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Verdienste in Baden-Württemberg im April 2023 – Teil 1

Ergebnisse der neuen Verdiensterhebung

Die Höhe von Verdienst und Arbeitszeit ist immer wieder Thema öffentlicher Debatten, etwa in Diskussionen über Vor- und Nachteile einer generellen 4-Tage-Woche oder den verschiedenen öffentlich vorgetragenen Ansichten bezüglich einer angemessenen Mindestlohnhöhe.1 Die Frage nach der Verdienst- und Arbeitszeitentwicklung stellt sich dabei nicht nur aus rein ökonomischen Gesichtspunkten, sondern auch in sozialer Hinsicht. Viele Menschen verbringen normalerweise einen großen Teil ihres Alltages mit und in der Arbeit. Wie viel Geld eine Person verdient, prägt zudem maßgeblich das tägliche Leben in vielen Bereichen von Ernährung und Gesundheit über Freizeitgestaltung und Wohnverhältnisse bis hin zum persönlichen (Sicherheits-)Empfinden.2 Damit haben Arbeitszeit und Verdienst nicht nur einen nicht unerheblichen Einfluss auf das gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Leben des/der Einzelnen, sondern auch gesamtgesellschaftlich gesehen. Angesichts der politisch festgelegten Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 außerhalb der üblichen Festlegung durch die Mindestlohnkommission und der neuerlichen politischen Diskussionen um die angemessene Höhe beziehungsweise nächste Anpassung des Mindestverdienstes, ist im Zusammenhang mit den Verdiensten der Niedriglohnsektor und die Beschäftigung im Mindestlohnbereich von besonderem Interesse. Im Folgenden sollen daher Verdienste und Arbeitszeit der Arbeitnehmenden im Land im April 2023 und zum Teil im Vergleich mit den Vorjahren näher betrachtet werden. Dabei soll in diesem ersten Teil des Artikels vor allem auf die allgemeine Entwicklung von Verdiensten und Arbeitszeit sowie die Verdienste der Beschäftigten hinsichtlich persönlicher, unternehmens- und arbeitsplatzbezogener Merkmale eingegangen werden. Dies geschieht erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung, welche nach einer umfangreichen Erhebungsumstellung im Verdienstbereich mit Beginn des Jahres 2022 monatlich durchgeführt wird und für den repräsentativen Berichtsmonat April umfangreiche Angaben hierzu liefern kann (vergleiche i-Punkt »Reform der Verdiensterhebungen«). Der Niedrig- und Mindestlohnbereich wird dann in einem späteren Artikel näher beleuchtet.

Frauen stellen über 80 % der Teilzeit- und gut 30 % der Vollzeitkräfte

Die Ergebnisse der Verdiensterhebung repräsentieren hochgerechnet die knapp 6 Millionen (Mill.) Beschäftigungsverhältnisse in Baden-Württemberg, von denen der weitaus größte Teil, nämlich 3,25 Mill. Beschäftigte, im April 2023 in Vollzeit arbeiteten. Ein knappes Viertel der erhobenen Beschäftigungsverhältnisse war in Teilzeit und etwas unter eine Mill. Menschen geringfügig entlohnt beschäftigt. Im April 2023 waren 47,6 % (2,8 Mill.) der erhobenen Beschäftigten weiblich, bei den Vollzeittätigen machten Frauen mit 30,4 % (0,99 Mill.) jedoch einen deutlich kleineren Teil aus, während sie 81,2 % aller Teilzeitkräfte stellten.

Damit waren die Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zum April 2022 und auch zum April 2018 insgesamt recht ähnlich verteilt, wenn auch die Gesamtzahl der Arbeitsverhältnisse seit 2018 mit einem Minus von ca. 90 000 Beschäftigungsverhältnissen etwas abgenommen hat (April 2018: 5,965 Mill., April 2022: 5,899 Mill., April 2023: 5,876 Mill.).

4 568 Euro Bruttomonatsverdienst für Vollzeitkräfte bei 38,5 Stunden/Woche im April 2023

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst Vollzeitbeschäftigter in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sowie dem Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich (Wirtschaftszweige A–S, nachfolgend auch benannt als Gesamtwirtschaft) betrug im April 2023 bei 38,5 bezahlten Stunden in der Woche (ohne Überstunden) 4 568 Euro (falls nicht anders ausgewiesen, Bruttoverdienste im Folgenden immer ohne Sonderzahlungen3). Damit hat sich der Bruttomonatsverdienst im Vergleich zum April 2018 mit 4 076 Euro, aber auch dem April 2022 mit 4 421 Euro brutto pro Monat in den letzten Jahren – abgesehen von einem leichten Knick im »Coronajahr« 2020 – insgesamt deutlich gesteigert (vergleiche i-Punkt »Kurzarbeit und Verdienststatistik«). Nachdem die bezahlten Wochenstunden von Vollzeitbeschäftigten aufgrund der Coronapandemie beziehungsweise der Coronamaßnahmen unter anderem durch die starke Inanspruchnahme von Kurzarbeit durch die Betriebe im Jahr 2020 auf ca. 37,4 Stunden/Woche – und in einzelnen stärker von den Coronaeinschränkungen betroffenen Wirtschaftsbereichen wie zum Beispiel Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung, körpernahe Dienstleistungen noch deutlich weiter – zurückgegangen waren, zeigt sich auch hier eine Rückkehr zu früheren Werten. So näherte sich die Arbeitszeit der Vollzeittätigen nach den durchschnittlich 38,2 Stunden/Woche im April 2022 mit 38,5 Stunden/Woche weiter der bezahlten Wochenarbeitszeit von 38,9 Stunden vom April 2018 an.

Stundenlöhne von Teilzeitkräften und geringfügig entlohnten Beschäftigten von April 2018 bis April 2023 um etwa ein Fünftel gestiegen

Auch die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der Vollzeittätigen erfuhren im April 2023 eine Steigerung um 2,6 % gegenüber April 2022, auf nunmehr 27,31 Euro (2022: 26,61 Euro/Stunde). Im Vergleich zum Stundenlohn im April 2018, der im Schnitt noch bei 23,91 Euro brutto pro Stunde lag, war dies sogar ein Plus von 14,2 %. Zwar verdienten Teilzeittätige bei einer gleichbleibenden durchschnittlichen Arbeitszeit von 23,3 Stunden/Woche mit 22,32 Euro/Stunde (2 257 Euro/Monat) im April 2023 18,3 % weniger pro Stunde und weniger als die Hälfte pro Monat als ihre vollzeittätigen Kolleginnen und Kollegen. Dies war dennoch eine deutliche Steigerung um 19 % beim Stundenlohn und um 16,2 % beim Monatslohn gegenüber 2018 (18,76 Euro/Stunde, 1 943 Euro/Monat), sodass der Verdienstunterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeittätigen weiter abnahm. Geringfügig entlohnte Beschäftigte konnten im April 2023 bei einer Arbeitszeit von 6,6 Stunden/Woche durchschnittlich mit einem Stundenverdienst von 13,56 Euro brutto und 387 Euro/Monat rechnen und verdienten damit ebenfalls etwa ein Fünftel mehr als noch 2018 (11,42 Euro/Stunde, 322 Euro/Monat). Auch bei den geringfügig entlohnten Tätigkeiten waren weibliche Beschäftigte im April 2023 mit 58,7 % (571 000) in der Mehrheit (Tabelle 1).

Verdienstabstand zwischen Dienstleistungssektor und Produzierendem Gewerbe verringert sich

Neben den Ergebnissen für die Gesamtwirtschaft liefern die Daten aus der Verdiensterhebung auch Einblicke in die Verdienstunterschiede zwischen den verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Branchen (Schaubild 1).

Eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe zeigt, dass der Bruttomonatslohn ohne Sonderzahlungen im Produzierenden Gewerbe auch im April 2023 mit 4 722 Euro/Monat (April 2022: 4 573 Euro) immer noch deutlich höher lag als bei Vollzeitbeschäftigten im Dienstleistungssektor, die im Durchschnitt 4 477 Euro pro Monat (April 2022: 4 326 Euro) verdienten. Dies waren 5,2 % oder 245 Euro weniger als die Kolleginnen und Kollegen im Produzierenden Gewerbe erhielten. Allerdings stiegen die Verdienste im Dienstleistungsbereich mit einem Plus von 3,5 % gegenüber April 2022 erneut etwas stärker an als dies im Produzierenden Gewerbe der Fall war (+3,3 %). Damit lässt sich zwischen den beiden Wirtschaftsbereichen bereits seit mehreren Jahren eine stetige Verdienstannäherung feststellen (2017: –11,3 % (489 Euro); 2018: –10,8 % (475 Euro), 2019: –8,3 % (368 Euro); 2020: –6,3 % (274 Euro); 2022: –5,4 % (247 Euro)).

Verdienste in der Landwirtschaft nicht einmal halb so hoch wie in der IuK-Branche

Beim Ranking der Branchen mit dem höchsten und niedrigsten Bruttomonatsverdienst gibt es im Vergleich zu den Vorjahren keine Veränderungen, sondern Kontinuität. Die Branche mit den höchsten Bruttomonatslöhnen war wie seit Jahren auch im April 2023 der Informations- und Kommunikationssektor (IuK) mit 5 849 Euro (April 2018: 5 474 Euro), wohingegen Vollzeitbeschäftigte in Land- und Forstwirtschaft und Fischerei mit 2 566 Euro4 nicht einmal die Hälfte (43,9 %) und im Gastgewerbe mit 3 039 Euro/Monat nur etwa halb so viel (52 %) wie den Spitzenverdienst in IuK für sich verbuchen konnten. Damit stieg der Durchschnittsverdienst bei IuK um 2,1 % im Vergleich zu 2022 (118 Euro). Auch die durchschnittlichen Bruttomonatslöhne in Land-, Forstwirtschaft und Fischerei legten in dem Zeitraum um 2,9 % (73 Euro) und im Gastgewerbe sogar um 9 % (252 Euro) zu. Vor allem im Gastgewerbe dürfte dies einerseits immer noch mit Erholungseffekten/Nachholeffekten nach den starken Einbrüchen im Zuge der Coronapandemie (2020: 2 146 Euro; –16,4 % gegenüber 2019) zusammenhängen. Andererseits kann es in einer stark von Niedriglöhnen geprägten Branche auch auf die Mindestlohnerhöhungen zwischen April 2022 (9,82 Euro/Stunde) und April 2023 (12 Euro/Stunde) zurückzuführen sein.

Bezüglich der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse fällt das Verarbeitende Gewerbe mit 1,08 Mill. oder knapp einem Drittel aller Arbeitnehmenden in Vollzeit (33,1 %) und einem verhältnismäßig hohen Bruttomonatsverdienst von 4 901 Euro (April 2018: 4 471 Euro) in Baden-Württemberg zudem deutlich ins Gewicht. Weitere Wirtschaftsabschnitte mit einer hohen Anzahl an Beschäftigungsverhältnissen im Südwesten sind Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit ca. 373 000 und das Gesundheits- und Sozialwesen mit etwa 254 000 Arbeitsverhältnissen (4 307 bzw. 4 390 Euro/Monat). Während bei ersterem Bereich der Männeranteil mit 68,9 % deutlich höher ist, stellen Frauen im Gesundheits- und Sozialwesen ca. 65,4 % aller Beschäftigten. Im dominanten Verarbeitenden Gewerbe hingegen sind mit 80,7 % aller Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls die Männer deutlich in der Überzahl.

Verdiensthöhe in systemrelevanten Wirtschaftsbereichen weiterhin stark unterschiedlich

Seit dem Jahr 2020 sind durch die Coronapandemie systemrelevante Unternehmen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur – die sogenannten KRITIS-Betriebe5 – in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und angesichts neuer globaler Konflikte wie etwa dem Krieg in der Ukraine mit Blick auf Resilienz und Wehrhaftigkeit kritischer Infrastrukturen (Stichwort Hacker-Angriffe) auch weiterhin Teil der öffentlichen Debatte geblieben.6 Diese Unternehmen gehören zu den Wirtschaftsbereichen, die eine wesentliche Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung haben. Es handelt sich um die Sektoren Energie- und Wasserversorgung, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung, Polizei und Feuerwehr, Rundfunk und Presse, die Regierung und die Verwaltung.

Beim Blick auf die Wirtschaftszweige fällt auf, dass die Verdiensthöhen in den systemrelevanten Branchen weiterhin sehr unterschiedlich sind. So zählen hierzu sowohl Branchen mit Spitzenverdiensten wie die bereits erwähnte IuK-Branche, als auch Wirtschaftsbereiche, deren Mitarbeitende unterdurchschnittlich bezahlt werden. Vollzeittätige im Wirtschaftszweig Energieversorgung erhielten im April 2023 einen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 5 460 Euro. Beschäftigte in Vollzeit in der Branche Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen kamen auf durchschnittlich 5 689 Euro im Monat7. Die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen befanden sich dagegen mit 4 390 Euro schon unter dem Durchschnittsverdienst Vollzeittätiger von 4 568 Euro im Monat. Ebenfalls unter dem Landesdurchschnitt lagen die Branchen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 4 307 Euro, die Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung mit 3 917 Euro, Verkehr und Lagerei mit 3 557 Euro, die Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung mit 4 265 Euro, genauso wie die ebenfalls bereits angesprochene Land-/Forstwirtschaft und Fischerei.

Deutliche Verdienstunterschiede innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes

Die Statistik erlaubt einen noch detaillierteren Blick in die Gliederung der systemrelevanten Wirtschaftszweige, wie zum Beispiel in die hierzu zählenden Bereiche Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen. Sie ordnen sich in die Branche Verarbeitendes Gewerbe ein. Schon hier zeigten sich deutliche Unterschiede: Verdienten Vollzeitbeschäftigte in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie mit 3 593 Euro im Monat deutlich weniger als der Durchschnitt im Verarbeitenden Gewerbe von 4 901 Euro, so wurden bei der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen mit 5 395 Euro im Vergleich dazu deutlich höhere Bruttomonatsverdienste erzielt.

Beschäftigte in der Elektrizitätsversorgung verdienten durchschnittlich 5 523 Euro im Monat. Die Wasserversorgung mit 4 796 Euro sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung mit 4 174 und 3 737 Euro standen damit deutlich dahinter zurück. Auch der Handel, der nach der Systematik der Wirtschaftszweige mit der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen zusammengefasst ist, zeigte ein differenziertes Bild. Im Großhandel (ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) wurden im Durchschnitt monatlich 4 871 Euro verdient, im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln dagegen nur 3 393 Euro. Etwas ausgeglichener zeigten sich die Details der Branche Verkehr und Lagerei. Darunter gibt es Daten für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene und über Land. Die höchsten Bruttomonatsverdienste gab es hier bei der Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr mit 3 721 Euro, die geringsten mit 3 179 Euro in der Güterbeförderung im Straßenverkehr.

Dem Wirtschaftszweig Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen ist der Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) untergeordnet, zu dem unter anderem auch FuE in der Medizin zählen. Im April 2023 wurden in der FuE mit 5 408 Euro überdurchschnittliche Verdienste erzielt. Vollzeittätige im Gesundheits- und Sozialwesen verdienten mit 4 390 Euro monatlich im Schnitt zwar unter dem allgemeinen Durchschnittsverdienst im Südwesten, hier gibt es aber deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Wirkungsorten. So erhielten Beschäftigte in Krankenhäusern mit 5 086 Euro/Monat deutlich mehr Bruttoverdienst als das Personal in Pflegeheimen (3 952 Euro), Arzt- und Zahnarztpraxen (3 772 Euro) sowie Alten- und Behindertenwohnheimen (3 748 Euro).

Beschäftigte in der Körperpflege und Floristik mit niedrigsten, Piloten und Vorstände mit höchsten Stundenverdiensten

Weiterhin gibt es nicht nur zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen, sondern auch zwischen den unterschiedlichen Berufen zum Teil deutliche Verdienstunterschiede. Dabei können sich die wirtschaftliche Haupttätigkeit eines Betriebes, dem die Beschäftigten angehören und die berufliche Tätigkeit der dortigen Beschäftigten zum Teil decken, aber manchmal auch deutlich auseinanderliegen. Betrachtet man die monatliche Bruttovergütung nach übergeordneten Berufsbereichen, schneiden Berufe im Bereich Land-, Forst-, Tierwirtschaft und Gartenbau im April 2023 mit im Schnitt 2 678 Euro/Monat beim Verdienst am schlechtesten ab, wohingegen bei Berufen im Bereich Naturwissenschaft, Geografie und Informatik der Durchschnittsverdienst mit 5 642 Euro/Monat gut doppelt so hoch liegt. Hierbei sind die Informatik- und anderen IKT-Berufe (Informations- und Kommunikationstechnik) mit 5 984 Euro monatlich im Schnitt besonders hoch vergütet.

Bei näherer Betrachtung der jeweils ausgeübten Tätigkeit finden sich die weiteren Topverdiener in den Berufshauptgruppen Unternehmensführung und -organisation (35,15 Euro/Stunde, 5 886 Euro/Monat), technische Entwicklung, Konstruktions- und Produktionssteuerung (35,22 Euro/Stunde, 5 871 Euro/Monat) sowie bei den bereits erwähnten IT-Berufen (35,30 Euro/Stunde, 5 984 Euro/Monat) und in darstellenden und unterhaltenden Berufen (35,47 Euro/Stunden, 5 939 Euro/Monat).Tätigkeiten in der Maschinen- und Fahrzeugtechnik (26,42 Euro/Stunde, 4 329 Euro/Monat) sowie medizinische Gesundheitsberufe (28,67 Euro/Stunde, 4 849 Euro/Monat) sind bezüglich Stundenverdienst gutes Mittelfeld, während Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, Gartenbauberufe und Floristik sowie Reinigungsberufe was die Vergütung betrifft, das Schlusslicht bilden (Schaubild 2). Auf der nächst tiefergegliederten Ebene der Berufsgruppen weisen die Berufe in der Körperpflege (14,18 Euro/Stunde), Floristik (14,32 Euro/Stunde), Landwirtschaft (14,96 Euro/Stunde) und die Angehörigen regulärer Streitkräfte sonstiger Ränge (14,75 Euro/Stunde) die niedrigsten Durchschnittsstundenlöhne auf, während Berufe im Bereich Rechtsberatung, -sprechung und -ordnung (37,59 Euro/Stunde), technische FuE (39,20 Euro/Stunde), in den Wirtschaftswissenschaften (43,48 Euro/Stunde), Human- und Zahnmedizin (50,07 Euro/Stunde), Piloten (55,24 Euro/Stunde) und als Geschäftsführung und Vorstand (60,53 Euro/Stunde) das obere Ende bei den stündlichen Verdiensten bilden (Schaubild 2).

Je größer das Unternehmen, desto höher der Bruttoverdienst Voll- und Teilzeittätiger

Bringt man die Unternehmensgröße ins Spiel, zeigt sich, dass der Bruttoverdienst Voll- und Teilzeittätiger mit zunehmender Betriebsgröße ansteigt. Lag er bei Vollzeitbeschäftigten im April 2023 in Kleinstunternehmen (1–9 Beschäftigte) im Schnitt bei 23,15 Euro brutto pro Stunde (April 2018: 19,51 Euro/Stunde), erhielten Beschäftigte eines Großunternehmens mit über 1 000 Arbeitnehmenden bereits durchschnittlich 30,73 Euro/Stunde (April 2018: 28,47 Euro/Stunde) (Tabelle 2). Auch Teilzeitkräfte erzielten 2023 mit 24,60 Euro/Stunde in Großkonzernen um einiges mehr als in Kleinstbetrieben mit 18,77 Euro in der Stunde.

Hinsichtlich der Tarifbindung des Arbeitgebenden ist festzuhalten, dass der Verdienst von Beschäftigten mit Tarifbindung höher ausfällt als für diejenigen ohne Tarifbindung. Wenn man bedenkt, dass der Lohn tarifgebundener Arbeitnehmender in Vollzeit höher liegt als bei Beschäftigten ohne Tarifbindung – im April 2023 beispielsweise sowohl beim Stundenlohn mit 29,28 Euro, als auch beim Monatsbruttoverdienst mit 4 878 Euro um mehr als 16,9 % bzw. 15,9 % höher – wäre eine Steigerung der Tarifbindung mit Blick auf den Verdienstvorteil wohl im Sinne der Beschäftigten.

Als Expertin bzw. Experte in leitender Stellung fast 40 Euro Stundenlohn

Hinsichtlich arbeitsplatzbezogener Merkmale wie beruflicher Stellung, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder Befristungsverhältnis ließ sich der Großteil der Vollzeitbeschäftigten (1,61 Mill. oder 49,4 %) im April 2023 bei den Fachkräften verorten. Diese erhielten im Durchschnitt 23,02 Euro/Stunde bzw. 3 831 Euro Bruttomonatslohn (April 2018: 20,25 Euro/Stunde). Entsprechend der höheren Position und dem Anforderungsniveau erhält eine Vollzeitkraft als Expertin bzw. Experte in leitender Stellung mit 39,94 Euro/Stunde bzw. 6 820 Euro/Monat (April 2018: 39,86 Euro/Stunde) mehr als doppelt so viel Bruttostundenlohn als eine Person in einer un- oder angelernten Helfertätigkeit mit 18,24 Euro/Stunde bzw. 2 976 Euro pro Monat (April 2018: 14,61 Euro/Stunde). Je höher die berufliche Stellung, desto höher also der Verdienst (Tabelle 2).

Gut ein Drittel mehr Bruttomonatsverdienst bei unbefristetem Arbeitsvertrag

Auch ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist, wirkt sich deutlich auf die Verdiensthöhe aus. So sind sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte in Baden-Württemberg mehrheitlich unbefristet angestellt und erhalten mehr Lohn als ihre befristeten Pendants. Im April 2023 waren ca. 740 000 Beschäftigungsverhältnisse befristet, was etwa 12,6 % aller Beschäftigten entsprach (April 2022: 784 000). Bei Vollzeittätigen macht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis immerhin einen Unterschied von im Schnitt 1 258 Euro pro Monat oder 36,4 % mehr Lohn gegenüber den befristet Tätigen aus. Teilzeittätige profitieren mit durchschnittlich 32,8 % oder 579 Euro/Monat ebenso deutlich von einer Entfristung.

Zum Einfluss der Dauer der Betriebszugehörigkeit auf den Verdienst lässt sich festhalten, dass mit zunehmendem Dienstalter die Vergütung tendenziell ebenfalls steigt. Startet man im Schnitt als Neuling mit 21,81 Euro/Stunde, sind es nach 26 bis 30 Dienstjahren etwa 32,19 Euro/Stunde. Bei mehr als 30 Jahren Unternehmenszugehörigkeit nimmt die Vergütung im Schnitt wieder leicht ab (30,70 Euro/Stunde) (Tabelle 2).

Im Schnitt 770 Euro mehr pro Monat durch abgeschlossene Berufsausbildung

Ähnlich verhält es sich mit dem Verdienst nach (Lebens-)Alter, welches stark mit dem Dienstalter und der Berufserfahrung korreliert. So steigt der Verdienst in der Regel sukzessive mit dem Lebensalter. Gerade die personell stark besetzten Altersgruppen der sogenannten Babyboomer sind hier auch diejenigen mit den höchsten Verdiensten. Denn während im April 2023 Beschäftigte bis 24 Jahre im Schnitt 18,71 Euro Stundenlohn (3 102 Euro/Monat) verbuchten, erhielten die Beschäftigten zwischen 55 und 59 Jahren mit 5 050 Euro/Monat bzw. 30,32 Euro/Stunde durchschnittlich den höchsten Bruttoverdienst.

Neben der Berufswahl und Berufserfahrung ist aber auch der Schul- und Ausbildungsabschluss entscheidend für den Verdienst einer Person. Denn je höher der schulische als auch der berufliche Abschluss, desto höher ist in der Regel auch der Bruttoverdienst der Arbeitnehmenden. So erzielten Vollzeitbeschäftigte im Südwesten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im April 2023 durchschnittlich 3 987 Euro brutto im Monat, während Beschäftigte in Vollzeit ohne beruflichen Ausbildungsabschluss lediglich 3 217 Euro und damit 770 Euro, also etwa ein Fünftel, weniger monatlich verdienten. Konnte ein Bachelorabschluss (5 048 Euro) oder ein Meister-, Techniker-, oder Fachschulabschluss (5 287 Euro) nachgewiesen werden, lag der Bruttoverdienst von Vollzeitkräften noch einmal deutlich höher. Im Schnitt 6 697 Euro pro Monat konnte verbuchen, wer einen Master- oder gleichwertigen Abschluss hatte, und bei Vollzeitkräften mit Promotion oder Habilitation betrug der Durchschnittsverdienst sogar 8 510 Euro brutto im Monat (Schaubild 3).

Dabei haben sich die Durchschnittsverdienste von Personen in Vollzeit mit Meister-/Techniker-/Fachschulabschluss (April 2018: 4 820 Euro/Monat) und Vollzeittätigen mit Bachelorabschluss (April 2018: 4 336 Euro/Monat) in den letzten Jahren deutlich angenähert. Was auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Umstellung auf das Bachelor- und Mastersystem inzwischen doch einige Zeit zurückliegt,8 und folglich dürfte es inzwischen auch Personen mit Bachelorabschluss geben, die mehr Berufserfahrung und längere Betriebszugehörigkeiten vorweisen können.

Investitionen in die (Aus-)Bildung oder auch Weiterbildung lohnen sich also in aller Regel auch hinsichtlich der finanziellen Vergütung. Zumal gut ausgebildete Fachkräfte im Südwesten, wie auch anderswo, dringend gesucht werden. Dies gilt auch für viele Ausbildungsberufe, bei denen es in Baden-Württemberg zum Teil deutliche Engpässe gibt. Einige der von der Bundesagentur für Arbeit als Engpassberuf bewerteten Tätigkeiten, für die eine anerkannte Berufsausbildung benötigt wird,9 wurden im April 2023 über dem durchschnittlichen Verdienst für Ausbildungsberufe entlohnt. Altenpflege-Fachkräfte in Vollzeit beispielsweise bekamen im Schnitt 4 059 Euro/Monat und Fachpersonal in der Gesundheits- und Krankenpflege 4 246 Euro/Monat. Allerdings gibt es auch viele Ausbildungsberufe mit Fachkräftemangel, die unter dem Durchschnittsverdienst für Personen mit anerkanntem Berufsabschluss angesiedelt waren. Medizinische Fachangestellte (2 928 Euro/Monat) und Fachkräfte im Hotelservice (2 701 Euro/Monat) lagen zum Beispiel deutlich darunter (Schaubild 4).

Verdienste in Baden-Württemberg im Bundesländervergleich – Südwesten weiterhin unter den Top 3

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus soll zuletzt noch dabei helfen, die Verdienste im Südwesten in einen bundesweiten Kontext zu setzen. Mit dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden von 26,30 Euro in der Gesamtwirtschaft10 liegt Baden-Württemberg hier über dem Bundesdurchschnitt von 24,90 Euro und gehört zu den Bundesländern mit den höchsten durchschnittlichen Bruttoverdiensten.

Genauso wie in den Vorjahren belegte der Südwesten Platz 3 im Bundesländervergleich und lag damit auch über dem Durchschnitt der Stundenlöhne der Länder des früheren Bundesgebietes von 25,51 Euro pro Stunde. Nur in Hessen (27,36 Euro/Stunde) und in Hamburg (27,68 Euro/Stunde) konnten Voll- und Teilzeitbeschäftigte im April 2023 noch mehr Bruttostundenlohn für sich verbuchen. An der guten Position Baden-Württembergs in Sachen Verdienste hat sich also seit geraumer Zeit nichts geändert.11

Fazit und Ausblick

Durch den Erhebungswechsel sind die dargestellten Entwicklungen der Verdienste in den Jahren 2022 und 2023 nur bedingt mit den Zahlen vor dem Jahr 2022 vergleichbar. Es lässt sich aber dennoch – mit kleinen Änderungen an der ein oder anderen Stelle – ein recht ähnliches Gesamtbild wie für die letzten Jahre zeichnen. Denn insgesamt betrachtet, hat sich in den Jahren 2022 und 2023 an den grundsätzlichen Strukturen der Verdienstverteilung etwa im Ranking zwischen den Bundesländern, den einzelnen Branchen mit höher und niedriger vergüteten Wirtschaftszweigen und auch den Verdiensten nach betrieblichen oder persönlichen Merkmalen nur wenig geändert, während die Verdienste insgesamt, bedingt durch die allgemeine Entwicklung aufgrund von Inflation, Mindestlohnerhöhungen und neuen Tarifabschlüssen, im Vergleich zu den Vorjahren auf ein allgemein höheres absolutes Niveau angestiegen sind. Zwar nähert sich der Dienstleistungsbereich bei den Vergütungen seit mehreren Jahren langsam dem Produzierenden Gewerbe an, dennoch beruhen die vergleichsweise hohen Bruttoverdienste und die dadurch bedingte Positionierung Baden-Württembergs im oberen Bereich des deutschlandweiten Verdienstvergleichs nicht zuletzt auch auf der starken wirtschaftlichen Stellung Baden-Württembergs als Industriestandort mit einem dominanten Verarbeitenden Gewerbe mit der Schlüsselbranche »Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen«. Wie sich dieser jedoch, unter anderem vor dem Hintergrund eines massiven Strukturwandels angesichts des Klimawandels, des technologischen Fortschritts, entsprechender wirtschaftspolitischer Vorgaben, aber auch unsicherer Rahmenbedingungen und der zunehmenden globalen Konkurrenz weiter entwickeln wird, und wie sich diese Chancen und Risiken auch bei den Verdiensten niederschlagen, wird die Zeit zeigen. Die entsprechenden Verdienstdaten dazu wird auch in Zukunft die neue Verdiensterhebung liefern.

An der ein oder anderen Stelle ist bereits auch angeklungen, dass sich die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhungen gerade in den unteren Lohngruppen (vergleiche zum Beispiel Gastgewerbe) und dem Abstand zwischen hohen und niedrigen Verdiensten bemerkbar machen. Auf diese Entwicklungen im Niedrig- und Mindestlohnbereich, die Lohnspreizung und die allgemeine Mindestlohnbetroffenheit soll im zweiten Teil dieses Beitrags näher eingegangen werden.

1 Vergleiche Hansen, Nina: Gesünder und produktiver dank Viertagewoche? In: tagesschau.de vom 01.02.2024, https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/viertagewoche-gesundheit-100.html (Abruf: 23.04.2024). Siehe auch: Scholz fordert schrittweise Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro, in: br.de vom 14.05.2024, https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/scholz-fordert-schrittweise-mindestlohnerhoehung-auf-15-euro,UCidGL0 (Abruf: 21.05.2024).

2 Dazu gibt es zahlreiche Studien, zum Beispiel Bernard, Elena (2021): Geld macht doch glücklich, in: Bild der Wissenschaft, Ausgabe 7/2021; basierend auf Killingsworth, Matthew (University of Pennsylvania) 2021: Proceedings of the National Academy of Science, https://www.wissenschaft.de/gesellschaft-psychologie/geld-macht-doch-gluecklich/ (Abruf: 17.06.2021). Oder Osberghaus, Daniel: Einkommenseinbußen durch Corona lassen Risikobereitschaft sinken, in: ZEWnews des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, Ausgabe 5/2021.

3 Die Sonderzahlungen entsprechen den »sonstigen Bezügen« gemäß den Lohnsteuerrichtlinien (§ 1 Absatz 2 Nummer 2a Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) plus Zuschüsse des Arbeitgebenden zum Kurzarbeitergeld). Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen wie etwa Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerter Vorteil) von Aktienoptionen.

4 Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher (Standardfehler 5 %–10 %).

5 KRITIS-Liste BW Version 1.0 / Stand 08.04.2020, wm.baden-wuerttemberg.de vom 09.04.2020, https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationenzu-corona/bescheinigungen-fuer-betreiber-kritischer-infrastruktur?highlight=Kritis-Liste Abruf: 28.05.2021).

6 Vergleiche zum Beispiel Bundesministerium des Innern und für Heimat: Resilienzstrategie (beschlossen am 13.07.2022), https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/resilienzstrategie/resilienzstrategie-node.html (Abruf: 23.05.2024).

7 Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher (Standardfehler 5 %–10 %).

8 Einführung des Bachelor-/Mastersystems in Europa (Bologna-Reform) 1999 und entsprechende Änderung des deutschen Hochschulrahmengesetzes zum 15. August 2002.

9 Die genannten Engpassberufe beruhen auf der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Berichtsjahr 2022 (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html, Abruf: 19.03.2024). Hierzu zählten unter anderem diverse Handwerksberufe, wie etwa Fachkräfte für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder für Aus- und Trockenbau, aber zum Beispiel auch Steuerberatungsfachkräfte oder Fachkräfte im Lebensmittelverkauf, um nur einige Beispiele aus der umfangreichen Liste zu nennen. Zur Bestimmung der Engpassberufe wird zum Beispiel berücksichtigt, ob es im jeweiligen Beruf verhältnismäßig viele unbesetzte Stellen in Baden-Württemberg gibt oder wie lange es durchschnittlich dauert, diese zu besetzen Vakanzzeit).

10 Bei den 26,30 Euro handelt es sich um den Bruttostundenverdienst ohne Sonderzahlungen von Voll- und Teilzeittätigen, während in Tabelle 1 der Bruttostundenverdienst insgesamt von 24,97 Euro zusätzlich Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte und geringfügig entlohnte Beschäftigte einschließt.

11 Detaillierte Zahlen finden sich in der Fachserie 16 Reihe 2.3 »Verdienste und Arbeitskosten Arbeitnehmerverdienste« des Statistischen Bundesamtes, aktuellste Veröffentlichung: Jahr 2020, erschienen am 24.03.2021.