:: 274/2023

Pressemitteilung 274/2023

Zum Welttoilettentag am 19. November 2023: 0,2 % des Verdienstes für die Abwasserentsorgung

Erstaunliches Statistikwissen

Rund 0,2 % ihres Verdienstes aus der Erwerbsarbeit benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land, um die Abwassergebühren zu begleichen. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, errechnet sich der Aufwand aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von Vollzeittätigen1 und den durchschnittlichen Jahreskosten, die den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Abwasserentsorgung entstehen.

Werden die durchschnittlichen jährlichen Trinkwasserkosten einbezogen, erhöht sich der Anteil der Wasser- und Abwasserkosten auf rund 0,4 % des Bruttojahresverdienstes. Die Wasser- und Abwasserkosten belaufen sich 2023 im Landesdurchschnitt auf rund 250 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Davon entfallen 119 Euro auf den Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz und 131 Euro auf die Abwasserentsorgung.2

Die Einwohnerinnen und Einwohner tragen über die Gebühren zum Erhalt und zur Modernisierung der öffentlichen Wasser- und Abwasserinfrastruktur bei. In Baden-Württemberg sind rund 99,5 % der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation und an zentrale Kläranlagen angeschlossen.3 Unter den Straßen des Landes sind gut 80 000 Kilometer öffentliche Kanäle verbaut; sie leiten das Abwasser an knapp 900 Kläranlagen weiter.‫ ‬‬‬‬‬‬‬‬‬

1 Vergleichswert berechnet aus dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst vollzeittätiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im 4. Quartal 2021 mit Sonderzahlungen; Datenquelle: Vierteljährliche Verdiensterhebung.

2 In einer Modellrechnung werden die verbrauchsbezogene Trinkwasser- und Abwassergebühr, die Niederschlagswassergebühr und die Grundgebühr in durchschnittliche (fiktive) Jahreskosten je Person überführt. Methodenbeschreibung in: „Was kostet Wasser? Unterschiedliche Wassertarife vergleichen – ein Modell

3 Das Abwasser von 0,5 % der Bevölkerung, rund 52 000 Personen, wird dezentral in geschlossenen Gruben gesammelt oder in Hauskläranlagen gereinigt (Stand 31.12.2022).