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Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. § 38 Abs.1 Einkommensteuergesetzes bestimmt: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Die Lohnsteuer entsteht zum Zeitpunkt, an dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.

einbehaltene Lohnsteuer