:: 126/2024

Pressemitteilung 126/2024

Wahlen in Zahlen

Europa- und Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg

Europawahl

  • 1 Stimme hat jede und jeder Wahlberechtigte.
  • 16 Jahre muss man mindestens alt sein, um bei der Europawahl in Deutschland wahlberechtigt zu sein. Bei der vergangenen Europawahl lag das Mindestalter bei 18 Jahren.
  • Circa 190 000 (2,3 %) der Wahlberechtigten werden minderjährig sein. Dies gilt für die Europawahl ebenso wie für die Kommunalwahlen.
  • Etwa 720 000 Erstwählerinnen und -wähler werden für die Europawahl erwartet.
  • 34 Wahlvorschläge von Parteien wurden in Baden-Württemberg zur Europawahl zugelassen.
  • 720 Sitze wird das neugewählte Europäische Parlament haben. Es handelt sich damit um die zweitgrößte demokratische Parlamentswahl der Welt nach den Indischen Parlamentswahlen. Zum Vergleich: Der Deutsche Bundestag zählt aktuell 735 Sitze, regulär hat dieser jedoch ein Kontingent von 598 Sitzen.
  • 96 Sitze stehen Deutschland im Europäischen Parlament zu, das sind etwa 13,3 % der Sitze – damit wird etwa jeder 8. Abgeordnete von Deutschland entsandt.
  • 30 Stimmzettel müssen pro Wahlbezirk mindestens abgegeben werden, damit dieser vor Ort ausgezählt werden kann. Sind es weniger Stimmzettel, so muss die Auszählung mit den Stimmen eines anderen Wahlbezirks gemeinsam erfolgen, um das Wahlgeheimnis zu wahren.
  • 7 747 281 Menschen waren 2019 zur Wahl berechtigt von damals gut 11 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Baden-Württemberg.
  • Etwa 64 % betrug die Wahlbeteiligung 2019 in Baden-Württemberg und lag damit etwa 11,9 Prozentpunkte über der Wahlbeteiligung im Jahr 2014 (52,1 %) und etwa 2,6 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt (61,4 %).
  • 66,4 % war die bisher höchste Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg bei Europawahlen, sie wurde 1994 erreicht.
  • 1,7 % der in Baden-Württemberg abgegebenen Stimmzettel waren 2019 ungültig – das waren 85 142 Stück.
  • 10 892 Wahlbezirke gab es zur Europawahl 2019 in Baden-Württemberg.
  • 264 Wahlbezirke wurden in Baden-Württemberg nach einem Zufallsverfahren für die Repräsentative Wahlstatistik 2024 ausgewählt.

Kommunalwahlen

  • Zwischen 8 und 60 Stimmen konnten die Wählerinnen und Wähler 2019 bei den Gemeinderatswahlen in den 1 101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs abgeben – die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Anzahl der jeweils zu wählenden Mitglieder des Gemeinderats.
  • 16 Jahre beträgt das Mindestalter bei den Kommunalwahlen. Die 16- und 17-Jährigen durften bereits 2014 erstmals an den Kommunalwahlen teilnehmen.
  • Etwa 490 000 Erstwählerinnen und -wähler werden für die Kommunalwahl erwartet.
  • 5 038 682 Menschen nahmen 2019 an den Gemeinderatswahlen teil, die Wahlbeteiligung lag bei 58,6 %.
  • 384 Gemeinden in Baden-Württemberg hatten 2019 eine unechte Teilortswahl bei den Gemeinderatswahlen.
  • In 403 Gemeinden fanden Ortschaftsratswahlen für insgesamt 1 631 Ortschaften statt.
  • 2 253 Kreistagsmitglieder wurden 2019 gewählt, davon waren 22,6 % Frauen.
  • 13 048 Ortschaftsratsmitglieder wurden 2019 gewählt, der Frauenanteil lag hier bei 23,3 %.
  • 18 674 Gemeinderatsmitglieder wurden 2019 gewählt, davon waren 26,8 % Frauen.

Weitere Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen 2024 und den jeweils vorangegangen Wahlen stellt das Statistische Landesamt in seinem Internetangebot zur Verfügung.