Pendler
Als Pendler werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bezeichnet, deren betrieblicher Arbeitsplatz nicht mit der Wohnsitzgemeinde übereinstimmt. Nach der Richtung der Pendlerwanderung wird zwischen Auspendlern und Einpendlern unterschieden. Personen, die von der Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde zur Arbeit fahren, gelten als Auspendler. Betrachtet man dieselben Pendler dagegen von den Zielgemeinden her, in denen die Arbeitsstätten liegen, so spricht man von Einpendlern.
In der Statistik werden die Pendlerströme nach dem Überschreiten der regionalen Gebietsgrenzen unterschieden. So wird getrennt nach Pendlern über die Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen. Dabei werden die Pendler innerhalb dieser Grenzen nicht als Pendler ausgewiesen.
Siehe Pendlersaldo