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Veröffentlichungsfehler

Was sind Veröffentlichungsfehler?

Als Veröffentlichungsfehler gelten:

  • inkorrekte Angaben, die vor Veröffentlichung der statistischen Daten und Informationen nicht festgestellt wurden und ansonsten behoben worden wären,
  • gegenüber der Öffentlichkeit angekündigte und nicht eingehaltene Veröffentlichungstermine,
  • die Veröffentlichung von statistischen Daten und Informationen, die aufgrund des Datenschutzes nicht hätte erfolgen dürfen.

Umgang mit Veröffentlichungsfehlern

Trotz qualitätssichernder Maßnahmen kann es dazu kommen, dass fehlerhafte Daten veröffentlicht werden. Nachträglich festgestellte Fehler werden entsprechend dem Grundsatz 6 des Verhaltenskodex für europäische Statistiken baldmöglichst berichtigt. Die Öffentlichkeit wird informiert. Die Verfahren für den Umgang mit Veröffentlichungsfehlern sind für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in einer eigenen Richtlinie geregelt. Darin enthalten sind Verfahren für alle Veröffentlichungsarten des Hauses.

Wie ist das Korrekturverfahren?

Veröffentlichungsfehler werden nach dem Schweregrad unterschieden. Aus der Eingruppierung des Fehlers in Verbindung mit der Veröffentlichungsart wird das angemessene Verfahren für dessen Berichtigung abgeleitet. Unterschieden werden:

  • Formale Fehler: Bei formalen Fehlern werden die Nutzerinnen und Nutzer nicht eigens über die Fehlerkorrektur informiert. Der Fehler wird in den einzelnen Verbreitungsformen soweit möglich korrigiert, bei Printveröffentlichungen z.B. nur bei einer neuen Auflage.
  • Geringe inhaltliche Fehler: Diese werden baldmöglichst berichtigt. Die Nutzer und Nutzerinnen werden informiert. Bei elektronischen Veröffentlichungen wird der Fehler direkt korrigiert. Bei Printveröffentlichungen erfolgt die Korrektur mittels Korrekturblatt bzw. bei Neuauflage.
  • Schwerwiegende inhaltliche Fehler: Solche Fehler werden schnellstmöglich und möglichst zeitgleich in allen relevanten Verbreitungsarten behoben. Die Nutzerinnen und Nutzer werden so schnell wie möglich über den Fehler informiert. Das Korrekturverfahren gleicht dem Vorgehen bei geringen inhaltlichen Fehlern. Zusätzlich werden Fehlerursachen, wenn erforderlich, erläutert.

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