:: 221/2023

Pressemitteilung 221/2023

Neuer Höchststand der Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg 2022

Fast 17 600 durchgeführte Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2022 in Baden-Württemberg 17 583 Verfahren zur Gefährdungseinschätzung für Kinder und Jugendliche vorgenommen (+5 % im Vergleich zum Vorjahr). Der Anlass ist, dass dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt werden. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.

Bei den insgesamt 17 583 durchgeführten Verfahren wurde nach der Prüfung des Verdachts folgende Hilfebedarfe festgestellt:

  • 5 908 Fälle ohne Kindeswohlgefährdung und ohne Hilfebedarf (34 %),
  • 5 929 Fälle ohne Kindeswohlgefährdung mit Hilfebedarf (34 %),
  • 2 702 Fälle latenter Kindeswohlgefährdung (15 %) und
  • 3 044 Fälle akuter Kindeswohlgefährdung (17 %).

Die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen (akute und latente Gefährdungen) hat sich seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012 jährlich erhöht. Insgesamt betrug der Anstieg von 2012 bis 2022 über 66 %.

Von den 5 746 Kindern, bei denen 2022 eine akute oder latente Gefährdung festgestellt wurde, waren 18 % unter 3 Jahre alt. Weitere 18 % waren im klassischen Kindergartenalter zwischen 3 und unter 6 Jahren. Kinder im schulpflichtigen Alter (6 Jahre und älter) machten 64 % der Kinder mit einer festgestellten Kindeswohlgefährdung aus. Insgesamt waren 51 % der Gefährdeten Jungen und 49 % Mädchen, wobei erkennbar ist, dass bis zum 12. Lebensjahr etwas häufiger Jungen (55 %) und ab dem 13. Lebensjahr vermehrt Mädchen betroffen waren (58 %).1

Bezieht man die Fallzahlen der Gefährdungen auf die minderjährige Bevölkerung in Baden-Württemberg insgesamt, so zeigt sich, dass 2022 bei den unter 18‑jährigen bei 29 von 10 000 Personen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde. Unter den Stadt- und Landkreisen wies der Stadtkreis Karlsruhe mit 103 Gefährdungen pro 10 000 Minderjährige den höchsten Wert auf. Die wenigsten Gefährdungen gab es im Landkreis Göppingen mit 4 Fällen pro 10 000 Personen unter 18 Jahren.

1 Kinder und Jugendliche mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

Schaubild 1: Entwicklung der Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg seit 2012
Schaubild 1: Entwicklung der Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg seit 2012
Tabelle 1
Entwicklung der Kindeswohlgefährdungen in Baden-Württemberg seit 2012

1) Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII

2) Verfahren mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung

Verfahren insgesamt1)9.6309.86110.13610.96312.13312.29813.78114.42916.71816.72717.583
Kindeswohlgefährdungen2)3.4633.1433.3513.7183.9953.9244.5354.6805.1255.2125.746
Tabelle 2
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII pro 10.000 Minderjährige in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2022
StadtKreis (SKR),
Landkreis (LKR),
Land
Verfahren pro 10.000 Minderjährigedavon: Ergebnis einer akuten oder latenten Gefährdung pro 10.000 Minderjährige

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe, Bevölkerungsstand zum 31.12.2022

Baden-Württemberg9029
Stuttgart (SKR)20276
Böblingen (LKR)5320
Esslingen (LKR)599
Göppingen (LKR)114
Ludwigsburg (LKR)8633
Rems-Murr-Kreis (LKR)4821
Heilbronn (SKR)19915
Heilbronn (LKR)8627
Hohenlohekreis (LKR)14774
Schwäbisch Hall (LKR)5622
Main-Tauber-Kreis (LKR)11564
Heidenheim (LKR)13842
Ostalbkreis (LKR)15329
Baden-Baden (SKR)17372
Karlsruhe (SKR)201103
Karlsruhe (LKR)4111
Rastatt (LKR)9216
Heidelberg (SKR)10148
Mannheim (SKR)20784
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)11647
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)6414
Pforzheim (SKR)18277
Calw (LKR)4510
Enzkreis (LKR)4915
Freudenstadt (LKR)10412
Freiburg im Breisgau (SKR)12862
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)7115
Emmendingen (LKR)3318
Ortenaukreis (LKR)12719
Rottweil (LKR)317
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)6950
Tuttlingen (LKR)12613
Konstanz (LKR)7533
Lörrach (LKR)8320
Waldshut (LKR)8314
Reutlingen (LKR)3110
Tübingen (LKR)6116
Zollernalbkreis (LKR)8515
Ulm (SKR)18145
Alb-Donau-Kreis (LKR)5524
Biberach (LKR)288
Bodenseekreis (LKR)6832
Ravensburg (LKR)319
Sigmaringen (LKR)5722