:: 83/2025

Pressemitteilung 83/2025

Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg 2024: Rückgang von 2,1 % gegenüber dem Vorjahr

Steuereinnahmen erreichten 2024 1 877 Euro pro Kopf

Die Steuereinnahmen (netto) der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2024 auf 21,1 Milliarden (Mrd.) Euro gesunken. Gegenüber 2023 entspricht dies einem Rückgang von 2,1 %.

Die kommunalen Steuereinnahmen setzen sich aus den Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer), den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftsteuern (Einkommens- und Umsatzsteuer), sowie den sonstigen Gemeindesteuern zusammen. Unter sonstige Gemeindesteuern fallen wiederum die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer, die Zweitwohnungssteuer sowie sonstige örtliche Steuern. Das Nettosteueraufkommen wird berechnet, indem von diesen Steuereinnahmen die an das Land und den Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgezogen wird.

Von allen Steuereinnahmen der Stadtkreise und kreisangehörigen Gemeinden in Baden-Württemberg entfielen 1,6 % auf die sonstigen Gemeindesteuern und 42,0 % auf die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern. Die verbleibenden 56,3 % zählen zu den Realsteuern. Alleine 46,8 % der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden des Landes wurden durch die Gewerbesteuer (netto) eingenommen.

Im Jahr 2023 lagen die Steuereinnahmen (netto) noch bei 21,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 48,4 % oder 10,4 Mrd. Euro auf die Gewerbesteuer (netto). Letztere betrug im Jahr 2024 9,9 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurde somit beim Aufkommen der Gewerbesteuer (netto) ein Minus von 5,3 % verzeichnet. In den Stadtkreisen war im Jahr 2024 der Anteil der Gewerbesteuer (netto) am gesamten Steueraufkommen mit durchschnittlich 54,8 % weiterhin höher als in den kreisangehörigen Gemeinden mit durchschnittlich 44,3 %. Bei den Stadtkreisen war zudem auch ein stärkerer Rückgang bei der Gewerbesteuer (netto) von 10,4 % auf 2,8 Mrd. Euro zu verzeichnen (2023: 3,1 Mrd. Euro). Bei den kreisangehörigen Gemeinden sank das Gewerbesteueraufkommen (netto) um 3,2 % auf 7,1 Mrd. Euro (2023: 7,3 Mrd. Euro).

Betrachtet man die Steuereinnahmen (netto) der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg in Relation zur Bevölkerungszahl, entfielen auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner im Jahr 2024 1 877 Euro (2023: 1 905 Euro). Auch hier erreichten die Stadtkreise mit 2 433 Euro pro Kopf höhere Einnahmen als die kreisangehörigen Gemeinden mit 1 750 Euro pro Kopf.‫‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬