:: 28/2017

Pressemitteilung 28/2017

Zahl der Pensionäre des Landes steigt um 4,6 Prozent auf fast 100 000 Personen

2015 gingen 56 Prozent der Neupensionäre auf Antrag vorzeitig in Ruhestand

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden‑Württemberg belief sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger1 des Landes zum 1. Januar 2016 auf rund 99 950 Personen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt erhöhte sich die Zahl der Ruhegehaltsempfänger deutlich um 4 375 Personen (+4,6 Prozent). Damit setzte sich der langjährige Trend steigender Ruhegehaltsempfängerzahlen auch im Jahr 2015 weiter fort. So betrug die Anzahl der Pensionäre des Landes zu Beginn des Jahres 2000 rund 43 780 Personen. Bis zum Jahresanfang 2016 hat sich ihre Zahl demnach um rund das 2,3-Fache erhöht.

Neben den Ruhegehaltsempfängern zählen auch die Empfänger von Witwen-/Witwergeld sowie von Waisengeld zu den Versorgungsempfängern. Während die Zahl der Witwen-/Witwergeldempfänger im Vergleich zum Vorjahresstichtag geringfügig auf 20 725 anstieg (+160 Personen bzw. +0,8 Prozent), war die Zahl der Waisengeldempfänger mit insgesamt rund 1 850 Personen leicht rückläufig (−75 Personen bzw. −4 Prozent). Im Laufe des Jahres 2015 wurden insgesamt 6 455 Landesbeamte in den Ruhestand versetzt. Rund 56 Prozent von ihnen sind auf Antrag bereits vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand getreten.2 (2014: 56 Prozent; 2013: 53 Prozent) Bei den Beamten aus dem Schuldienst sind sogar zwei Drittel der Neuzugänge auf eigenen Wunsch vorzeitig pensioniert worden. Gut 27 Prozent der neu hinzugekommenen Pensionäre gingen hingegen mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. (2014: 27 Prozent; 2013: 31 Prozent) Der Anteil derjenigen, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten sind, lag bei 9 Prozent (2014: 9 Prozent; 2013: 11 Prozent). Immerhin 8 Prozent der 2015 pensionierten Beamten hatten die gesetzliche Altersgrenze auf Antrag hinausgeschoben. (2014: 8 Prozent; 2013: 5 Prozent)

1 Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Alle Angaben inkl. Empfänger von Unfallfürsorgeleistungen aber ohne Bezieher von Übergangsgeld.

2 Die Regelaltersgrenze wird bis zum Jahr 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die besondere Altersgrenze, die für Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst gilt, wird analog von 60 auf 62 Jahre angehoben. Die allgemeine Antragsaltersgrenze liegt bei 63 Jahren, die besondere bei 60 Jahren. Die Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte wird ebenfalls schrittweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Schaubild 1: Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2016
Schaubild 1: Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2016
Tabelle 1
Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2016*)
JahrVersorgungs­empfängerDavon
RuhegehaltsempfängerHinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

200068.20043.82524.370
200171.30547.10524.200
200273.99049.83524.155
200375.99052.22023.770
200478.73555.04023.700
200581.83058.37523.460
200684.79061.48023.310
200788.17064.94023.230
200892.14068.84523.295
200994.69571.98522.710
201097.65575.11522.540
2011101.07578.49522.580
2012104.75582.02522.730
2013108.96586.43522.530
2014113.52091.08022.440
2015118.06595.57522.490
2016122.52599.95022.575
Tabelle 2
Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2015 und 2014 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles20152014
insgesamtdavon insgesamtdavon
SchuldienstVollzugs-dienstsonstige BereicheSchuldienstVollzugs-dienstsonstige Bereiche
Anzahl

*) Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt6.4554.6156951.1456.4654.6757201.065
Gesetzliche Regelaltersgrenze 1.2501.010X2401.2651.025X240
Besondere Altersgrenze465X465X480X480X
Allgemeine Antragsaltersgrenze1)2.9102.475X4352.8752.495X385
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
72055051657505705175
Dienstunfähigkeit595355110130600385100110
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag395225X170350200X155
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag115X115X135X135X
Sonstige Gründe2)5555