Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre gewählt. Wahlberechtigte haben zwei Stimmen (personalisierte Verhältniswahl): die Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Die letzte Bundestagswahl fand am 23. Februar 2025 statt.
Pressemitteilungen
Tabellen
Sie suchen Daten aus
Baden-Württemberg?
Wir veröffentlichen unsere Statistikergebnisse in
unserer Statistikdatenbank
Baden-Württemberg.
Hintergrundinformationen zur Datenbank
Grafiken
Karten
Veröffentlichungen
Häufig gestellte Fragen
Wahlberechtigt und wählbar bei den Bundestagswahlen sind alle deutschen Staatsangehörigen, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht liegt bei 18 Jahren.
Am Wahlabend wird das vorläufige Ergebnis ermittelt und vom Statistischen Landesamt für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht und zwar für das Land, die Wahlkreise und für die Gemeinden. Das endgültige Ergebnis wird nach der Sitzung des Landeswahlausschusses festgestellt (rund 3 Wochen nach dem Wahltermin) und dann ebenfalls vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Dann sind auch detaillierte landesweite Ergebnisse nach Wahlbezirken verfügbar.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung in ausgewählten Wahlbezirken und wird in Baden-Württemberg bei Bundestags- und Europawahlen sowie bei Landtagswahlen durchgeführt. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich die Wählerinnen und Wähler an der Wahl beteiligt und für wen sie gestimmt haben. Mit ihr lässt sich das Wahlverhalten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen analysieren.
Zur Gewinnung der Daten wurden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel, die in den Stichprobenwahlbezirken einen Unterscheidungsaufdruck nach Altersgruppe und Geschlecht enthalten, ausgewertet. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik sind zuverlässiger als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute, da der Stichprobenumfang deutlich größer ist. Zudem wird das tatsächliche und nicht das erfragte Wahlverhalten dokumentiert. Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist dabei stets die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt.
Weitere Informationen zur Repräsentativen Wahlstatistik gibt es bei der Bundeswahlleitung.
Weitere Informationen
Wahlkreiskarten
Sonderseite
Bundestagswahl
Bundeswahlleitung
Repräsentative Wahlstatistik
Bundeswahlleitung
Ergebnisportal Bundestagswahl
Baden-Württemberg
Kontakt
Wahlen
E-Mail: wahlen@stala.bwl.de