:: 9/2023

Renteneinkünfte in Baden-Württemberg – Analyse der Rentenbezugsmitteilungen

Im Jahr 2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) neu geregelt. Im Zuge dieser Neuregelung wurden die Rentenbezugsmitteilungen eingeführt um eine gesetzesmäßige Besteuerung sicherzustellen. Nach Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2022 ergibt sich eine durchschnittliche Rentenleistung von rund 16 900 Euro pro Person.

Die Daten der Rentenbezugsmitteilungen eines Jahres können 4 Jahre später mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik verknüpft werden, wodurch sich ein umfassenderes Bild der Gesamteinkünfte ergibt. Bei der ausschließlichen Betrachtung von Personen im Alter von 65 Jahren und älter für das Jahr 2019 zeigt sich, dass Frauen deutlich geringere Einnahmen aus Renten und anderen Einkünften als Männer haben.

Rentenbezugsmitteilung

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99) wurde festgestellt, dass die bis dahin unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungswidrig war. Als Reaktion darauf wurde die Besteuerung von Alterseinkünften mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 neu geregelt. Bis 2005 wurden im Grundsatz die Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt (Vorgelagerte Besteuerung) und bei der Auszahlung der Renten nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Pensionen wurden dagegen vollständig versteuert (Nachgelagerte Besteuerung).

Um sicher zu stellen, dass eine gesetzesmäßige Besteuerung erfolgt, wurden daher die Rentenbezugsmitteilungen eingeführt. Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens werden sämtliche Renten und sonstigen Leistungen die gemäß § 22 Nr. 1 und 5 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig sind, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt. Neben der gesetzlichen Rente sind hier auch betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Nicht enthalten sind Rentenzahlungen aus dem Ausland, steuerfreie Unfallrenten und Beamtenpensionen sowie bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt.

Für jeden Vertrag und für jede Leibrente oder andere Leistung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a EStG oder § 22 Nummer 5 EStG, bei denen die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine gesonderte Rentenbezugsmitteilung erforderlich. Übermittelt werden Angaben zur Person des Rentenempfängers bzw. der -empfängerin, einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, die Rentenleistung, die Abzugsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherung und der Zeitraum, in dem die Rente bezogen wurde. Zu beachten ist, dass die ausgezahlte(n) Rentenleistung(en) nicht als Gesamtbetrag in den Daten enthalten ist/sind, stattdessen sind die Leistungen jeweils hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlage ausgewiesen. Anhand der Rechtsgrundlage lassen sich die Leistungen der entsprechenden Besteuerungsnorm zuordnen.

Statistik der Rentenbezugsmitteilungen

Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen (RBM) ist rechtlich gesehen ein Teil der Lohn und Einkommensteuerstatistik (LESt). Erhebungs-, aufbereitungs- und auswertungsseitig handelt es sich aber um eine eigenständige Statistik, die ab dem Veranlagungs-jahr 2015 jährlich erstellt wird. Die Rentenbezugsmitteilungen werden gemäß § 2 Absatz 2 Steuerstatistikgesetz erhoben. Bei dieser Statistik handelt es sich um eine Sekundärstatistik1, die bereits vorliegende Verwaltungsdaten verarbeitet und analysiert. Es sind umfangreiche Angaben enthalten, die im Rahmen des Besteuerungsverfahrens für Renteneinkünfte gemäß § 22 EStG von Relevanz sind. Neben den ausgezahlten Leistungen werden zum Beispiel auch Angaben zu vorliegenden Vorzeiträumen, Garantierenten und Krankenversicherung erfasst und können ausgewertet werden.

Wie bereits erwähnt wird für jeden Vertrag und für jede Leistung eine separate Rentenbezugsmitteilung erstellt. Da eine Person mehrere Renten beziehen kann, sind viele Personen mehrfach im Datenmaterial enthalten. Daher werden die Rentendatensätze anhand der Steueridentifikationsnummer zu einem Personendatensatz aggregiert. Damit sind auch Auswertungen auf Ebene der Steuerpflichtigen möglich. Über die Identifikationsnummer lässt sich der Personendatensatz zusätzlich mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik verknüpfen, womit tiefergehenden Analysen möglich sind.

Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen zeichnet sich durch eine vergleichsweise hohe Aktualität aus, da die Statistik nur mit einem Zeitverzug von 6 Monaten (t + 6 Monate) erstellt wird. Aufgrund des langen Veranlagungszeitraums der Einkommensteuer, steht die Statistik der LESt demgegenüber erst mit einer Verzögerung von 3 ½ Jahren (t + 42 Monate) zur Verfügung. Die RBM aus dem Jahr 2022 können somit etwa Mitte 2026 mit der LESt verknüpft werden. Im Zuge der Verknüpfung der RBM-Daten mit den Daten der LESt erfolgt eine Revision. Angaben zu den personenbezogenen Merkmalen wie Lieferland, Amtlicher Gemeindeschlüssel, Staatenschlüssel und Geschlecht werden an die Daten der LESt angeglichen und an den Datenbestand der RBM zurückgespielt. Die RBM-Daten werden nachfolgend mit dem Zusatz »Revidierte Daten« gekennzeichnet. Im Jahr 2019 ergab sich durch die Revision eine Veränderung der Summe der Rentenleistungen um +0,6 % (+257 Millionen EUR).

Die Summe der »Rentenleistungen« beinhaltet alle Leistungen, bei denen Bruttobeträge in den RBM enthalten sind. Die Besteuerungsnormen, die keine Bruttoleistungen beinhalten, werden als »steuerschädliche Verwendungen und sonstige Besteuerungsansätze« ausgewiesen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Rentenleistungen nicht nur die klassischen Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung abbilden, sondern auch Waisenrenten oder Erwerbsminderungsrenten beinhalten.

Erhebliche Unterschiede bei den jährlichen Rentenleistungen zwischen Männern und Frauen

Im Jahr 2022 gab es in Baden-Württemberg 2 679 622 steuerpflichtige Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger (Schaubild 1). Dies waren 18 555 Steuerpflichtige mehr als im Jahr 2021. Die Summe der Rentenleistungen im Jahr 2022 betrug rund 45,3 Milliarden (Mrd.) Euro. Im Durchschnitt lag somit die Summe der Rentenleistungen rechnerisch bei jährlich rund 16 900 Euro je Steuerpflichtigem. Im Jahr 2021 lag dieser rechnerischer Wert noch bei rund 16 200 Euro pro Jahr, was einer Veränderung um etwa 700 Euro oder 4,3 % entspricht.

Um den Fokus auf »Altersrentenempfangende« zu legen, werden im Folgenden ausschließlich Rentenbeziehende im Alter von 65 Jahren oder älter betrachtet. Damit sollen Waisen- und Erwerbsminderungsgrundrenten weitestgehend ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wird ein besonderes Augenmerk auf die geschlechterspezifische Analyse gelegt. Im Jahr 2022 wurden in Baden-Württemberg an etwa 2,3 Millionen (Mill.) Rentenbeziehende im Alter von 65 Jahren oder älter Rentenleistungen in Höhe von rund 40,9 Mrd. Euro ausgezahlt. In Schaubild 2 wird diese Rentensumme nach Geschlecht aufgeschlüsselt (linke Skala und Balken) und gleichzeitig die Differenz zwischen Männern und Frauen dargestellt (rechte Skala und Linie).

Im Jahr 2022 entfielen fast 20,6 Mrd. Euro auf Frauen und etwa 20,3 Mrd. Euro auf Männer. Somit überstieg die Rentensumme der Frauen die der Männer um rund 266 Mill. Euro. Zu Beginn der Statistik im Jahr 2015 lag die Summe der Rentenleistungen der Männer noch rund 643 Mill. Euro über der Leistung der Frauen. Im Zeitverlauf ist eine kontinuierliche Absenkung dieser Differenz zu beobachten. Von 2018 auf 2019 ist ein Bruch zu erkennen, dies ist vermutlich auf die Einführung der sogenannten Mütterrente II zum 1. Januar 2019 zurückzuführen. Mit dieser Reform wurden bei Müttern für Kinder, welche vor 1992 geboren sind, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet.

Von 2021 auf 2022 ist erneut ein deutlicher Bruch im Trend zu erkennen und erstmalig übersteigt die Summe der Rentenleistungen der Frauen die Summe der Männer. Dies dürfte unter anderem auf die Einführung der »Grundrente« im Jahr 2021 zurückzuführen sein. Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur gesetzlichen Rente, welcher bei langjähriger Versicherungsdauer und gleichzeitig unterdurchschnittlichem Einkommen2 gewährt wird. Die erstmalige Überprüfung des Anspruches auf Grundrente wurde erst Ende 2022 abgeschlossen. Es ist daher anzunehmen, dass ein Teil der Rentensumme im Jahr 2022 auf Rückzahlungen für das Jahr 2021 beruht. Es scheint, dass Frauen in deutlich höherem Maße von der Grundrente profitieren als Männer.

Bei der Betrachtung der absoluten Zahlen ist jedoch zu beachten, dass in Baden-Württemberg die Anzahl der Frauen, die Rentenleistungen beziehen und 65 Jahre oder älter sind, die der Männer um rund 281 000 Personen überstieg. Somit lag die durchschnittliche Rentenleistung im Jahr 2022 für Frauen bei rund 16 100 Euro. Im Gegensatz dazu erhielten Männer eine durchschnittliche Rentenleistung von etwa 20 400 Euro, sodass die Rentensumme im Durchschnitt um 27 % höher als bei Frauen lag.

Um eine differenziertere Betrachtungsweise zu ermöglichen, zeigt das Schaubild 3 abermals im Zeitverlauf die Summe der jährlichen Rentenleistungen aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Bei dieser Darstellung werden jedoch die jeweiligen jährlichen Rentenleistungen in Größenklassen eingeteilt.

Die Ansicht der Daten für das Jahr 2022 zeigt, dass die beiden oberen Größenklassen (20 000 bis 30 000 Euro und 30 000 Euro und mehr) deutlich stärker bei den Männern besetzt waren als bei den Frauen (Schaubild 3 rechts). Diese beiden Größenklassen vereinten 48 % auf sich, das heißt fast jeder zweite Rentenempfänger erhielt 2022 eine Rentenleistung von mindestens 20 000 Euro oder mehr. Rentenbezieherinnen über 65 Jahre, machten in diesen beiden Größenklassen nur 27 % aus (Schaubild 3 links). Insgesamt waren bei den Rentenbezieherinnen die mittleren Größenklassen nahezu gleichmäßig verteilt, diese wichen jeweils nur um wenige Prozentpunkte voneinander ab. Dagegen waren die Randwerte »Rentenleistungen von 30 000 Euro und mehr« nur minimal (5 %) und die geringen Rentenleistungen von unter 5 000 Euro weniger besetzt (14 %).

Die Betrachtung über den Zeitverlauf zeigt ein ähnliches Bild. Im Jahr 2015 waren die beiden oberen Größenklassen bei Rentenempfängern mit 4 % bzw. 25 % besetzt. Bis zum Jahr 2022 erhöhte sich der Anteil dieser beiden Größenklassen zusammen um etwa 19 Prozentpunkte. Bei den Rentenbezieherinnen ist grundsätzlich eine ähnliche Entwicklung zu beobachten, jedoch auf deutlich niedrigerem Niveau. Ausgehend von zusammen 13 % kamen diese Größenklassen im Jahr 2022 nun auf 27 % was etwa einer Verdopplung der Prozentpunkte gegenüber 2015 entspricht.

Besonders interessant ist die Entwicklung der untersten Größenklasse von unter 5 000 Euro. Im Jahr 2015 waren ungefähr 21 % der Rentenempfängerinnen in dieser Größenklasse vertreten. Im Laufe der Zeit nahm dieser Anteil kontinuierlich ab, sodass er im Jahr 2022 nur noch 14 % betrug. Damit entsprach die Besetzung der untersten Größenklasse etwa derjenigen bei männlichen Rentenbeziehern im Jahr 2022 (13 %). Bei den Rentenbeziehern stagniert die Besetzung der untersten Größenklasse seit dem Jahr 2015 im Prinzip. Es gab hier lediglich eine Veränderung um einen Prozentpunkt.

Die dargestellten Daten verdeutlichen, dass Rentenbezieher weiterhin eine deutlich höhere Rentenleistung als Rentenbezieherinnen erhalten. Im Zeitverlauf lässt sich insbesondere eine Verschiebung von mittleren Renten hin zur oberen Rentengrößenklasse erkennen. Bemerkenswert ist, dass im Zeitverlauf bei den kleineren Renten hingegen keine nennenswerte Veränderung zu beobachten ist. Auf der Seite der Rentenbezieherinnen hingegen sinken vor allem die Anteile der kleinen und mittleren Renten, während höhere Renten an Bedeutung gewinnen. Dennoch sind die obersten Größenklassen weiterhin deutlich weniger stark besetzt, was die erheblich niedrigeren Durchschnittsrenten bei Frauen erklärt.

Frauen beziehen öfter mehrere Renten

Ein gänzlich anderes Bild ergibt sich, wenn die Anzahl der bezogenen Renten betrachtet wird (Tabelle 1). In Baden-Württemberg bezogen im Jahr 2022 rund 60 % der männlichen Rentenbezieher ausschließlich eine Rente, von den weiblichen Bezieherinnen rund 40 %. Zwei Renten erhielten rund 30 % der Bezieher und fast 40 % der Bezieherinnen. 18 % der Frauen erhielten sogar drei oder mehr Renten, von den Männern dagegen nur 11 %. Ein Großteil der Unterschiede dürfte mit den Witwen-/Witwerrenten3 erklärbar sein. Nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung4 entfallen über 90 % der ausgezahlten Hinterbliebenenrenten auf Frauen. Dies lässt sich zum einen mit der höheren Lebenserwartung von Frauen erklären5 und zum anderen damit, dass Frauen durchschnittlich jünger sind als ihre Ehemänner6.

Bei der detaillierten Betrachtung des Einkommens ist der Median in der Regel ein geeigneteres Maß als der Durchschnitt (arithmetische Mittel) um Daten zu beschreiben. Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte einer geordneten Datenreihe liegt. Im Gegensatz zum Durchschnitt ist der Median unempfindlich gegenüber Ausreißern. Ein extrem hoher Rentenwert würde den Durchschnittswert verzerrend nach oben beeinflussen und ein falsches Bild vermitteln. Bei Frauen, die nur eine Rente bezogen, lag der Median im Jahr 2022 bei 9 285 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass 50 % der Frauen in Baden-Württemberg im Jahr 2022 eine Rente von 9 285 Euro oder weniger bezogen und 50 % eine höhere Rente erhielten.

Bei Männern hingegen lag der Median für eine Rente im Jahr 2022 bei 17 566 Euro und war damit annährend doppelt so hoch wie bei Frauen. Bezogen Frauen zwei Renten verdoppelte, sich die Summe nunmehr auf 18 237 Euro. Männliche Bezieher von zwei Renten kamen auf eine Summe von 24 021 Euro, immer noch deutlich über der von Frauen, jedoch war die Zunahme deutlich geringer. Wurden drei Renten bezogen, so machte dies bei Frauen nochmals einen Unterschied von rund 5 000 Euro aus. Jede weitere Rente machte dann aber einen immer kleiner werdenden Anteil aus. Bei Männern hingegen betrug der Unterschied bereits bei der dritten zusätzlichen Rente nur noch 2 000 Euro. In dieser Größenordnung blieb es auch bei weiteren Rentenzugängen.

Obwohl Frauen in der Regel mehr einzelne Renten beziehen als Männer, führt dies offensichtlich nicht dazu, dass die geringere Höhe der Altersrente sich in Summe auf das Niveau der Altersrente der Männer angleicht. Beziehen jedoch Männer mehrere Renten, liegt deren Gesamtsumme der Renten deutlich über der der Rentenbezieherinnen.

Vermietung und Verpachtung die häufigste Einkunftsart neben Renten

Wie bereits ausgeführt können etwa 4 Jahre nach dem jeweiligen Statistikjahr die Daten der Rentenbezugsmitteilungen mit den Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik verknüpft werden. Es ist daher zu beachten, dass die folgenden Daten sich auf das Jahr 2019 beziehen.

Im Jahr 2019 verzeichnen die Rentenbezugsmitteilungen rund 2,2 Mill. Rentenbeziehende im Alter von 65 Jahren und älter. Davon sind rund 1,2 Mill. auch im Datenbestand der Lohn- und Einkommensteuerstatistik enthalten. In der LESt werden alle steuerpflichtigen Personen dargestellt, bei denen entweder eine Steuerveranlagung durchgeführt wurde oder nicht veranlagte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegen. Das EStG erfasst die steuerpflichtigen Einkünfte eines Steuerpflichtigen in sieben unterschiedlichen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 EStG). Renten gehören zu den sogenannten »Sonstigen Einkünften«. Im Folgendem werden Renten daher aus den »Sonstigen Einkünften« herausgerechnet um ausschließlich die weiteren Einkünfte zu betrachten.

In Schaubild 4 sind die Anzahl (linke Seite) und Summen (rechte Seite) der weiteren Einkunftsarten abgebildet. Zentrale Erkenntnisse sind, dass im Jahr 2019 von den erfassten Rentenbeziehenden etwa 600 000 zusätzlich Einkünfte aus »nichtselbstständiger Arbeit« erzielten, was 27,3 % aller Steuerpflichtigen mit Rentenleistungen (im weiteren »Steuerpflichtige«) entsprach. Die Summe dieser Einkünfte betrug rund 8 Mrd. Euro. Der große Anteil an Steuerpflichtigen die Einkünfte aus »nichtselbstständiger Arbeit« beziehen, ist in der Regel nicht auf eine aktive Beschäftigung zurückzuführen, sondern darauf, dass Versorgungsbezüge (hauptsächlich betriebliche Renten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen sowie Beamtenpensionen) gemäß § 19 Absatz 2 EStG steuerrechtlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten. Werden diese Versorgungsbezüge herausgerechnet, bezogen im Jahr 2019 nur noch rund 110 000 (4,8 %) Steuerpflichtige Einkünfte aus »nichtselbstständiger Arbeit« mit einer Summe von ca. 2,4 Mrd. Euro.

Rund 373 000 (16,9 %) Steuerpflichtige bezogen Einkünfte aus »Vermietung und Verpachtung«. Mit einer Gesamtsumme von fast 2,9 Mrd. Euro war dies neben der Rente somit die häufigste Einkunftsart. Eine deutlich höhere Gesamtsumme wurde aus »Gewerbebetrieb« bezogen (etwa 4,3 Mrd. Euro). Der Betrag verteilte sich jedoch lediglich auf etwa 136 000 (6,2 %) Steuerpflichtige. Bei den Einkünften aus »Kapitalvermögen« liegt eine Besonderheit vor. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst, da sie nicht mehr zur Einkommensteuer ver­anlagt werden müssen. Daher waren im Jahr 2019 in der LESt lediglich rund 133 000 (6,0 %) Steuerpflichtige mit einer Gesamtsumme von etwa 0,5 Mrd. Euro bei den Einkünften aus »Kapitalvermögen« verzeichnet. Die übrigen Einkunftsarten fielen weder mit Anzahl noch Summe größer ins Gewicht.

Rund ein Drittel der Männer haben neben Renten weitere Einkünfte

Analog zur vorherigen Analyse sind in Tabelle 2 die einzelnen Einkunftsarten nach Geschlecht aufgeteilt. Im Jahr 2019 hatten rund 286 000 (22,9 %) weibliche Steuerpflichtige neben Renten und Versorgungsbezügen noch weitere Einkünfte. Bei den männlichen Steuerpflichtigen traf dies auf etwa 318 000 Steuerpflichtige zu. Dies entsprach genau einem Drittel (33,0 %) aller männlichen Rentenbezieher. Die mittlere Summe (Median) der zusätzlichen Einkünfte betrug bei Männern 4 693 Euro und bei Frauen 3 644 Euro, was einem Unterschied von rund 22,4 % entsprach.

Bei der Betrachtung der einzelnen Einkunftsarten zeigt sich, dass in Baden-Württemberg im Jahr 2019 Männer in den meisten Einkunftsarten höhere Einkünfte erzielten als Frauen. Teilweise waren sie sogar doppelt so hoch, etwa bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Lediglich bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) lagen die Einkünfte der Frauen (3 108 Euro) über denen der Männer (2 828 Euro). Diese Beobachtung lässt sich plausibel damit erklären, dass Einkünfte aus VuV in der Regel vererbt werden, während bei anderen Einkunftsarten üblicherweise die Einkünfte mit dem Tod des Steuerpflichtigen wegfallen.

Frauen beziehen rund 50 % geringere Gesamteinkünfte als Männer

Das Bild, dass sich aus der Analyse der Rentenleistungen anhand der Rentenbezugsmitteilungen ergibt, wird durch die ergänzende Auswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik bestätigt. Bei ausschließlicher Betrachtung der Rentenleistungen erhielten Frauen in Baden-Württemberg im Jahr 2019 im Median eine Rentenleistung von 13 455 Euro, die Männer hingegen 19 335 Euro. Dies entspricht einer Differenz von 5 880 Euro (43,7 %). Berücksichtigt man alle Renten und Versorgungsbezüge auf Grundlage der zusätzlichen Informationen aus der LESt, erhöhten sich die Alterseinkünfte für Frauen im Median auf 14 661 Euro (Anstieg um 9 %) und für Männer auf 21 611 Euro (Anstieg um 11, %). Werden zusätzlich alle weiteren Einkünfte einbezogen, bezogen Frauen im Median insgesamt 15 923 Euro und Männer 23 623 Euro. Dadurch erhöhte sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern auf nunmehr 48,4 %.

Insgesamt entfielen nach Auswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik und Rentenbezugsmitteilungen in Baden-Württemberg im Jahr 2019 auf die rund 2,2 Mill. Personen im Alter von 65 Jahren und älter eine Gesamtsumme von rund 54,8 Mrd. Euro. Diese setzt sich aus 66 % Rentenleistungen basierend auf den Rentenbezugsmitteilungen, 12,4 % Versorgungsbezügen und 21,6 % weiteren Einkunftsarten zusammen.

Fazit und Ausblick

Mit der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen verfügt die amtliche Statistik über eine aktuelle Datenquelle, um detaillierte Aussagen über Rentenempfängerinnen und -empfänger zu treffen. In dem vorliegenden Beitrag lag der Fokus auf der Analyse der Alterseinkünfte und deren geschlechts­spezifischer Betrachtung. Es zeigt sich in Baden-Württemberg ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern hinsichtlich der Rentenleistungen. Im Zeitverlauf ist jedoch auch eine leichte, aber kontinuierliche Tendenz zur Angleichung erkennbar. Durch die Verknüpfung der Rentenbezugsmitteilungen mit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist eine umfassendere Auswertung möglich, die Einblicke in die Gesamteinkünfte der Rentenempfängerinnen und -empfänger liefert. Dabei zeigte sich, dass die Geschlechterdifferenz bei Berücksichtigung weiterer Einkünfte sogar weiter zunimmt.

Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen soll zukünftig erweitert werden, um eine genauere Differenzierung der verschiedenen Rentenarten zu ermöglichen. Dadurch wird es möglich sein, die Rentenleistungen nach unterschiedlichen Rentenarten wie zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und andere zu unterscheiden und detaillierte Analysen durchzuführen.

Darüber hinaus wird mit der Einführung der nachgelagerten Besteuerung ein immer größerer Anteil der Rentenbezieher steuerbelastet. In Verbindung mit der LESt eröffnen sich hier weitere Auswertungsmöglichkeiten.

1 Eine Sekundärstatistik ist eine Form der Datenerhebung, bei der bereits vorhandene Datenquellen wie Register, Statistiken, administrative Daten oder andere Quellen genutzt werden, um statistische Informationen zu sammeln und auszuwerten. Im Gegensatz zur Primärstatistik, bei der Daten speziell für eine bestimmte Untersuchung gesammelt werden.

2 Es gibt eine Ober- als auch eine Untergrenze. Als Untergrenze ist ein Verdienst von mindestens 30 % des Durchschnittsverdienstes in Deutschland definiert. Liegt der eigene Verdienst darunter, wird diese Zeit nicht mitgezählt. Einkommen aus Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden also nicht berücksichtigt. Die Obergrenze liegt bei 80 % des Durchschnittsverdienstes.

3 Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente, die der Ehepartner/Lebenspartner oder die Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Übersteigt eigenes Einkommen einen festgelegten Freibetrag, so werden 40 % des übersteigenden Betrages auf die zu erhaltende Rente angerechnet.

4 Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2023, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/aktuelle_daten.html (Abruf: 05.05.2023).

5 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung 197/2021 vom 22.07.2021: Baden-Württemberg: Höchste Lebenserwartung in Heidelberg, https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021197 (Abruf: 15.05.2023).

6 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Pressemitteilung 294/2016 vom 06.10.2016: https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2016294 (Abruf: 15.05.2023).