:: 282/2020

Pressemitteilung 282/2020

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger steigt um 3,2 %

Baden-Württemberg: 3 600 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2020 insgesamt 139 480 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies 3 965 mehr als noch 2019. Das entspricht einem Zuwachs von 2,9 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 115 920 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg ihre Zahl um gut 3,2 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen und Witwen/Witwer, bei denen die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr um knapp 1,6 % zunahm. Seit dem Jahr 2010 stieg die Anzahl der Hinterbliebenen um rund 3,9 %, wohingegen die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger im gleichen Zeitraum um 53,8 % stieg.

Im Kalenderjahr 2019 gingen insgesamt weniger Beamtinnen und Beamte in Pension als noch im Vorjahr. Im Kalenderjahr 2019 waren es mit 5 905 Neupensionären 175 weniger als im Vorjahr, dies entspricht einem Minus von rund 2,9 %. Trotz eines Rückgangs war die allgemeine Antragsaltersgrenze der am häufigsten auftretende Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von 39,7 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten 2 340 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−11,6 % zum Vorjahr). Bei 1 195 Neupensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2019 bei 65 Jahren und 7 bzw. 8 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Dabei ist eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 165 Neupensionäre mit gesetzlicher Regelaltersgrenze (+16,2 %) zu beobachten. 700 Neupensionäre machten im Kalenderjahr 2019 Gebrauch von einer hinausgeschobenen Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies ein Plus von 8,7 %. Bis auf ein Jahr war die Gesamtzahl der Neupensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit in den letzten zehn Jahren rückgängig. So auch im Kalenderjahr 2019. Es waren 525 Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in Pension versetzt wurden, ein Minus von rund −6,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 8 360 ehemalige Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg hatten zum 1. Januar 2020 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg, knapp 6,0 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon wohnten allein 2 560 in Bayern, im Ausland rund 985 und lediglich 35 in Sachsen-Anhalt.

Tabelle 1
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2020*)
JahrVersorgungs­empfängerdavon
Ruhegehalts­empfängerHinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

200068.15043.78024.370
200581.83058.37523.460
200995.09572.26022.835
201098.04575.38022.665
2011101.47078.76022.710
2012105.15582.29522.860
2013109.36086.69522.660
2014113.91091.34522.560
2015118.45595.84022.615
2016122.915100.22022.695
2017126.935104.21022.725
2018131.515108.61522.900
2019135.515112.32023.195
2020139.480115.92023.560
Tabelle 2
Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2018 und 2019 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles20192018
insgesamtdavon insgesamtdavon
Schul-dienstVollzugs-dienstsonstige BereicheSchul-dienstVollzugs-dienstsonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt5.9053.2651.0851.5556.0803.6259651.490
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.195875X3251.030805X225
Besondere Altersgrenze610X610X595X595X
Allgemeine Antragsaltersgrenze
(zumeist ab dem 63. Lebensjahr.)1)
2.3401.615X7252.6501.990X660
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
5002755017553532540175
Dienstunfähigkeit52532080130560300115145
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag360185X175430210X220
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag340X340X215X215X
Sonstige Gründe2)25256565
Schaubild 1:
Schaubild 1:
Tabelle 3
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg 2020*)
BundeslandAnzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Thüringen65
Schleswig-Holstein295
Sachsen-Anhalt35
Sachsen130
Saarland75
Rheinland-Pfalz1.590
Nordrhein-Westfalen515
Niedersachsen445
Mecklenburg-Vorpommern95
Hessen995
Hamburg85
Bremen25
Brandenburg115
Berlin355
Bayern2.560
Ausland985