Kommunalwahlen

In den Gemeinden des Landes Baden-Württemberg werden alle fünf Jahre die Mitglieder der Gemeinderäte und gegebenenfalls der Ortschaftsräte gewählt. Zeitgleich finden alle fünf Jahre in den 35 Landkreisen die Kreistagswahlen und in der Region Stuttgart die Wahl der Regionalversammlung statt. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einer Gemeinde werden alle acht Jahre gewählt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 9. Juni 2024 statt.

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Häufig gestellte Fragen

In Baden-Württemberg werden alle fünf Jahre Gemeinderäte, Kreistage und Ortschaftsräte – sowie seit 1994 die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart – gewählt. Die Wahlen finden in der Regel am gleichen Tag statt.
Insgesamt werden in den 1 101 Städten und Gemeinden die Gemeinderäte gewählt. Zusätzlich werden Kreistage in 35 Landkreisen gewählt, sowie Ortschaftsräte in den Gemeinden mit Ortschaftsverfassung. In den neun kreisfreien Städten des Landes finden keine Kreistagswahlen statt, da hier die Städte die Aufgaben eines Landkreises übernehmen.
Die Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (in den Stadtkreisen und Großen Kreisstädten sind es Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister) werden nicht an einem einheitlichen Termin durchgeführt. Die reguläre Amtsdauer beträgt acht Jahre.

In der Woche nach den Kommunalwahlen werden die vorläufigen Ergebnisse der Gemeinden bzw. der Stadt- und Landkreise vom Statistischen Landesamt zusammengetragen und das vorläufige Landesergebnis für das Land Baden-Württemberg (Summe aller Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen) ermittelt und veröffentlicht. Die endgültigen Ergebnisse werden in den Monaten nach dem Wahltermin landesweit zusammengetragen und anschließend veröffentlicht. 

Wahlberechtigt und wählbar bei den Kommunalwahlen sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. dem Landkreis oder der Ortschaft ihren Hauptwohnsitz haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Seit den Kommunalwahlen 2014 liegt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei 16 Jahren. Das passive Wahlrecht wurde zu den Kommunalwahlen 2024 ebenfalls auf 16 Jahre abgesenkt; das Mindestalter für die Wählbarkeit zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister wurde von 25 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt.

Die Kommunalwahlen werden fast immer nach dem Prinzip der Verhältniswahl durchgeführt. Als Grundlage dienen Wahlvorschläge (Listen), die von Parteien und Wählervereinigungen für das Wahlgebiet eingereicht werden. Parteien und Wählervereinigungen erhalten dann so viele Mandate, wie ihnen anteilsmäßig nach dem prozentualen Wahlergebnis zustehen.
Wenn allerdings kein oder nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet eine Mehrheitswahl statt. Dann werden Kandidierende oder andere namentlich Genannte in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen gewählt. Eine nähere Erläuterung zum Unterschied gibt es bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Die Ergebnisse von Kommunalwahlen können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, da die Stimmenzahl, die die Wählerinnen und Wähler zur Verfügung haben, von der Anzahl der zu wählenden Personen abhängig ist. Diese Anzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. bei Kreistagswahlen an der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Um die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen bzw. der Kreistagswahlen landesweit vergleichbar zu machen, werden sogenannte „gleichwertige Stimmen“ berechnet. Dazu wird in jeder Gemeinde bzw. in jedem Wahlkreis die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten in der Gemeinde bzw. im Wahlkreis dividiert.

Weitere Informationen

Regionalwahl Stuttgart

Verband Region Stuttgart

Wahlen

Innenministerium

Kontakt

Wahlen

E-Mail: wahlen@stala.bwl.de