:: 170/2024

Pressemitteilung 170/2024

Kommunaler Finanzausgleich 2023: 14,3 Milliarden Euro an Zuweisungen für den kommunalen Bereich

Erstmals leichter Rückgang um 120 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich1 in Baden-Württemberg für das Jahr 2023 insgesamt rund 14,3 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten2. An die Städte und Gemeinden, Landkreise - als eigene Verwaltungseinheit - und an die kommunalen Zweckverbände flossen im Vergleich zum Vorjahr 120 Millionen (Mill.) Euro (-0,8 %) weniger an Zuweisungen. Je Einwohner/-in ergibt dies ein Betrag von 1 273 Euro (2022: 1 298 Euro).

Mit fast 8 Mrd. Euro (867 Euro je Einwohner/-in) ging mehr als die Hälfte (55,5 %) der Zuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die 9 Stadtkreise erhielten, mit einem Anteil von 23,2 % an den Zuweisungen, insgesamt 3,3 Mrd. Euro (1 590 Euro je Einwohner/-in). Auf die 35 Landkreise, als eigene Verwaltungseinheit, entfielen 3 Mrd. Euro (329 Euro je Einwohner/-in). Dies entspricht einem Anteil von 21,0 %. Die kommunalen Zweckverbände erhielten rund 43 Mill. Euro an Zuweisungen.

Nachfolgend werden die drei umfangreichsten Zuweisungsarten (Anteil von 88 % an gesamten Zuweisungen) kurz vorgestellt.

Die Schlüsselzuweisungen sind für den kommunalen Bereich, mit einem Anteil von 62 % an den gesamten Zuweisungen, die wichtigsten Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Sie dienen zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben, die ggf. nicht durch die eigenen Steuereinnahmen abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz höhere Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde (»Übernivellierungsverbot«). Für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Zahlungsempfänger sind insbesondere die jeweiligen Einwohnerzahlen und die Fläche der jeweiligen Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl maßgebend.
Für das Jahr 2023 wurden 336 Mill. Euro weniger an Schlüsselzuweisungen ausgezahlt. Sie verringerten sich damit gegenüber 2022 um 3,6 % auf insgesamt 8,9 Mrd. Euro. Je Einwohner/-in ergibt dies ein Betrag von 791 Euro (2022: 830 Euro).

Mit einem Anteil von 16 % an den gesamten Zuweisungen ist die Förderung der Kinderbetreuung in den Kommunen ein weiterer bedeutsamer Bereich. Es wurden für 2023 über 2,3 Mrd. Euro (207 Euro je Einwohner/-in) bereitgestellt. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 74 Mill. Euro oder 3,3 % mehr. Davon floss für die Förderung der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder fast 1,2 Mrd. Euro (16 470 Euro pro gewichtetem Kind), während auf die Förderung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder 990 Mill. Euro (3 771 Euro pro gewichtetem Kind) entfielen. Das Volumen für die Förderung der pädagogischen Leitungszeit erhöhte sich um 10 Mill. Euro auf nun 160 Mill. Euro.
Im Bereich der Kindergartenförderung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7- jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3- jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den – auf kommunalem Gebiet liegenden – Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung. Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der »pädagogischen Leitungszeit« erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.

Der Schullastenausgleich ist mit einem Anteil von 10 % an den gesamten Zuweisungen die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die hierbei zu verteilenden Mittel für 2023 betrugen 1,4 Mrd. Euro (126 Euro je Einwohner/-in). Diese Zuweisungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 104 Mill. Euro (+7,9 %). Als sogenannte Sachkostenbeiträge für die kommunalen Schulträger wurden darunter Mittel in Höhe von ca. 1,2 Mrd. Euro verteilt. Die Verteilung erfolgt nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler eines Schuljahres. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Er wird dabei so bemessen, dass die laufenden Schulkosten angemessen ausgeglichen werden sollen. Weitere 194 Mill. Euro wurden für die Kosten der Schülerbeförderung auf die Stadt- und Landkreise verteilt.

Die Gemeinden und die Stadt- und Landkreise beteiligten sich an den insgesamt ausgezahlten Zuweisungen mit der sogenannten Finanzausgleichsumlage, die das Land jährlich erhebt und die sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Steuerkraft orientiert. Für das Jahr 2023 entsprach dies einem Betrag von 5,3 Mrd. Euro. Davon fließen rund 85 % wieder in die zu verteilende Masse, der Rest verbleibt dem Land.

1 Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände

2 Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.

Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2023 in Baden-Württemberg, Angaben in Mill. EUR
Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2023 in Baden-Württemberg, Angaben in Mill. EUR
Tabelle 1
Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg 2010, 2022 und 2023
Leistungsart202320222010
Mill. EUR

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Schlüsselzuweisungen8.8979.2334.357
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst796771572
Schullastenausgleich1.4161.312918
Soziallastenausgleich8382106
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV)197200205
Familienleistungsausgleich603590424
Kinderbetreuung2.3332.259512
Insgesamt14.32514.4457.094