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Das statistische Unternehmensregister – Infrastruktur- und Auswertungsinstrument

Das statistische Unternehmensregister (URS) ist eine gemeinsame Datenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und ein wichtiges Steuerungselement zur Planung und Unterstützung statistischer Primärerhebungen. Es enthält Angaben für alle in Deutschland wirtschaftlich aktiven Unternehmen, Unternehmensgruppen, Rechtliche Einheiten und deren Niederlassungen. Es dient insbesondere den wirtschaftsstatistischen Erhebungen als Auswahlgrundlage für ihre Berichtskreise und stellt zudem ein wichtiges Hilfsmittel zur Verknüpfung statistischer Daten mit Dateien aus administrativen und externen Quellen dar. Zahlreiche methodische Neuerungen stärken zudem die Rolle des Unternehmensregisters als Auswertungsinstrument.

Das statistische Unternehmensregister (im Folgenden auch kurz: Unternehmensregister oder URS) ist eine laufend aktualisierte Datenbank der amtlichen Statistik mit Informationen zu Einheiten aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Deutschland. Zahlreiche Rechtsgrundlagen regeln Führung und Pflege aber auch Inhalte des Unternehmensregisters. Als nationale gesetzliche Grundlage bestimmt das Statistikregistergesetz (StatRegG) Aufbau und Führung des Unternehmensregisters, während auf europäischer Ebene mehrere EU-Verordnungen wichtige Regularien für das URS darstellen.1 Gespeichert werden Angaben zu Hilfsmerkmalen (zum Beispiel Name, Adresse), Ordnungsmerkmale (zum Beispiel Wirtschaftszweig, Rechtsform), Größe der Einheiten (Umsatz und Beschäftigte) aber auch Beziehungen der Einheiten zueinander.

Aufbau und Pflege des Unternehmensregisters

Das aktuelle Datenbanksystem ist modular aufgebaut und in dieser Form seit 2014 in Betrieb. Es besteht aus drei Teilsystemen, die in verschiedenster Weise interagieren. Unterschieden werden das Kernregister zur Pflege der Rechtlichen und statistischen Einheiten als zentraler Teil des Datenbanksystems mit dem umfassendsten Merkmalskatalog, dem Administrativen Register zur Dokumentation der Verwaltungs- und Unternehmensgruppendaten sowie dem Erhebungsregister, das den Erhebungen zur Führung und Dokumentation von Berichtskreisen dient.

Der technische Betrieb des URS erfolgt zentral im Statistischen Bundesamt. Die Pflege der Einheiten des Kernregisters und des Administrativen Registers wird dezentral durch die Statistischen Landesämter durchgeführt, methodisch und technisch durch das Statistische Bundesamt unterstützt. Die Pflege des Erhebungsregisters erfolgt in Abhängigkeit der Erhebungsorganisation dezentral oder zentral. Das Kernregister wird im Wesentlichen durch die für das Unternehmensregister zuständigen Organisationseinheiten in den Ämtern gepflegt, doch können auch die Erhebungsbereiche Änderungen ihrer Befragungseinheiten direkt im Kernregister durchführen. Zur Gewährleistung regelkonformer Prozesse wurde für den Abstimmungsprozess zwischen Erhebung und Registerbereichen ein spezielles Kommunikationssystem (eKomm) etabliert.

Erweiterung der Datenbank um neue Darstellungseinheiten

In den vergangenen Jahren wurde das Unternehmensregister sukzessive um neue Einheitentypen erweitert. Bislang wurde in den Wirtschaftsstatistiken mit den Begriffen »Unternehmen« und »Niederlassungen« operiert, doch die Einführung des »statistischen Unternehmens« nach EU-Definition erforderte hier eine neue Begriffsdefinition. Das bisherige »Unternehmen« wurde zur »Rechtlichen Einheit«. Die Abbildung der statistischen Einheit »Unternehmen« gemäß der EU-Einheitenverordnung2 im Unternehmensregister ab dem Berichtsjahr 2018 stellt eine Erweiterung dar, die es ab 2020 ermöglicht, neben Zahlen zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen auch Daten zu Unternehmen und deren Beschäftigten zu veröffentlichen. Hintergrund dieser Erweiterung ist, dass wirtschaftliche Akteurinnen und Akteure die zur Erfüllung der Haupt- und Nebentätigkeiten notwendigen Produktionsfaktoren und Hilfstätigkeiten (zum Beispiel Vertrieb, Gebäudemanagement) häufig in separate Rechtliche Einheiten auslagern. Die Abgrenzung des Unternehmens als wirtschaftliche und organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt diesen Sachverhalt. Alle Produktionsfaktoren und Hilfstätigkeiten werden als Teil des Unternehmens verstanden – unabhängig davon, ob sie als eigene Rechtliche Einheiten existieren oder nicht. Als Rechtliche Einheit im Unternehmensregister gelten natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten.3

Aufgrund der zunehmenden Bedeutung nationaler und multinationaler Unternehmensverflechtungen, rücken Unternehmensgruppen zunehmend in den Fokus der amtlichen Statistik. Um dieser Entwicklung und dem steigenden Informationsbedarf Rechnung zu tragen, wurde das Unternehmensregister neben der oben erwähnten Einheit »Unternehmen« auch um die Einheit »Unternehmensgruppe« erweitert. Diese beiden Einheitentypen sind den bisher im URS dargestellten Entitäten »Rechtliche Einheit« und »Niederlassungen« übergeordnet. Die Erweiterung des Datenmodells auf aktuell vier Einheitentypen erforderte zum einen umfangreiche technische Weiterentwicklungen des Datenbanksystems, die Festlegung neuer Definitionen zur klaren Unterscheidung der Einheitentypen (siehe i-Punkt) aber auch die Entwicklung neuer Verarbeitungsmethoden und Auswertungskonzepte.

Wichtigste Datengrundlagen des Unternehmensregisters

Die regelmäßige Aktualisierung des Unternehmensregisters erfolgt anhand von Daten aus verschiedenen administrativen und externen Quellen sowie aus statistischen Erhebungen. Wesentliche Verwaltungsdatenquellen sind die monatlichen Meldungen zur Sozialversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigte), monatliche Meldungen der Finanzverwaltung (zum Beispiel steuerbare Umsätze) aber auch andere Quellen wie zum Beispiel die jährlichen Datenlieferungen der Handwerkskammern mit Angaben zur Handwerkseigenschaft und das landwirtschaftliche Betriebsregister. Für die Pflege sowie den Aufbau von Unternehmensgruppenstrukturen werden Daten eines kommerziellen Datenanbieters herangezogen, die unter anderem Angaben zur Adresse, Rechtsform, Wirtschaftszweig, Gruppenoberhaupt aber auch Informationen zu Beteiligungen enthalten (siehe Übersicht).

Das Unternehmensregister – zentrales Infrastrukturelement

Das Unternehmensregister stellt ein wichtiges Infrastrukturelement für die Durchführung zahlreicher Unternehmensstatistiken dar. Diese nutzen das URS als Auswahlgrundlage und Hochrechnungsrahmen für Berichtskreise und Stichproben. Gleichzeitig leistet das URS einen bedeutenden Beitrag bei der Verwendung von Verwaltungsdaten in den Konjunkturstatistiken. So werden in den Konjunkturstatistiken teilweise nur große rechtliche Einheiten befragt, während die Angaben zu kleinen und mittleren Unternehmen ressourcenschonend aus monatlich übermittelten Verwaltungsdaten gewonnen werden. Noch einen Schritt weiter im Sinne einer Entlastung der Unternehmen von Berichtspflichten ist man im Handwerk gegangen. Sowohl die Ergebnisse der Handwerkszählung (Strukturdaten) als auch die Ergebnisse der Handwerksberichterstattung (Konjunkturdaten) werden durch Auswertung bereits bei der Verwaltung vorliegenden Daten aus dem Unternehmensregister ermittelt. Für die Handwerkszählung werden zudem Daten, die beispielsweise in den Strukturstatistiken bereits erhoben wurden, über das Unternehmensregister zur Verfügung gestellt. Deshalb sind – für die Handwerkszählung und die Handwerksberichterstattung – keine Befragungen von Handwerksunternehmen erforderlich. Somit trägt das URS wesentlich zur Entlastung der Wirtschaft von statistischen Berichtspflichten bei. So waren im Jahr 2022 in Baden-Württemberg von rund 890 000 Niederlassungen insgesamt nur gut 9 % (rund 84 000) für eine oder mehrere statistische Erhebungen auskunftspflichtig. Bei Erhebungen, die Rechtliche Einheiten befragen, betraf die Auskunftspflicht knapp 7 % (rund 56 000) der insgesamt 830 000 Rechtlichen Einheiten (Schaubild).

Auch greifen inzwischen die regionale Erwerbstätigenrechnung (ETR) sowie die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) an verschiedenen Stellen auf das Unternehmensregister zurück. Seit der VGR-Generalrevision 2019 wird in der regionalen ETR das URS als Quelle für das Merkmal »Wirtschaftszweig« (WZ) der erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genutzt. Diese sind die Basisdaten bei der Berechnung des Arbeitnehmerentgelts in den VGR. Durch den Bezug dieses wichtigen Merkmals in der ETR aus einer Datenquelle wird eine höhere Konsistenz erzielt, Doppel- und Untererfassungen werden minimiert. Gleichzeitig wird die Kohärenz mit der regionalen VGR erhöht, die in aller Regel den WZ des URS verwendet. Für die Ermittlung der Umsätze von Kleinunternehmen wird im Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) gleichfalls das URS genutzt, indem aus einer jährlichen Bundesregisterkopie die Einbetriebsunternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten mit Angaben zu Umsatz und Beschäftigten herausgefiltert werden. Zudem wird für die Ermittlung der Bruttowertschöpfung (BWS) auf Kreisebene auf die Gesamtumsätze bzw. steuerbaren Umsätze aus dem URS zurückgegriffen. Des Weiteren stellt es für die Plausibilisierung der Berechnungen in den regionalen VGR eine wesentliche Grundlage dar.4

Auswertungen und Veröffentlichungen aus dem Unternehmensregister

Darüber hinaus stellt das Unternehmensregister ein eigenständiges Auswertungsinstrument dar, das aufgrund zahlreicher methodischer Neuerungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das Register liefert Informationen zur Wirtschaftsstruktur zahlreicher Wirtschaftsbereiche für Deutschland, die Bundesländer, aber auch für tiefer gegliederte Regionalebenen. Umfang und Methodik der Auswertungen und Veröffentlichungen aus dem Unternehmensregister werden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder nach fachlichen und nutzerorientierten Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Geheimhaltung der Einzeldaten konzipiert.

Seit Einführung des neuen Datenbanksystems im Jahr 2014 haben zahlreiche Änderungen – sowohl die Datenaufnahme als auch die Auswertungen betreffend – stattgefunden. Ausschlaggebend sind hierfür die Aktivitätsschwellen der Einheiten bei den Merkmalen »Beschäftigte« und »Umsatz«. Unterschieden werden können hier die Kriterien

  • Verarbeitungsrelevanz, die sich auf die Aufnahme von Einheiten (Niederlassungen und Rechtliche Einheiten) aus einer Verwaltungsdatenlieferung in das URS bezieht und eine über alle Bundesländer hinweg einheitliche Nutzung der administrativen Datenlieferungen sichert,
  • Auswertungsrelevanz, die die Bedeutung einer Einheit (Niederlassungen, Rechtliche Einheiten, Unternehmen) unter wirtschaftlichen Aspekten berücksichtigt,
  • Veröffentlichungsrelevanz, die bestimmt, welche Einheiten (Niederlassungen, Rechtliche Einheiten und Unternehmen) ausgewählter Wirtschaftsabschnitte für Veröffentlichungen aus dem URS vorgesehen sind. Dies sind die Wirtschaftsabschnitte B bis N und P bis S der WZ 2008.

Neuerungen bei der Verarbeitung der Beschäftigtendaten im URS

Bei der Verarbeitung der Daten der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich die Schwellenwerte auf Beschäftigtenzahlen und werden seitens des Unternehmensregisters unter fachlichen Gesichtspunkten festgelegt. Hier wurden die Relevanzschwellen über mehrere Jahre hinweg stufenweise gesenkt, um den daraus resultierenden höheren Umfang in der Sachbearbeitung sukzessive bewältigen zu können. Für das Berichtsjahr 2019 wurde der angestrebte Zielwert hinsichtlich der Relevanzschwellen erreicht und konnte mit einem Schwellenwert der BA-Verarbeitungsrelevanz von einem/einer sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bzw. zwölf geringfügig entlohnt Beschäftigten – kumuliert über die einzelnen Monate eines Berichtsjahres hinweg – in den Regelbetrieb überführt werden.5

Gleichzeitig wurde bei den Beschäftigtendaten nicht nur die Relevanzschwelle, sondern auch die Berechnungsart angepasst. Bis zum Berichtsjahr 2018 wurde bei den Beschäftigtendaten die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zum Stichtag des 31. Dezember des jeweiligen Berichtsjahres ausgewiesen. Seit dem Berichtsjahr 2019 werden als Beschäftigte die abhängig Beschäftigten als Summe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten veröffentlicht.

Zudem fand zum Berichtsjahr 2019 mit dem Wechsel von Stichtags- auf Durchschnittswerte der Beschäftigten ein bedeutender Methodenwechsel statt. Für die Beschäftigtenangaben wird jetzt ein Durchschnittswert über die einzelnen Monate eines Berichtsjahres gebildet. Dieses Konzept verbessert zum einen die Abbildung der Beschäftigtenzahlen von Branchen mit saisonalen Schwankungen, zum anderen wird eine Vereinheitlichung zum Betrachtungszeitraum des Merkmals »Umsatz« erreicht.

Eine weitere Neuerung in der Darstellung der Beschäftigtenzahlen kommt ab dem Berichtsjahr 2024 zur Anwendung. Bisher wurden die Beschäftigtenzahlen im URS nach dem Personenkonzept abgebildet. Das heißt jeder/jede Beschäftigte wird genau einmal nachgewiesen und Personen mit mehr als einem Beschäftigtenverhältnis werden nur mit ihrer Haupttätigkeit berücksichtigt. Ab dem Berichtsjahr 2024 wird auf das Jobkonzept umgestellt, das heißt alle Mehrfachbeschäftigten werden sowohl in ihrer Haupt-, als auch in ihrer Nebentätigkeit gezählt. Zusätzlich sollen auch die kurzfristig Beschäftigten erfasst und mit den geringfügig entlohnt Beschäftigten als geringfügig Beschäftigte zusammengefasst werden. Damit wird die wirtschaftliche Bedeutung von Nebenjobs besser dargestellt.

Änderungen bei Umsatzangaben im Unternehmensregister

Weitaus weniger Wechsel hinsichtlich der Relevanzschwellen gab es in den vergangenen Jahren bei der Verarbeitung der Daten der Finanzverwaltung. Hier wird die Höhe der Schwelle nicht durch das URS selbst definiert, sondern bestimmt sich durch die im jeweiligen Berichtsjahr geltende Grenze der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmen. Die letzte Änderung wurde hier durch das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III), das eine Anhebung der sogenannten Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz von 17 500 Euro auf 22 000 Euro vorsieht, ausgelöst. Diese neue Umsatzschwelle bildet seit 1. Januar 2020 die neue Relevanzschwelle bei der Verarbeitung der Finanzverwaltungsdaten.

Während die Absenkung der Relevanzschwelle der geringfügig entlohnt Beschäftigten zu einer umfassenden Abdeckung von Kleinsteinheiten mit ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten (auch unterhalb der Umsatzschwelle) führt, verursacht die Anhebung der Umsatzschwelle einen gegenläufigen Effekt. Einheiten, die weniger als 22 000 Euro steuerbaren Umsatz erwirtschaften und die Relevanzschwellen der Beschäftigten nicht erreichen, sind in den Auswertungen und Veröffentlichungen des URS ab dem Berichtsjahr 2020 nicht enthalten. So führt der Bürokratieentlastungseffekt für die Wirtschaft zu einem Informationsverlust die Vollständigkeit und Aussagekraft des Unternehmensregisters betreffend.

Weiterhin wurden qualitative Verbesserungen hinsichtlich der Abbildung des Merkmals »Umsatz der Rechtlichen Einheit« im URS erzielt. Gründe hierfür waren vor allem die Untererfassung der Umsätze in den Wirtschaftsabschnitten K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und Q (Gesundheits- und Sozialwesen). Zudem lagen aufgrund der Nichterfassung/Nichtberücksichtigung der nicht-steuerbaren Umsätze Untererfassungen in anderen Wirtschaftsabschnitten vor. Diese Qualitätssteigerungen konnten zum einen durch die Nutzung neuer Quellen wie zum Beispiel Daten der Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aber auch aufgrund neu erhobener Daten im Gesundheitswesen erzielt werden.

Veröffentlichungen auf Basis des Unternehmensregisters

Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich Daten zu Rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die in regionaler Untergliederung bis auf Gemeindeebene und fachlich bis auf Ebene der Wirtschaftszweigklassen (WZ-4-Steller) zur Verfügung stehen (Tabelle). Dabei ist die Veröffentlichung von regionalen und fachlichen Kombinationsmöglichkeiten aufgrund der Vorgaben der Geheimhaltung, die einen Schutz der Einzeldaten gewährleisten, eingeschränkt.

Derzeit werden in Baden-Württemberg aus methodischen Gründen noch keine Daten für Unternehmen nach EU-Definition veröffentlicht. Der Nachweis der Ergebnisse für diese Unternehmen erfolgt nach dem Sitzland statt nach dem Regionalprinzip. Das bedeutet, dass die Beschäftigten aller Niederlassungen eines Unternehmens nur an dessen Hauptsitz nachgewiesen werden und nicht nach der regionalen Verortung der Niederlassung. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder arbeiten derzeit an einer Methodik, um zukünftig länderscharfe Ergebnisse für Unternehmen ausweisen zu können. Auf Bundesebene werden seit 2018 Daten zu Unternehmen nach EU-Definition veröffentlicht.

Veröffentlichungen zu Unternehmensgruppen stehen derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene zur Verfügung. Sowohl die Verarbeitung der Unternehmensgruppendaten als auch die Pflege der Unternehmensgruppenstrukturen im URS befinden sich aktuell noch in der technischen und methodischen Weiterentwicklung. Die Konzeption eines Auswertungskonzepts zu Unternehmensgruppen ist geplant.

Perspektivische Erweiterungen des Unternehmensregisters

Das Unternehmensregister wird fortlaufend weiterentwickelt, immer vor dem Hintergrund, die Qualität als Datenquelle zu erhöhen, die Funktionalitäten auszuweiten aber insbesondere auch um Berichtspflichtige zu entlasten. Hierzu werden stetig die Nutzung neuer Datenquellen sowie methodische Weiterentwicklungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vorangetrieben.

Zur Erhöhung der Qualität der Stammdaten im URS – wie zum Beispiel Firmenbezeichnung, Rechtsform oder Geschäftsanschrift wird die systematische und flächendeckende Verarbeitung der Daten aus dem elektronischen Handels-, Unternehmens- und Genossenschaftsregister (EHUG) angestrebt. In einem ersten Schritt wird voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2024 der gesamte Jahresbestand des EHUG gebündelt abgerufen und im URS in einen regulären Verarbeitungsschritt überführt. In einer geplanten zweiten Ausbaustufe des Verfahrens sollen die Bekanntmachungen aller Registergerichte gesammelt abgerufen werden, um für das URS relevante Geschäftsereignisse (zum Beispiel Umfirmierungen, Löschungen oder Neugründungen) zeitnah zu integrieren.

Um der Untererfassung von Rechtlichen Einheiten im Wirtschaftsabschnitt Q (Gesundheits- und Sozialwesen) zu begegnen, ist künftig die Nutzung des Bundesarzt- und Bundeszahnarztverzeichnisses als neue Datenquelle zur Pflege des Unternehmensregisters geplant. Aus diesen Verzeichnissen können Informationen über Arzt- und Zahnarztpraxen sowie über psychotherapeutische Praxen gewonnen werden.

Im Jahr 2021 ist das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) in Kraft getreten, das die Einrichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten sowie die Einführung einer bundeseinheitlichen und behördenübergreifenden Wirtschaftsnummer vorsieht. Die Führung dieses sogenannten Basisregisters ist beim Statistischen Bundesamt vorgesehen mit dem Ziel, aktuelle Unternehmensstammdaten aus bereits in Registern oder sonstigen Datenbeständen öffentlicher Stellen konsistent und aktuell zusammenzuführen. Ein wesentliches Ziel des Basisregisters ist die Entlastung der Wirtschaft bei Verwaltungsangelegenheiten nach dem »Once-Only-Prinzip«, das heißt Unternehmen sollen zukünftig alle Meldungen an einer Stelle – im Unternehmensbasisdatenregister – tätigen können.

Das statistische Unternehmensregister ist ein Datenbanksystem mit einem sehr großen Leistungsspektrum, das von zahlreichen methodischen Änderungen und Weiterentwicklungen unterschiedlichster Zielrichtung geprägt ist. Teils resultieren diese aus gesetzlichen Vorgaben, zu großen Teilen aber sind diese Veränderungen auch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer geschuldet.

1 Statistisches Bundesamt: Statistisches Unternehmensregister, Qualitätsbericht 2022. Wiesbaden 2023.

2 Verordnung (EWG) Nr. 696/93.

3 Vgl. von Eschwege, Katja: Neuerungen im statistischen Unternehmensregister: Auswertungskonzept, Relevanzschwellen und weitere Quellen, in: Wirtschaft und Statistik, 5/2021, S. 86–98.

4 Vgl. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder. Methodenbeschreibung ESVG 2010/Revision 2019.

5 Vgl. von Eschwege, Katja: Neuerungen im statistischen Unternehmensregister: Auswertungskonzept, Relevanzschwellen und weitere Quellen, in: Wirtschaft und Statistik, 5/2021, S. 90 ff.