Pressemitteilung 319/2022
Zulassungspflichtiges Handwerk im 3. Quartal 2022
Umsatzplus nicht preisbereinigt von +8,3 % sowie Beschäftigungsrückgang von −1,1 %
Das zulassungspflichtige Handwerk in Baden-Württemberg verbuchte auch im 3. Quartal 2022 höhere Umsätze1 als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorjahresquartal stiegen die nominalen – also nicht preisbereinigten – Umsatzzahlen nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Landesamtes um 8,3 % an. Bei der Zahl der Beschäftigten setzte sich die rückläufige Entwicklung dagegen weiter fort. Gegenüber dem 3. Quartal 2021 wurden 1,1 % weniger Beschäftigte gemeldet.
Innerhalb der Gewerbe verzeichneten im 3. Quartal 2022 sechs der sieben Gewerbegruppen mehr Umsatz als im Vorjahresquartal. Da es sich um nominale Zahlen handelt, ist jedoch nicht ersichtlich, in welchem Umfang sich in den gestiegenen Umsätzen der Gewerbezweige die Preissteigerungen der letzten Monate widerspiegeln. Das Bauhauptgewerbe erreichte im 3. Quartal mit einem Plus von 13,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal den stärksten Umsatzzuwachs. Einziges Gewerbe ohne Umsatzsteigerung war das Gesundheitsgewerbe. Hier lag der Umsatz knapp um 0,6 % unter dem Niveau des Vorjahresquartals.
Bei den Beschäftigtenzahlen verzeichneten allen sieben Gewerbegruppen einen Rückgang gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal. Während das Beschäftigungsniveau im Ausbaugewerbe mit einem Rückgang von 0,1 % noch fast auf Vorjahresniveau lag, verzeichneten die Handwerke für den privaten Bedarf merkliche 4,8 % weniger Beschäftigte.

Umsatz im zulassungspflichtigen Handwerk in Baden-Württemberg im 3. Vierteljahr 2022 nach Gewerbezweigen (Vorläufige Ergebnisse) | |||
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Gewerbezweig1) | Umsatz2) | ||
Messzahl | Veränderung ggü. | ||
3. Vj 2022 | 3. Vj 2021 | ||
VJD3) 2020=100 | % | ||
1) Verzeichnis der Gewerbe lt. Anlage A der Handwerksordnung. 2) Ohne Umsatzsteuer. 3) Vierteljahresdurchschnitt. Datenquelle: Vierteljährliche Handwerksberichterstattung © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 | |||
Zulassungspflichtiges Handwerk | 112,4 | +8,3 | |
I | Bauhauptgewerbe | 113,8 | +13,5 |
II | Ausbaugewerbe | 113,6 | +11,0 |
III | Handwerke für den gewerblichen Bedarf | 120,3 | +7,5 |
IV | Kraftfahrzeuggewerbe | 103,3 | +1,7 |
V | Lebensmittelgewerbe | 109,5 | +8,2 |
V1 | Gesundheitsgewerbe | 109,6 | −0,6 |
VII | Handwerke für den privaten Bedarf | 106,5 | +4,2 |