Pressemitteilung 17/2023
Unbereinigter Gender Pay Gap in Baden-Württemberg 2022 bei 23 %
Bereinigter Gender Pay Gap bei 7 %
Im Jahr 2022 erhielten weibliche Beschäftigte in Baden-Württemberg einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 20,60 Euro, während männliche Arbeitnehmende im Schnitt 26,68 Euro pro Stunde bekamen. Damit verdienten Frauen im Land durchschnittlich 23 % (6,08 Euro) weniger pro Stunde als Männer. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird als Gender Pay Gap (siehe methodische Hinweise) bezeichnet.
In Deutschland waren die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – gemessen am unbereinigten Gender Pay Gap - im Jahr 2022 mit durchschnittlich 18 %, wie auch schon in der Vergangenheit, niedriger als in Baden-Württemberg.
In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden die strukturellen Unterschiede nicht berücksichtigt, auf welche die Verdienstdifferenzen zum Großteil zurückzuführen sind. Im bereinigten Gender Pay Gap wird hingegen jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist, wie z. B. Unterschiede bei ausgeübtem Beruf, Bildungsstand, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder dem Anteil von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer ähnlichen beruflichen Situation bzw. Position. Gemessen am bereinigten Gender Pay Gap verdienten Frauen in Baden-Württemberg im Jahr 2022 pro Stunde 7 % weniger als Männer in etwa vergleichbarer beruflicher Position und Situation (Bundesdurchschnitt ebenfalls 7 %). Damit bewegt sich diese Verdienstdifferenz auf ähnlichem Niveau wie 2018. Zu beachten ist jedoch unbedingt, dass aufgrund geänderter Erhebungsmethodik die Vergleichbarkeit mit Angaben aus den Vorjahren deutlich eingeschränkt ist.
Da weitere für den Verdienst relevante Einflussfaktoren, wie beispielsweise Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Elternzeit und Pflege von Angehörigen für die Analyse nicht zur Verfügung stehen und damit nicht herausgerechnet werden können, dürfte der bereinigte Gender Pay Gap tatsächlich eher geringer ausfallen.