:: 212/2023

Pressemitteilung 212/2023

Finanzvermögen der Kommunen beträgt 2022 annähernd 32 Milliarden Euro

Anstieg des Finanzvermögens um 6,6 % im Vergleich zum Vorjahr

Wie das Statistische Landesamt im Rahmen der Finanzvermögenstatistik feststellt, belief sich das Finanzvermögen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände Baden-Württembergs beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt 31,6 Milliarden (Mrd.) Euro. Das sind knapp 2,0 Mrd. Euro mehr als ein Jahr zuvor (+6,6 %). Je Einwohnerin und Einwohner belief sich das Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände Baden-Württembergs damit Ende 2022 durchschnittlich auf rund 2 809 Euro.

Die beiden mit Abstand bedeutendsten Positionen des kommunalen Finanzvermögens waren Bargeld und Einlagen in Höhe von gut 13,3 Mrd. Euro, sowie Anteilsrechte (Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen) in Höhe von knapp 7,2 Mrd. Euro. Darüber hinaus wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände Forderungen aus vergebenen Krediten in Höhe von 4,7 Mrd. Euro auf und hielten Geld- und Kapitalmarkpapiere im Wert von insgesamt 3,2 Mrd. Euro. Die sonstigen Forderungen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die beispielsweise aus ausstehenden Gebühren, Beiträgen und Steuern resultieren, beliefen sich insgesamt auf gut 3,1 Mrd. Euro.

Vom Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 31,6 Mrd. Euro entfielen 18,3 Mrd. Euro (58,0 %) auf die kreisangehörigen Gemeinden, 9,4 Mrd. Euro auf die Stadtkreise (29,8 %) sowie knapp 3,9 Mrd. Euro auf die Landkreise (12,2 %). Pro Kopf liegt das Finanzvermögen der Stadtkreise mit durchschnittlich 4 501 Euro deutlich höher als das der kreisangehörigen Gemeinden mit 2 001 Euro und der Landkreise mit 422 Euro. Allerdings gibt es auch Unterschiede zwischen den Stadtkreisen: Die Landeshauptstadt Stuttgart als einziger Stadtkreis Baden-Württembergs mit über 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern weist beispielsweise ein Finanzvermögen von 8 898 Euro pro Kopf auf, die Stadtkreise mit 200 000 bis unter 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Durchschnitt hingegen lediglich 2 056 Euro pro Kopf. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Landeshauptstadt mit Anteilsrechten in Höhe von fast 2 Mrd. Euro bzw. 3 100 Euro je Einwohnerinnen und Einwohner überdurchschnittlich an Unternehmen und Einrichtungen beteiligt ist.‫‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬

Tabelle 1
Kommunales Finanzvermögen*) in Baden-Württemberg
am 31. 12. 2022 nach Größenklassen
GemeindegrößenklasseEinwohner/-innen 30.06.2022Finanzvermögen insgesamt
1.000 EUREUR je EW

*) Beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Das Finanzvermögen gegenüber dem öffentlichen Bereich ist nicht konsolidiert.

Datenquelle: Statistik des öffentlichen Finanzvermögens 2022.

Kreisangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohner/-innen
100 000 und mehr117.034179.2141.531
50 000–100 0001.041.0613.006.5382.888
20 000–50 0002.504.3225.286.0562.111
10 000–20 0002.081.0264.036.2511.940
5 000–10 0001.895.4073.503.1381.848
3 000– 5 000913.0201.381.1671.513
1 000– 3 000556.461841.5611.512
unter 1 000 Einwohner38.95167.0211.721
zusammen9.147.28218.300.9472.001
Stadtkreise mit … bis unter … Einwohner/-innen
500 000 und mehr632.1655.625.2528.898
200 000–500 000856.0971.760.4072.056
100 000–200 000543.6431.852.5953.408
50 000–100 00056.888164.2812.888
zusammen2.088.7939.402.5364.501
Landkreise mit … bis unter … Einwohner/-innen
500 000 und mehr1.640.606705.530430
200 000–500 0005.740.0352.306.691402
100 000–200 0001.766.641845.771479
zusammen9.147.2823.857.992422