:: Insolvenzplan, Insolvenzplanverfahren
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Insolvenzplan, Insolvenzplanverfahren

Der Insolvenzplan zielt darauf ab, das Unternehmen unter Beibehaltung des bestehenden Trägers zu erhalten. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan mehrheitlich zu, muss das Gericht ihn bestätigen und er rechtskräftig werden, damit das Insolvenzverfahren aufgehoben wird.

Ein Insolvenzplanverfahren ist für die Gläubiger riskant, da die Sanierung des Unternehmens misslingen kann. Dafür erhalten sie in der Regel höhere Auszahlungsquoten als bei einem Regelinsolvenzverfahren, und die Auszahlungen erfolgen häufig bereits nach wenigen Monaten und nicht erst nach Jahren.