:: 221/2024

Pressemitteilung 221/2024

Baden-Württemberg: 96 400 Verurteilungen im Jahr 2023

Deutlicher Anstieg der Diebstahlsdelikte

Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg 96 4001 Personen gerichtlich verurteilt. Das waren 350 Verurteilungen oder 0,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Dies sagte die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Anke Rigbers, heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Marion Gentges zur Präsentation der aktuellen Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik.

Unter den im Jahr 2023 rechtskräftig verurteilten Personen in Baden-Württemberg waren 2 900 Jugendliche, 5 900 Heranwachsende und 87 600 Erwachsene. Bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren gab es gegenüber dem Vorjahr wieder einen Zuwachs an Verurteilungen, und zwar um 3,3 % oder 90 Personen. Mehr Verurteilungen gab es auch bei den Erwachsenen im Alter von mindestens 21 Jahren. Hier erhöhte sich die Zahl der Verurteilungen um 0,7 % bzw. 620 Personen. Demgegenüber war in der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 5,7 % bzw. 360 Schuldsprüchen zu beobachten.

Verurteiltenhäufigkeit gegenüber dem Vorjahr gesunken

Entscheidend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung sind neben dem Anzeigeverhalten, dem Erfolg der Ermittlungsbehörden und Projekten der Kriminalprävention sowie durch mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionierungspraxis der Gerichte nicht zuletzt auch die soziale Stellung, die demografische Struktur und insbesondere die Entwicklung der Bevölkerung. So erhöhte sich in Baden-Württemberg die Zahl der Einwohner im strafmündigen Alter ab 14 Jahren im Jahresverlauf 2022 um 113 200 Personen und im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 nochmals um 50 200. Um den Einfluss der demografischen Entwicklungen auf die Verurteiltenzahlen auszuschließen, wird eine demografiebereinigte Verurteiltenhäufigkeit (Verurteiltenziffer) berechnet, bei der die Zahl der Verurteilten auf 100 000 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht strafmündig sind. Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik errechnete sich für das Jahr 2023 eine Verurteiltenhäufigkeit von 988, gegenüber dem Vorjahr war dies ein leichter Rückgang um 0,8 % (996).

Betrachtet man die Entwicklung in den Altersgruppen, so war bei den Heranwachsenden der prozentuale Rückgang der Verurteiltenziffer mit 7,3 % am stärksten. Bei den Erwachsenen verringerte sich die Ziffer ebenfalls, und zwar um 0,4 %. Dagegen war bei den Jugendlichen ein leichter Anstieg um 0,8 % zu beobachten.

In der Altersgruppe der Heranwachsenden war die Verurteiltenhäufigkeit mit 1 706 nach wie vor mit Abstand am höchsten, und zwar rund 2,5 mal so hoch wie bei den Jugendlichen (667) und gut 1,5 mal so hoch wie bei den Erwachsenen (976).

Zahl der verurteilten Frauen gestiegen

Von den 96 400 rechtskräftig verurteilten Personen waren im Jahr 2023 insgesamt 78 700 Männer und 17 700 Frauen. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich bei den Männern die Zahl der Schuldsprüche um 80 Fälle oder 0,1 %. Bei den Frauen war ein Zuwachs der Verurteilungen um 280 Fälle bzw. 1,6 % zu beobachten. Gegenüber dem Vorjahr stieg unter den Verurteilten der Anteil der Frauen um 0,2 Prozentpunkte auf nunmehr 18,3 %. Nach wie vor waren damit Frauen in weitaus geringerem Umfang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Männer. Die Verurteiltenhäufigkeit betrug im Jahr 2023 bei den Frauen 358 Verurteilte je 100 000 Einwohnerinnen im strafmündigen Alter, bei den Männern lag der Wert bei 1 636, also rund 4,5 mal so hoch.

Verurteiltenzahl bei den Deutschen zurückgegangen, bei den Nichtdeutschen dagegen gestiegen

Im Jahr 2023 entfielen 52 100 Verurteilungen auf Personen mit deutscher Nationalität und 44 300 auf Nichtdeutsche. Während im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Verurteilten bei den Deutschen um 4,1 % oder 2 300 Verfahren zurückging, nahm die Zahl der Schuldsprüche gegen Personen, die keinen deutschen Pass besaßen, um 6,3 % oder 2 600 Fälle zu. Gemessen an allen Verurteilten erhöhte sich der Anteil der nichtdeutschen Verurteilten von 43,4 % im Jahr 2022 auf nunmehr 45,9 % im aktuellen Berichtsjahr.

Bei den Deutschen ging die Zahl der Verurteilungen in allen Altersgruppen zurück. Den höchsten prozentualen Rückgang mit 12,7 % (−560 Fälle) gab es bei den Heranwachsenden. Bei den Erwachsenen war ein Minus um 3,5 % (−1 700 Fälle) und bei den Jugendlichen um −0,6 % (−10 Fälle) zu beobachten. Bei den Nichtdeutschen gab es dagegen in allen drei Altersgruppen einen Zuwachs an Schuldsprüchen. Das höchste prozentuale Plus an Verurteilungen war bei den nichtdeutschen Jugendlichen mit 14,2 % (+100 Fälle) zu beobachten. Bei den Heranwachsenden stieg die Zahl der Verurteilungen um 10,7 % ( +200 Fälle) und bei den Erwachsenen, die keinen deutschen Pass besaßen, erhöhte sich die Verurteiltenzahl um 5,9 % (+2 300 Fälle).

Die Entwicklung der Verurteilungen von Deutschen und Nichtdeutschen stand im Jahr 2023 unter dem besonderen Einfluss der Bevölkerungsentwicklung im Land. So war Ende des Jahres 2022 die nichtdeutsche strafmündige Bevölkerung in Baden-Württemberg um 146 700 Personen höher als ein Jahr zuvor. Parallel dazu verringerte sich im gleichen Zeitraum die deutsche Bevölkerung im Alter von mindestens 14 Jahren – also die Personen im strafmündigen Alter – um 33 600.

Anstieg der Diebstahlsdelikte um gut ein Drittel

Mit insgesamt 24 900 Verurteilungen, dies entspricht gut jedem vierten Urteil im Jahr 2023 (25,8 %), waren Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten zahlenmäßig am stärksten vertreten. Unter den Straftatengruppen folgten gemessen an der Gesamtzahl der Verurteilungen an zweiter Stelle die Diebstahlsdelikte2 (16 300 Fälle bzw. 16,9 %) und danach Schuldsprüche wegen Betrugs und Untreue3 (12 600 Fälle bzw. 13,0 %). 7 700 Verurteilungen, das waren 8,0 % aller rechtskräftigen Urteile, wurden wegen Drogendelikten ausgesprochen und auf die wegen der besonderen Schwere der Straftaten bedeutende Gruppe der Gewaltdelikte4 entfielen 3 400 Verurteilungen (3,6 %).

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich im Jahr 2023 die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahlsdelikten um 4 200 Fälle und damit um gut ein Drittel (34,7 %). Ursächlich für diesen besonderen Anstieg war hauptsächlich die höhere Zahl der Verurteilungen wegen einfacher Diebstähle (+3 400 Fälle). Auch bei den Verurteilungen wegen Gewaltdelikten stieg 2023 die Zahl der Schuldsprüche, und zwar um 370 Fälle oder 12,2 %. Verantwortlich hierfür war vor allem die höhere Zahl der Schuldsprüche wegen gefährlicher Körperverletzung5 (+210 Fälle bzw. 9,3 %). Innerhalb der Gewaltdelikte stellen diese seit Jahren die größte Untergruppe dar. Im Berichtsjahr gab es 2 500 Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung, was einem Anteil an den Gewaltdelikten von 71,5 % entspricht.

Einen Rückgang an Verurteilungen gab es 2023 gegenüber dem Vorjahr in der Straftatengruppe »Betrug und Untreue« (−2 100 Fälle bzw. −14,1 %), bei den Drogendelikten (−990 Fälle bzw. −11,3 %) und bei den Schuldsprüchen wegen Straßenverkehrsdelikten (−160 Fälle bzw. −0,6 %).

44 % der Verurteilten sind Wiederholungstäter

Von insgesamt 96 400 rechtskräftig verurteilten Personen im Jahr 2023 lag für 90 000 eine Angabe über frühere Strafen vor. Danach hatten 39 400 Verurteilte oder 43,8 % schon eine oder mehrere Vorverurteilungen und waren somit bereits vorbestraft.

Unter den 4 500 Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter zwischen 14 bis unter 21 Jahren, die nach Jugendstrafrecht6 verurteilt wurden und von denen Angaben über frühere Strafen vorlagen, waren 1 700 Wiederholungstäter (38,0 %). Davon waren 820 Personen mit einer Vorverurteilung (47,5 %), weitere 400 mit 2 Vorstrafen (23,0 %) und 510 Jugendliche und Heranwachsende mit 3 und mehr Vorstrafen (29,5 %).

Von den insgesamt 85 500 nach allgemeinem Strafrecht verurteilten Heranwachsenden und Erwachsenen mit Angaben zu Vorverurteilungen hatten 37 700 oder 44,1 % mindestens eine Vorstrafe. Davon waren 10 600 Männer und Frauen genau einmal vorbestraft (28,0 %). In 5 300 Fällen waren es 2 Vorverurteilungen (14,1 %). 12 900 Heranwachsende und Erwachsene hatten 3 bis 8 Vorstrafen (34,2 %) und bei 9 000 Personen (23,7 %) waren es 9 und mehr Vorverurteilungen.

2023 lauteten über 80 % der Urteile auf Geldstrafe

Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik mussten sich im Jahr 2023 insgesamt 113 200 Personen vor einem Strafgericht verantworten. Für 16 800 oder 14,8 % von ihnen endete das Verfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Einstellung (14 300 Fälle) oder aber mit einem Freispruch (2 300 Fälle)7. Die Verurteiltenquote, also der Anteil der Verurteilten an der Gesamtzahl aller von den Gerichten abgeurteilten Personen, betrug 85,2 %.

Bei den insgesamt 96 400 Männern und Frauen, gegen die im Jahr 2023 ein rechtkräftiges Urteil erging, wurde in 79 500 Fällen oder 82,5 % eine Geldstrafe verhängt. 12 500 Personen oder 13,0 % wurden zu einem Freiheitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Gerichte 8 800 zur Bewährung aus, sodass letztlich 3 700 Verurteilte, das entspricht 3,9 % aller Verurteilten, nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe antreten mussten. Bei den übrigen 4 400 Verurteilten (4,5 %) wurden vor allem Verwarnungen oder Jugendarrest (Zuchtmittel) sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Arbeitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim angeordnet. Nicht berücksichtigt in der Strafverfolgungsstatistik sind Fälle, in denen es nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gar nicht erst zu einer Anklage kam, sowie eine nicht quantifizierbare Dunkelziffer nicht bekannt gewordener oder nicht aufgeklärter Straftaten.

1 Die Ergebnisse im Text wurden bei Werten bis 1 000 Verurteilungen jeweils auf 10, bei Werten über 1 000 auf 100 gerundet. Rundungen von Einzelpositionen können zu Abweichungen bei der gerundeten Gesamtsumme führen.

2 §§ 242–244a StGB

3 §§ 263–266b StGB

4 s. hierzu: Polizeiliche Kriminalstatistik, Übersicht Summenschlüssel 2023, Hrsg. Bundeskriminalamt, Stand 2023.

5 § 224 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 StGB

6 Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren können je nach persönlichem Entwicklungsstand nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden.

7 Bei weiteren 180 Fällen handelt es sich um die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung oder das Absehen von Strafe.

Tabelle 1
JahrRechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg 2011 bis 2023 nach Altersgruppen
InsgesamtErwachsene (21 Jahre und älter)Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre)
Anzahl

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

2011108.18090.25410.6987.228
2012105.45888.11910.7986.541
2013105.31689.13410.3545.828
2014104.82690.4209.5134.893
2015102.63488.9669.2904.378
2016102.64689.5158.9934.138
2017100.66988.4478.3823.840
2018104.79792.0168.7094.072
2019109.84796.5419.0344.272
2020103.76192.0758.0973.589
202195.77685.8596.8623.055
202296.05187.0266.2572.768
202396.40487.6485.8982.858
Schaubild 1: Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg 2011 bis 2023 nach Altersgruppen
Schaubild 1: Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg 2011 bis 2023 nach Altersgruppen
Tabelle 2
Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in Baden-Württemberg 2000 bis 2023 nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Art der gerichtlichen Entscheidung
JahrAbgeur­teilteDarunter VerurteiltePersonen, bei denen anders entschieden wurde2)
insge­samtVerur­teilungs­quote1)darunter
FrauenNichtdeutsche
Anzahl%Anzahl%Anzahl%Anzahl

1) Anteil der Verurteilten an den Abgeurteilten.

2) Insbesondere Freisprüche, Einstellungen des Verfahrens, Absehen von Strafe.

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

2000136.480114.94484,219.54717,033.55329,221.536
2001133.010112.42084,519.16517,030.98927,620.590
2002137.424116.19784,619.66316,931.84527,421.227
2003141.974120.51884,921.18517,632.60527,121.456
2004146.699125.29685,422.37417,933.20226,521.403
2005146.426124.64085,122.02717,732.30425,921.786
2006143.388121.76384,921.66417,831.40325,821.625
2007145.214123.71085,222.75818,432.09025,921.504
2008138.656117.83885,021.55418,329.58025,120.818
2009136.044115.71885,122.11919,130.52026,420.326
2010130.681110.18784,321.58019,629.82527,120.494
2011128.614108.18084,120.98719,430.00727,720.434
2012124.904105.45884,420.80619,730.34628,819.446
2013124.293105.31684,720.64519,632.82431,218.977
2014123.299104.82685,020.67919,734.95733,318.473
2015120.406102.63485,220.24019,737.20236,217.772
2016119.867102.64685,619.19418,740.62039,617.221
2017117.605100.66985,618.53918,440.19939,916.936
2018122.208104.79785,819.00218,143.12941,217.411
2019129.274109.84785,020.03118,246.03441,919.427
2020121.997103.76185,118.27517,643.66042,118.236
2021114.08895.77683,916.45717,240.94042,718.312
2022112.36796.05185,517.40018,141.67843,416.316
2023113.16196.40485,217.67518,344.28345,916.757
Tabelle 3
Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg 2011 bis 2023 nach Personen- und Altersgruppen*)
JahrInsgesamtJugendlicheHeranwachsendeErwachsene
AnzahlVeränd. ggü. Vorjahr AnzahlVeränd. ggü. Vorjahr AnzahlVeränd. ggü. Vorjahr AnzahlVeränd. ggü. Vorjahr

%

%

%

%

*) Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre; Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre; Erwachsene: 21 Jahre und älter.

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

Insgesamt
2011108.180−1,87.228−6,410.698−6,390.254−0,9
2012105.458−2,56.541−9,510.798+0,988.119−2,4
2013105.316−0,15.828−10,910.354−4,189.134+1,2
2014104.826−0,54.893−16,09.513−8,190.420+1,4
2015102.634−2,14.378−10,59.290−2,388.966−1,6
2016102.646+0,04.138−5,58.993−3,289.515+0,6
2017100.669−1,93.840−7,28.382−6,888.447−1,2
2018104.797+4,14.072+6,08.709+3,992.016+4,0
2019109.847+4,84.272+4,99.034+3,796.541+4,9
2020103.761−5,53.589−16,08.097−10,492.075−4,6
202195.776−7,73.055−14,96.862−15,385.859−6,8
202296.051+0,32.768−9,46.257−8,887.026+1,4
202396.404+0,42.858+3,35.898−5,787.648+0,7
Deutsche
201178.173−2,75.386−6,88.007−7,264.780−1,8
201275.112−3,94.875−9,57.998−0,162.239−3,9
201372.492−3,54.323−11,37.474−6,660.695−2,5
201469.869−3,63.591−16,96.718−10,159.560−1,9
201565.432−6,43.185−11,36.092−9,356.155−5,7
201662.026−5,22.969−6,85.610−7,953.447−4,8
201760.470−2,52.750−7,45.088−9,352.632−1,5
201861.668+2,03.106+12,95.285+3,953.277+1,2
201963.813+3,53.307+6,55.514+4,354.992+3,2
202060.101−5,82.766−16,45.250−4,852.085−5,3
202154.836−8,82.371−14,34.666−11,147.799−8,2
202254.373−0,82.045−13,74.394−5,847.934+0,3
202352.121−4,12.032−0,63.835−12,746.254−3,5
Nichtdeutsche
201130.007+0,61.842−5,42.691−3,425.474+1,5
201230.346+1,11.666−9,62.800+4,125.880+1,6
201332.824+8,21.505−9,72.880+2,928.439+9,9
201434.957+6,51.302−13,52.795−3,030.860+8,5
201537.202+6,41.193−8,43.198+14,432.811+6,3
201640.620+9,21.169−2,03.383+5,836.068+9,9
201740.199−1,01.090−6,83.294−2,635.815−0,7
201843.129+7,3966−11,43.424+3,938.739+8,2
201946.034+6,7965−0,13.520+2,841.549+7,3
202043.660−5,2823−14,72.847−19,139.990−3,8
202140.940−6,2684−16,92.196−22,938.060−4,8
202241.678+1,8723+5,71.863−15,239.092+2,7
202344.283+6,3826+14,22.063+10,741.394+5,9
Tabelle 4
Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg nach ausgewählten Straftatengruppen 2011 bis 2023
JahrVerur­teilte insge­samtdarunter
Straßen­verkehrs­delikteBetrug und UntreueDieb­stahls­delikteDrogen­delikteGewalt­delikte
Anzahl

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

2011108.18026.07224.08216.5757.1114.889
2012105.45824.56322.92616.4637.4534.589
2013105.31623.95423.30117.0857.9824.411
2014104.82623.54223.91517.3198.6333.818
2015102.63422.88823.04417.7808.4893.611
2016102.64622.86020.88318.4038.6673.694
2017100.66924.53419.27815.4449.1843.704
2018104.79725.11320.29515.6029.8943.758
2019109.84726.83720.14215.48811.0703.902
2020103.76125.53917.61113.89211.0533.647
202195.77623.08216.35811.07910.3623.284
202296.05125.06114.63212.1048.7343.065
202396.40424.90512.56716.3077.7443.439
Schaubild 2: Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg nach ausgewählten Straftatengruppen 2011 bis 2023
Schaubild 2: Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg nach ausgewählten Straftatengruppen 2011 bis 2023
Tabelle 5
Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg nach Art der Straftat und Altersgruppen*) 2023
Strafbare HandlungVerurteilte insgesamtVerurteilte JugendlicheVerurteilte HeranwachsendeVerurteilte Erwachsene
20232022Veränd. 2023 ggü. 2022Delikt­struk­tur 20231)2023Veränd. 2023 ggü. 2022Delikt­struk­tur 20231)2023Veränd. 2023 ggü. 2022Delikt­struk­tur 20231)2023Veränd. 2023 ggü. 2022Delikt­struk­tur 20231)
Anzahl%Anzahl%Anzahl%Anzahl%

*) Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre, Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre, Erwachsene: 21 Jahre und älter.

1) Anteil an den Straftaten insgesamt.

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

I. Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und Straßenverkehrsgesetz81.34379.850+1,984,42.455+5,485,94.742-3,580,474.146+2,184,6
1. Straftaten gegen Staat, öffentliche Ordnung und im Amt, außer im Straßenverkehr (§§ 80a-168,331-358, außer § 142 StGB)4.3024.049+6,24,5131−18,64,6261-22,84,43.910+10,14,5
2. Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr (§§ 169-241a StGB)15.49214.973+3,516,1879+7,130,8982-13,116,613.631+4,715,6
darunter 
Sexueller Missbrauch von Kindern (§§ 176-176b StGB)129159−18,90,124−14,30,85−54,50,1100−16,70,1
Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 6-8 StGB)122111+9,90,115+7,10,516−5,90,391+13,80,1
Mord und Totschlag (§ 211-213 StGB)8662+38,70,14−42,90,16+200,00,176+43,40,1
Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)4.5724.233+8,04,7220−7,97,7287−2,04,94.065+9,84,6
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1-5 StGB)2.4602.251+9,32,6417+27,114,6303−10,15,11.740+9,72,0
3. Straftaten gegen das Vermögen (§§ 242-305a,316a StGB)36.18235.293+2,537,51.278+9,444,72.154+7,336,532.750+2,037,4
darunter 
Einfacher Diebstahl (§ 242 StGB)13.3159.874+34,813,8608+22,121,3812+47,613,811.895+34,813,6
Schwerer Diebstahl (§§ 243-244a StGB)2.9922.230+34,23,1196+0,56,9257+25,44,42.539+38,72,9
Betrug und Untreue (§§ 263-266b StGB)12.56714.632−14,113,0125−16,14,4625−12,210,611.817−14,213,5
4. Gemeingefährliche einschl. Umwelt-Straftaten, außer im Straßenverkehr (§§ 306-330a StGB, ohne §§ 315b-d, §§ 316, 316a und 323a StGB i.V.m. Verkehrsunfall)462474−2,50,520+5,30,725−13,80,4417−2,10,5
5. Straftaten im Straßenverkehr (StGB und StVG)24.90525.061−0,625,8147−8,15,11.320−6,322,423.438−0,226,7
darunter 
Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB)4.5324.437+2,14,726−3,70,9295+5,05,04.211+2,04,8
Fahrlässige Tötung und Körperverletzung (§§ 222,229 StGB)2.3262.413−3,62,47−30,00,2192−11,53,32.127−2,72,4
Trunkenheit im Verkehr (ohne Personenschaden) (§§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, 316 StGB)10.45110.443+0,110,832−25,61,1447−14,77,69.972+1,011,4
Führen eines Kfz ohne Erlaubnis oder trotz Verbots (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG)4.9275.201−5,35,158−9,42,0230−7,33,94.639−5,15,3
II. Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen15.06116.201−7,015,6403−8,214,11.156−14,019,613.502−6,415,4
darunter 
Betäubungsmittelgesetz7.7448.734−11,38,0346-9,912,1818−20,213,96.580−10,27,5
Aufenthaltsgesetz1.9582.029−3,52,01x0,075+5,61,31.882−3,92,1
Asylgesetz2925+16,00,0--0,01x0,028+12,00,0
III. Straftaten insgesamt96.40496.051+0,4100,02.858+3,3100,05.898-5,7100,087.648+0,7100,0
darunter 
Straftaten ohne Straftaten im Straßenverkehr71.49970.990+0,774,22.711+3,994,94.578-5,677,664.210+1,173,3
Tabelle 6
Rechtskräftig Verurteilte in Baden-Württemberg nach strafbaren Handlungen und Art der Strafe 2011 bis 2023
JahrAbge­urteilte insge­samtRechts­kräftig Verur­teilte insge­samtArt der schwersten Strafe oder Maßnahme nach
allgemeinem StrafrechtJugendstrafrecht
Freiheits­strafeGeld­strafeJugend­strafeZucht­mittelErzie­hungs­maß­regel
zusam­mendar. mit Be­währungzusam­mendar. mit Be­währung
Anzahl

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

2011128.614108.18014.95611.04580.5842.3211.2478.8581.460
2012124.904105.45814.73110.88278.7822.2651.2358.3371.343
2013124.293105.31614.29910.52380.1372.0711.1777.6271.181
2014123.299104.82613.4489.81382.1171.7921.0186.500969
2015120.406102.63412.8169.43181.4281.5638555.907919
2016119.867102.64613.3499.40281.1841.5648465.719830
2017117.605100.66913.1139.13080.0241.5508435.189793
2018122.208104.79713.3829.26383.4441.5227925.711738
2019129.274109.84713.6709.69687.6641.6218435.952940
2020121.997103.76112.4738.89284.0681.3897774.917914
2021114.08895.77611.9908.61377.3751.3047414.260847
2022112.36796.05111.0817.94279.3691.0845383.869648
2023113.16196.40411.4638.23579.4881.0735773.718662
Tabelle 7
Rechtskräftig Verurteilte und Vorverurteilungen in Baden-Württemberg 2023
Merkmal2023
AnzahlAnteil

1) einschl. 6 397 Verurteilungen ohne Angabe über frühere Strafen oder Maßnahmen.

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.

Verurteilte insgesamt1)96.404x
darunter
Verurteilte mit Angaben über frühere Strafe oder Maßnahme (wegen Verbrechen und Vergehen)90.007100,0
ohne Vorverurteilung50.57356,2
mit Vorverurteilung/-en39.43443,8
Jugendstrafrecht5.453x
darunter
Verurteilte mit Angaben über frühere Strafe oder Maßnahme (wegen Verbrechen und Vergehen)4.510100,0
ohne Vorverurteilung2.79462,0
mit Vorverurteilung/-en insgesamt1.71638,0
mit … Vorverurteilung/-en
181547,5
239523,0
3 und mehr50629,5
Allgemeines Strafrecht90.951x
darunter
Verurteilte mit Angaben über frühere Strafe oder Maßnahme wegen Verbrechen und Vergehen)85.497100,0
ohne Vorverurteilung47.77955,9
mit Vorverurteilung/-en insgesamt37.71844,1
mit … Vorverurteilung/-en
110.55628,0
25.31414,1
3 bis 812.89434,2
9 und mehr8.95423,7