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Bedarfsmesszahl der Gemeinde

Die Bedarfsmesszahl der Gemeinde wird nicht aus der konkreten Aufgabenbelastung der Gemeinde ermittelt, weil es kein einigermaßen verlässliches Verfahren der objektiven Bedarfsmessung gibt.

Der Bedarf wird aus den Indikatoren Einwohner (Bedarfsmesszahl A) und der Fläche einer Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl (Bedarfsmesszahl B) ermittelt. Diese Werte werden mit dem sogenannten Kopfbetrag multipliziert. Der Kopfbetrag wird davor je nach Wert mit einem gesetzlich festgelegten Hundertsatz multipliziert.