Pressemitteilung 303/2022
April 2022: Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor seit 2018 unverändert
Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst Vollzeittätiger bei 4 421 Euro
Vollzeitbeschäftigte in Baden-Württemberg in den Wirtschaftsbereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich erhielten nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes im April 2022 einen durchschnittlichen Bruttoverdienst von 4 421 Euro (ohne Sonderzahlungen). Damit lag der Bruttomonatsverdienst im April 2022 um 8,5 % höher als noch im April 2018, als Vollzeitkräfte 4 076 Euro brutto im Monat verdienten. Im Vergleich fiel die Bruttoverdienststeigerung damit aber geringer aus als im Zeitraum von April 2014 bis 2018. Damals legten die Bruttoverdienste um +9,3 % zu (2014: 3 730 Euro/Monat).
Eine Gegenüberstellung des Dienstleistungsbereichs mit dem Produzierenden Gewerbe zeigt, dass der Bruttomonatslohn ohne Sonderzahlungen im Produzierenden Gewerbe mit 4 459 Euro auch im April 2022 höher lag als bei Vollzeitbeschäftigten im Dienstleistungssektor, die im Durchschnitt 4 326 Euro pro Monat verdienten. Der Bruttoverdienst von Vollzeitkräften in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei fiel hier mit 2 493 Euro pro Monat deutlich geringer aus.
Bruttomonatsverdienst im April 2022 2,6-mal höher als Mindestlohn
Der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn stieg zwischen 2018 und 2022 von 8,84 Euro auf 9,82 Euro, so dass sich bei dem für April 2022 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro/Stunde bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39,9 Stunden ein monatlicher Mindestlohn von rund 1 702 Euro ergibt (2018: 1 532 Euro). Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst Vollzeitbeschäftigter in Baden-Württemberg lag im April dieses Jahres folglich mit dem Faktor 2,6 etwa zweieinhalbmal so hoch wie der gesetzliche Mindestlohn (2018: 2,7-mal so hoch).
Über die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse im Gastgewerbe im Niedriglohnsektor
Rund 17 % der abhängig Beschäftigten in Baden-Württemberg (ohne Auszubildende) arbeiteten im April 2022 im Niedriglohnsektor, dazu zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden. Damit wurden rund 0,94 Millionen (Mill.) Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto je Stunde entlohnt. Dies waren etwas weniger niedrig entlohnte Jobs als im April 2018 (0,97 Mill.), als die deutschlandweite Niedriglohnschwelle 11,05 Euro/Stunde betrug. Der Anteil der niedrig entlohnten Jobs an allen ca. 5,7 Mill. Beschäftigungsverhältnissen (ohne Auszubildende) in Baden-Württemberg blieb damit im Vierjahresvergleich in etwa konstant bei 17 % (2018: 17,3 %, 2022: 16,6 %).
Ein Blick auf die Branchen zeigt, dass der Anteil der Niedriglohnjobs im Verarbeitenden Gewerbe mit ca. 7 % und bei Erziehung und Unterricht mit rund 8 % eher niedrig ausfällt. Während bei der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (u. a. Reisebüros, KfZ-Vermietung, Wachdienste, Gebäudereinigung, Call Center) 40 % der Beschäftigten im Niedriglohnbereich vergütet werden und im Gastgewerbe mehr als die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (57 %) im April 2022 im Niedriglohnsektor lagen.
Die Lohnspreizung – der Abstand zwischen hohen und niedrigen Verdiensten – hat sich seit 2018 nicht verringert. Denn die durch die Mindestlohnerhöhungen ausgelösten Verdienststeigerungen am unteren Ende der Lohnskala wurden auch in der Mitte und am oberen Rand der Verdienstverteilung erzielt. So verdienten die Beschäftigten am oberen Ende der Lohnskala auch im April 2022 etwa das 3,4-fache derjenigen am unteren Ende. Eine Hauptursache für die nach wie vor hohe Verdienstdifferenz zwischen Gering- und Besserverdienenden in Baden-Württemberg sind die sehr hohen Verdienste, die von den Spitzenverdienern erzielt wurden. Beispielsweise erhielten knapp 1 % der Beschäftigten Bruttostundenlöhne von rund 73 Euro und mehr.

Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg im April 2022 nach ausgewählten Wirtschaftszweigen1) | ||
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Wirtschaftszweig | Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen in Euro | |
1) Die Angaben für die Wirtschaftszweige O "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" und P "Erziehung und Unterricht" werden nicht erhoben, sondern aus der Personalstandsstatistik und aus Tarifangaben geschätzt. () Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher Datenquelle: Verdiensterhebung. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 | ||
A– S | Gesamtwirtschaft | 4.421 |
A | Land-u. Forstwirtschaft, Fischerei | 2.493 |
B-S | Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich | 4.427 |
B – F | Produzierendes Gewerbe | 4.459 |
C | Verarbeitendes Gewerbe | 4.742 |
D | Energieversorgung | 5.306 |
F | Baugewerbe | 3.616 |
G - S | Dienstleistungsbereich | 4.326 |
G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 4.229 |
H | Verkehr und Lagerei | 3.329 |
I | Gastgewerbe | (2.787) |
J | Information und Kommunikation | 5.731 |
K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 5.490 |
M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen | 5.402 |
N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen | 3.093 |
O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung1) | 4.204 |
P | Erziehung und Unterricht1) | 4.707 |
Q | Gesundheits- und Sozialwesen | 4.222 |
R | Kunst, Unterhaltung und Erholung | (4.116) |
S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen | 3.982 |