60 Jahre Anwerbeabkommen mit Griechenland und Spanien
Ausgewählte Ergebnisse zur griechischen und spanischen Bevölkerung in Baden-Württemberg
1952, im Gründungsjahr des Südweststaats, lebten in Baden-Württemberg lediglich rund 60 000 Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Deren Zahl stieg in den folgenden 2 Jahrzehnten fast stetig an. Ursache hierfür war, dass zu dieser Zeit das so genannte »Wirtschaftswunder« bereits in vollem Gange war. Als Folge dieser ungemein dynamischen Wirtschaftsentwicklung zeichnete sich ein allgemeiner Arbeitskräftemangel ab, der zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte führte. Nachdem 1955 das erste Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien geschlossen wurde, folgte am 29. März 1960 ein entsprechendes Abkommen mit dem Königreich Spanien und nur einen Tag später mit Griechenland. Die Abkommen mit Griechenland und Spanien jähren sich damit zum 60. Mal. Dieses Ereignis wurde zum Anlass genommen, ausgewählte Aspekte der griechischen und der spanischen Bevölkerung in Baden-Württemberg vorzustellen.