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Steuerkraftmesszahl

Die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde zeigt die Steuerkraft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an. Sie stellt die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, jeweils im zweiten vorangegangenen Jahr dar. Es wird jedoch nicht das Ist-Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes Aufkommen. Die Steuerkraftmesszahl ist nur ein Indikator dafür in wie fern eine Gemeinde in der Lage ist ihren Finanzbedarf, also die notwendigen Ausgaben zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, abzudecken. Als Finanzbedarf wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Bedarfsmesszahl (§ 7 FAG) einer Gemeinde zugrunde gelegt.