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Einkommensteuerpflichtige

In der Einkommensteuerstatistik werden alle natürlichen Personen erfasst, für die eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde. Im Bereich der veranlagten lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer ergeben sich deshalb Überschneidungen mit der Lohnsteuerstatistik. Zusammen veranlagte Ehegatten werden grundsätzlich als ein Steuerpflichtiger ausgewiesen.

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche, das heißt in- und ausländische Einkünfte. Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind dagegen natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie unterliegen nur mit ihren inländischen Einkünften der Steuerpflicht.

Einkommensteuer