Erstmals Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung im Jahr 2012
Am 1. Januar 2012 trat das neue Kinderschutzgesetz in Kraft, mit dem nicht zuletzt in der Folge einiger besonders gravierender Fälle von Kindeswohlgefährdung der Schutz der Kinder deutlich verbessert werden soll. Zentrale Neuregelung des Gesetzes war die Neufassung des § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch »Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung«. Außerdem wurde in § 98 Abs. 1 Nr. 13 SGB VIII eine neue Statistik zur Kindeswohlgefährdung angeordnet, um eine bessere Datengrundlage für einen aktiven Kinderschutz zu gewährleisten. Im Juli 2013 lagen erstmals Ergebnisse dieser neuen Statistik für Baden‑Württemberg vor. Insgesamt wurden im Jahr 2012 fast 10 000 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt.