:: 26/2024

Pressemitteilung 26/2024

Baden-Württemberg: Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen 2022 um ein Fünftel gesunken

65 % der Nettoausgaben entfielen auf Hilfe zur Pflege

Im Jahr 2022 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 647 Millionen (Mill.) Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Konkret handelt es sich hierbei um Hilfen zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII), Hilfen zur Gesundheit (Fünftes Kapitel SGB XII), Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen (Achtes und Neuntes Kapitel SGB XII). Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe feststellt, waren dies insgesamt 20 % weniger als im Vorjahr. Damit fiel der Rückgang stärker aus als im Bundesgebiet, wo diese Sozialhilfeausgaben um 15 % zurückgingen. Ausschlaggebend für die kräftigen Rückgänge war die Hilfe zur Pflege, deren Nettoausgaben nach Umsetzung der Pflegereform zum 1. Januar 2022 in Baden-Württemberg um 30 % und bundesweit um 26 % niedriger lagen als im Vorjahr. Gemäß der Pflegereform werden Kosten für vollstationäre Pflege (Pflegegrade 2 bis 5) je nach bisheriger Verweildauer im Heim mit monatlichen Zuschlägen von bis zu 70 % des Eigenanteils aus der sozialen Pflegeversicherung bezuschusst.

Trotz des starken Rückgangs dieser Kosten blieb die Hilfe zur Pflege auch im Jahr 2022 unter den hier untersuchten Sozialhilfeleistungen mit 421 Mill. Euro und einem Anteil von 65 % die mit Abstand größte Nettoausgabenposition. Die Nettoausgaben für alle übrigen Sozialleistungsarten nahmen 2022 dagegen zu. Die Ausgaben für Hilfen zum Lebensunterhalt stiegen netto um 18 % auf 105 Mill. Euro (Anteil: 16 %). Diese Sozialleistung erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige oder längerfristig Erkrankte) unter anderem für Hausrat, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, eine Teilnahme am kulturellen Leben sowie Unterkunft und Heizung. Die Nettoausgaben für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen stiegen um 0,4 % auf 74 Mill. Euro (Anteil: 12 %) an. Darunter fallen insbesondere die Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung sowie die Alten- und Blindenhilfe. Die Hilfen zur Gesundheit nahmen um 2 % auf 47 Mill. Euro (Anteil: 7 %) zu.

Schaubild 1: Nettosozialhilfeausgaben nach SGB XII in Baden-Württemberg 2022 (Beträge in Mill. EUR)
Schaubild 1: Nettosozialhilfeausgaben nach SGB XII in Baden-Württemberg 2022 (Beträge in Mill. EUR)
Tabelle 1
Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII in Baden-Württemberg 2021 und 2022
Art der LeistungSozialhilfeleistungen nach SGB XII in Baden-Württemberg
20212022
Nettoausgaben BruttoausgabenEinnahmen Nettoausgaben
Mill. EURMill. EURMill. EURMill. EURAnteil in %Veränderung gg. 2021 in %

Datenquelle: Sozialhilfestatistik, Ausgaben und Einnahmen

Hilfe zur Pflege (Kap. 7 SGB XII)603,5467,046,5420,565,0−30,3
Hilfe zum Lebensunterhalt (Kap. 3 SGB XII)89,5116,411,1105,316,317,7
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (Kap. 8 und 9 SGB XII)73,976,62,474,211,50,4
Hilfen zur Gesundheit einschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung (Kap. 5 SGB XII) 45,947,20,446,87,22,0
Insgesamt812,8707,160,3646,8100,0−20,4