragebogen führte. Zudem wurde eine »Webcard« beigelegt – eine Ausfüllhilfe, um die Online-Meldung zu erleichtern. Das Anschreiben wurde auf nur einer Seite, modern und mit Farbelementen aus dem Corporate Design des Zensus gestaltet, sodass es insgesamt einen sehr ansprechenden Charakter hatte (Abbildung 2). Auch wurde weitgehend auf »Behördensprache« verzichtet, was von den Befragten gut angenommen wurde.

Im ersten Anschreiben wurde in Baden-Württemberg zudem angekündigt, dass ein Papier-Fragebogen mit dem Erinnerungsschreiben im nächsten Schritt automatisch versendet wird. Befragte, die nicht online melden konnten oder wollten, hatten dadurch ohne weiteren Aufwand die Möglichkeit zur Meldung auf Papier, ohne den Fragebogen aktiv anfordern zu müssen. Die Vorgehensweise, den Papier-Fragebogen nicht bereits beim ersten Anschreiben beizulegen, brachte enormes Einsparpotenzial hinsichtlich Kosten und Ressourcen mit sich: Da rund 2 Mill. Befragte bereits nach dem ersten Anschreiben online meldeten, konnten mehr als 16 Mill. bedruckte (Fragebogen-)Seiten eingespart werden.4

Neben diesen Einsparpotenzialen bietet eine Online-Erhebung sowohl für die Befragten als auch für die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder weitere Vorteile. Durch eine gezielte Filterführung wurden den Auskunftspflichtigen nur die Fragen angezeigt, die sie tatsächlich beantworten mussten, was das Ausfüllen vereinfachte und die Dauer der Meldung verkürzte. Darüber hinaus können Daten, die online eingehen, im Vergleich zu Daten aus Papier-Fragebogen bereits während des Eingabeprozesses maschinell auf Plausibilität geprüft werden, was wiederum zu Einsparungen an Zeit und Kosten bei der anschließenden Aufbereitung führt.

Druck und Versand in der Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Der Versand der Gebäude- und Wohnungszählung erstreckte sich in Baden-Württemberg vom 11. Mai bis zum 14. Dezember 2022. Es wurden insgesamt mehr als 5 Mill. Sendungen in sechs aufeinanderfolgenden Versandwellen mit bis zu vier Versandstufen5 verschickt.

In jeder Versandwelle erhielten die Befragten in der Regel als erstes Anschreiben nur die Aufforderung zur Online-Meldung.6 Wer dem nicht nachkommen konnte, erhielt mit dem nächsten Versand ein Erinnerungsschreiben, dem ein Papier-Fragebogen beigelegt war. Die Befragten, die nach Ablauf der Frist noch keine Meldung abgegeben hatten, erhielten anschließend eine offizielle erste Mahnung und als letzte Mahnstufe einen Heranziehungsbescheid, der förmlich und mit persönlicher Übergabe an die Befragten zugestellt wurde. Ab dem Erinnerungsschreiben wurde jeder Sendung ein Papier-Fragebogen inklusive eines portofreien Rückumschlags beigelegt, um den Befragten eine reibungsfreie Meldung zu ermöglichen. Weiterhin enthielt jede Versandstufe auch die Online-Zugangsdaten, sodass die Befragten jeweils zwischen der schriftlichen Meldung und der Meldung mittels Online-Fragebogen wählen konnten.

Falls ein Eigentümer sein Objekt zum Zeitpunkt der Befragung inzwischen veräußert hatte, gab es im Fragebogen die Möglichkeit, die neue Eigentümerin oder den Eigentümer anzugeben. Diese neue auskunftspflichtige Person wurde dann nach Verarbeitung der Daten in die jeweils nächste Versandwelle aufgenommen. Ebenso wurde für auskunftspflichtige Personen verfahren, die durch das Statistische Landesamt während der laufenden Erhebung neu ermittelt wurden.

In der ersten Versandwelle mit Start im Mai 2022 wurden für Baden-Württemberg 3,1 Mill. auskunftspflichtige Personen zur Meldung aufgefordert. Inklusive aller Erinnerungs- und Mahnschreiben wurden im Zuge der ersten Versandwelle mehr als 4,7 Mill. Sendungen verschickt (Tabelle). Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg entschied, den Versand der ersten Welle über einen längeren Zeitraum – in diesem Fall 3½ Wochen – zu verteilen, um auf diese Weise die eingehenden Anfragen besser bewältigen zu können. Eine ähnliche Vorgehensweise bewährte sich bereits in der Vorbefragung 2021 der Gebäude- und Wohnungszählung.7

Für die GWZ 2022 wurde sowohl für schriftliche als auch für telefonisch eingehende Rückfragen jeweils ein eigener Bereich eingerichtet, in dem sich die Mitarbeitenden ausschließlich der Beantwortung der Anfragen widmeten. Insbesondere die eigens im Statistischen Landesamt eingerichtete Telefon-Hotline8 war eine organisatorische Herausforderung: hier arbeiteten täglich bis zu 130 Personen in zwei Schichten, um die Fragen der Auskunftspflichtigen zwischen Montag und Freitag zu beantworten oder sie beim Ausfüllen des Online-Fragebogens zu unterstützen.

Qualitätssichernde Maßnahmen in der GWZ 2022

Um eine solch große Erhebung einschließlich Versand- und Mahnwesen erfolgreich durchzuführen, sind Qualität und Aktualität der vorliegenden Adressdaten von höchster Wichtigkeit. Da der letzte Einzug der Quellen zur Ermittlung der Eigentümerdaten bereits einige Zeit zurücklag, waren die Adressdaten zum Zensusstichtag stellenweise nicht mehr aktuell.9 Auch konnten sich die Eigentumsverhältnisse durch Verkauf von Immobilien in diesem Zeitraum verändert haben. Um die Belastung für die Befragten durch Zustellung an eine alte Adresse oder an die falsche Eigentümerin bzw. den falschen Eigentümer zu minimieren, wurden vor Start des Versands umfassende qualitätssichernde Maßnahmen durchgeführt. Die erste Maßnahme war die Vorbefragung 2021, in der ein Teil der auskunftspflichtigen Personen zur Richtigkeit und Aktualität ihrer Daten befragt und um etwaige Korrektur gebeten wurde.

Als zusätzliche Maßnahme wurde der Adressbestand durch Abgleiche mit weiteren Quellen auf Zustellbarkeit geprüft. Dabei wurden einzelne fehlende Angaben wie zum Beispiel die Hausnummer ergänzt. Auch wenn der Aufwand für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durch diese zusätzlichen Prozesse sehr hoch war, überwogen die Vorteile durch den anschließend reibungslosen Versand deutlich. Die Quote der zustellbaren Sendungen lag bei ca. 96,3 %. Die insgesamt hohe Zufriedenheit der Befragten bestätigte ebenfalls die Richtigkeit der umgesetzten Maßnahmen. Trotzdem kam es zum Beispiel vor, dass Befragte für ein Objekt mehrfach angeschrieben wurden, weil ihre Daten aufgrund unterschiedlicher Schreibweisen in verschiedenen Datenquellen nicht maschinell vereinheitlicht werden konnten. Teilweise erhielten auch Ehepartner mit gemeinsamem Eigentum separate Anschreiben, da sie in den Datenquellen separat aufgelistet waren. Dies führte zu Problemen, wenn anschließend nur eine der beiden Personen den Fragebogen beantwortet hatte – in dem Fall erhielt der andere Partner weiterhin eine Mahnung für die ausbleibende Meldung.

Außerdem kam es im Zuge des Mahnwesens vor, dass Befragte eine Erinnerung oder Mahnung erhielten, obwohl sie bereits online gemeldet hatten – allerdings in der Regel erst kurz nach Fristablauf. Aufgrund der großen Menge an zu versendenden, personalisierten Schreiben, musste die Adressdatei für den Druck mit etwa 1 ½ Wochen Vorlauf an den Druckdienstleister übermittelt werden. Daher erfolgte die Ausgabe der Adressdatei aus dem System zügig nach Fristablauf. Insbesondere wenn die Befragten Papier-Fragebogen nutzten, konnten aufgrund von Postlauf- und Bearbeitungszeiten Überschneidungen zwischen dem Mahnversand und der Eingangsregistrierung entstehen.

Rücklauf und Antwortverhalten der Befragten in der Gebäude- und Wohnungszählung 2022

Bereits einen Tag nach Start des Versandes, gingen am 12. Mai 2022 die ersten 20 000 Rückmeldungen über den Online-Fragebogen ein (Schaubild1.1). Ab diesem Zeitpunkt war eine nahezu kontinuierliche Steigerung der Online-Meldungen zu beobachten, die ihren Höhepunkt mit knapp 117 000 Datenmeldungen am 22. Mai 2022 hatte. Mit Abschluss des Versands der ersten Anschreiben um den 7. Juni 2022, hatten bereits knapp 1,9 Mill. Befragte die Angaben zu ihren Wohnobjekten übermittelt.10 Die Entwicklung der Rückmeldungen zeigt, dass die meisten Befragten innerhalb der ersten Tage bzw. im Verlauf der ersten Woche nach Erhalt des Anschreibens die Angaben zu ihrem Objekt übermittelten. Insgesamt lag die Rücklaufquote vor der ersten Erinnerung mit ca. 65 % auf einem hohen Niveau. Dies ist auch insofern bemerkenswert, da alle Datenmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich online eingingen.

Der Versand des Erinnerungsschreibens startete in Baden-Württemberg am 20. Juni 2022. Wie zuvor angekündigt, war diesem Schreiben ein personalisierter Papier-Fragebogen beigelegt. Auf dieses zweite Schreiben antworteten rund 59 % der knapp 1,1 Mill. Befragten. Etwas mehr als die Hälfte dieser Rückmeldungen gingen auf Papier-Fragebogen ein – das heißt, diese Befragten hatten auf den Versand des Papier-Fragebogens gewartet, um die Angaben zu ihrem Objekt schriftlich zu erteilen. Der andere Teil der Befragten erteilte die Angaben wiederum online. Wie bereits in der Vorbefragung 2021, löste auch in der Gebäude- und Wohnungszählung ab Versand der Erinnerung die Meldung auf Papier-Fragebogen die Online-Meldung als vorrangigen Übermittlungsweg ab.

Der Versand der ersten Mahnung startete in Baden-Württemberg am 2. August 2022 (Schaubild 1.2). In diesem Zuge stieg der Anteil der schriftlich antwortenden Personen noch einmal überproportional stark an, sodass im August und September 2022 – der Hauptphase des Mahnverfahrens – fast doppelt so viele Meldungen auf Papier im Vergleich zu Online-Meldungen eingingen. Warum die Rückmeldungen auf Papier in der Mahnphase so stark präferiert wurden, ist unklar; denn diejenigen unter den Befragten, die auf den Papier-Fragebogen gewartet hatten, konnten die schriftliche Meldung bereits mit dem Erhalt des Erinnerungsschreibens vornehmen. Möglicherweise erschien den Befragten die Meldung nach Erhalt eines Mahnschreibens auf schriftlichem Weg sicherer oder direkter, da der Papier-Fragebogen ohne weiteren Aufwand ausgefüllt und anschließend portofrei zurückgesandt werden konnte.

Umsetzung der »Online-First«-Strategie geglückt?

Viele Befragte hatten auf den Erhalt des Papier-Fragebogens gewartet, um ihre Angaben schriftlich zu erteilen. Wie wirkte sich diese Dynamik auf die Online-First-Strategie aus und wie hoch war die Online-Meldequote am Ende?

Auch wenn die Zusendung des Papier-Fragebogens in Baden-Württemberg angekündigt war und die Quote an schriftlichen Meldungen dadurch phasenweise stark anstieg, liegt die Online-Quote mit ca. 83,2 % auf einem sehr hohen Niveau (Schaubild 2). Der Anteil an Papier-Fragebogen im Verhältnis zu allen eingegangenen Meldungen beträgt ca. 16,3 %. Ein kleinerer Anteil von etwa 0,5 % ging als telefongestützte Online-Meldung ein – hier halfen die geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline den Befragten, die Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Online- oder Papier-Fragebogens hatten.

Recherchen, die das Statistische Landesamt Baden-Württemberg vor Beginn der GWZ 2022 bezüglich einer zu erwarteten Online-Quote durchgeführt hatte, deuteten darauf hin, dass mit einem Anteil an Online-Meldungen von ca. 70 % gerechnet werden könnte. Einbezogen wurden hier Erfahrungen zum Umgang mit Online-Banking oder auch Befragungen von Versicherten großer Krankenkassen. Die Recherchen ergaben, dass es noch immer einen recht großen Anteil an Personen in der Bevölkerung gibt, die entweder keinen Internetzugang haben oder grundsätzlich Vorbehalte gegenüber der Übermittlung persönlicher Daten über das Internet.

Mit einer Online-Quote von klar über 80 % wurden die Erwartungen deutlich übertroffen. Es scheint, dass die umgesetzten Maßnahmen wie das ansprechend gestaltete Schreiben, das bewusst auf nur einer Seite verfasst wurde, und die Werbung für den modernen und leicht bedienbaren Online-Fragebogen die absolute Mehrheit der Befragten von der Online-Meldung überzeugen konnten. Somit wurde die Online-First-Strategie in der GWZ 2022 erfolgreich etabliert.

Nach Abschluss der Erhebung stehen umfangreiche Schritte zur Sicherung der Datenqualität und zur weiteren Verarbeitung der Daten an. Diese erfolgen in erster Linie zentral beim Statistischen Bundesamt. Der Veröffentlichungszeitpunkt der Zensusergebnisse ist für das Frühjahr 2024 geplant.

1 Weitere Informationen zur GWZ 2022 unter www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Gebaeude_und_Wohnungszaehlung (Abruf: 05.07.2023).

2 Unter »Wohnobjekt« wird eine Einheit verstanden, zu der eine auskunftspflichtige Person befragt wird: dies kann entweder ein gesamtes Gebäude oder, im Falle der Teilung eines Gebäudes nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG), eine einzelne Wohnung sein.

3 Zu den Verfügungs- und Nutzungsberechtigten zählen zum Beispiel Personen mit Nießbrauchrecht oder Erbbauberechtigte.

4 Die 16 Mill. Seiten ergeben sich aus einem 8-seitigen Fragebogen, der für insgesamt 2 Mill. Befragte hätte gedruckt werden müssen, wenn der Papier-Fragebogen von Beginn an beigelegt worden wäre.

5 1. Erstes Anschreiben, 2. Erinnerung, 3. Mahnung, 4. Heranziehungsbescheid.

6 Lediglich bei der letzten Welle, die gegen Ende des Erhebungszeitraumes versendet wurde, wurde ein Papier-Fragebogen beigelegt, um bestimmte Personengruppen – vor dem Hintergrund des Endes der gesamten Erhebung – nicht zu benachteiligen.

7 Tollnek, Franziska: Zensus 2022: Die Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2022.

8 Bannholzer, Michael: Zensus 2022 – Die Hotline der Gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 11+12/2022.

9 Der letzte Einzug der Quellen war im Februar 2021 – dies war zum Zensusstichtag am 15.05.2022 mehr als ein Jahr.

10 Zu diesem Zeitpunkt wurde der Versand des ersten Anschreibens in der ersten Versandwelle abgeschlossen. In weiteren Versandwellen wurden auch zu späteren Terminen noch erste Anschreiben verschickt.