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Quotenberechtigte Forderungen

Als quotenberechtigte Forderungen werden die Forderungen bezeichnet, die von den Gläubigern angemeldet und vom Insolvenzverwalter nach einer Prüfung in einer sogenannten Insolvenztabelle zusammengefasst wurden. In ihnen sind ggf. auch nicht befriedigte Absonderungsrechte enthalten.