Pressemitteilung 199/2022
Zahl der Erbschaften und Schenkungen in Baden-Württemberg legen 2021 deutlich zu
Wert der steuerpflichtigen Erwerbe steigt auf 8,5 Milliarden Euro
Im Jahr 2021 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg mehr als 31 500 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von fast 12,0 Milliarden (Mrd.) Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 13,2 %. Noch stärker erhöhte sich der Gesamtwert der Vermögensübergänge (29,1 %). Merklich gestiegen ist damit der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit etwa 380 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 333 000 Euro. Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen Übertragungen, in denen kein steuerpflichtiger Erwerb festgestellt wurde.
Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (nach Berücksichtigung von Freibeträgen etc.) lag mit 8,5 Mrd. Euro auf dem höchsten Stand der letzten 15 Jahre und stieg gegenüber dem Vorjahr um 35,4 %. Der Wert der festgesetzten Steuer war mit 1,6 Mrd. Euro um 43,5 % höher als im Vorjahr. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 19,2 %.
Bei etwa 25 500 Fällen und somit bei mehr als vier Fünftel der erfassten Vermögenserwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei knapp 9,2 Mrd. Euro, womit mehr als drei Viertel des übertragenen Gesamtvermögens auf Erbschaften entfiel. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 2,8 Mrd. Euro. Von den insgesamt festgesetzten Steuern entfielen 0,3 Mrd. Euro auf steuerpflichtige Schenkungen, bei Erbschaften wurden 1,3 Mrd. Euro als Steuer festgesetzt.
Rund 43 % der steuerpflichtigen Erwerbe entfiel auf Vermögensübertragungen bis 50 000 Euro. Deren Anteil am Gesamtwert des übertragenen steuerpflichtigen Vermögens lag mit 280 Millionen (Mill.) Euro bei 3,3 %. Dagegen fanden in 9,1 % der Fälle steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 500 000 Euro statt, die einen Gesamtwert von 5,7 Mrd. Euro hatten. Deren Anteil am Gesamtwert der Vermögenstransfers lag bei 67,0 %. Auf diese Erwerbe entfielen insgesamt 1,1 Mrd. Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Im Jahr 2021 wurden von den Finanzbehörden im Südwesten 12 900 Nachlässe erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben in 2021 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 11,0 Mrd. Euro. Unterteilt nach Vermögensarten entfielen 4,2 Mrd. Euro auf Grundvermögen (38,3 %), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von 1,1 Mrd. Euro (10,4 %). Der Großteil des Nachlasswertes (50,7 %) umfasste mit 5,6 Mrd. Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Die Nachlassverbindlichkeiten lagen bei 1,9 Mrd. Euro.


Steuerpflichtiger Erwerb in Baden-Württemberg Veranlagung 2021 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart | ||||
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Steuerbarer Erwerb von … bis unter … EUR | Übertragenes Vermögen | |||
Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | |
Anzahl | 1.000 EUR | |||
Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 | ||||
unter 50.000 | 10.996 | 2.647 | 228.864 | 51.015 |
50.000–100.000 | 4.724 | 899 | 341.104 | 63.866 |
100.000–200.000 | 4.191 | 845 | 601.191 | 119.910 |
200.000–500.000 | 3.687 | 815 | 1.137.506 | 249.934 |
500.000 u. mehr | 2.033 | 834 | 3.760.625 | 1.922.479 |
Erbschafts- und Schenkungsteuer: Steuerpflichtige Erwerbe insgesamt in Baden-Württemberg 2021 nach Erwerbsart | ||||
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Steuerpflichtiger Erwerb1) | Erwerbe vor Abzug2)3) | Erwerbe nach Abzug2)3) | Steuerpflichtiger Erwerb | Tatsächlich festgesetzte Steuer |
Anzahl Fälle | ||||
1) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb grösser 0 Euro. 2) Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle bei Erwerben von Todes wegen. 3) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Gewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen. Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 | ||||
Erwerb von Todes wegen | 25.525 | 25.517 | 25.665 | 25.503 |
Schenkung | 6.031 | 6.001 | 6.049 | 5.846 |
Erwerbe insgesamt | 31.556 | 31.518 | 31.714 | 31.349 |
1.000 EUR | ||||
Erwerb von Todes wegen | 9.155.137 | 7.936.362 | 6.077.193 | 1.347.936 |
Schenkung | 2.824.998 | 1.732.246 | 2.409.815 | 279.237 |
Erwerbe insgesamt | 11.980.135 | 9.668.608 | 8.487.008 | 1.627.173 |