:: 213/2021

Pressemitteilung 213/2021

Lohnsteuerzerlegung 2018

Rund 1 Million Zerlegungsfälle mit einem Zerlegungsbetrag von rund 6,3 Milliarden Euro

Für das Veranlagungsjahr 2018 ermittelte das Statistische Landesamt rund 1 Million Zerlegungsfälle in Baden-Württemberg mit einem Zerlegungsbetrag von rund 6,3 Milliarden (Mrd.) Euro. Dies stellt die Summe der Ausgleichsansprüche an die anderen Bundesländer dar. Dem gegenüber erheben diese Ausgleichsansprüche in Höhe von 9 Mrd. Euro. Somit ergibt sich für Baden-Württemberg im Jahr 2018 ein negativer Saldo in Höhe von 2,7 Mrd. Euro. Dies ist eine Steigerung um 10 % gegenüber 2017 (2,5 Mrd. Euro) und entspricht grundsätzlich dem Trend der letzten Jahre.

Seit 2010 sind Hamburg und Nordrhein-Westfalen die einzigen Bundesländer, gegenüber welchen Baden-Württemberg einen positiven Saldo aufweist. Das heißt die Ansprüche Baden-Württembergs sind höher als die Gegenansprüche. Die verbleibenden Bundesländer haben mindestens seit 2010 höhere Gegenansprüche. Wobei im Jahr 2018 die drei an Baden-Württemberg angrenzenden Bundesländer Rheinland-Pfalz (1,2 Mrd. Euro), Hessen (1,2 Mrd. Euro) und Bayern (2,6 Mrd. Euro) über die Hälfte (54 %) aller Ausgleichsforderungen auf sich vereinten. Generell gilt, je weiter entfernt, umso geringer sind die Zerlegungsfälle und dementsprechend auch die Forderungen.

Lohnsteuerzerlegung

Im Rahmen der Verteilung des den Ländern zustehenden Anteils am Lohnsteueraufkommen auf die einzelnen Bundesländer spielt die Lohnsteuerzerlegung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich hat jedes Bundesland Anspruch auf die Lohnsteuer der Steuerpflichtigen mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland (Wohnsitzprinzip). Da die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten und an das zuständige Betriebsfinanzamt abgeführt wird, kann es vorkommen, dass die Zahlung in ein anderes Bundesland fließt.1 Um zu gewährleisten, dass die Steuerbeträge dem jeweilig richtigen Wohnsitzland zufließen, überprüfen die Statistischen Landesämter alle elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen im Verfahren der Lohnsteuerzerlegung auf ihre regionale Zuordnung. Aus den Zerlegungsfällen errechnen die Landesämter schließlich die Ausgleichsansprüche ihres Landes gegenüber den anderen Bundesländern. Die errechneten Salden führen jedoch nicht direkt zu Zahlungen. Aus den ermittelten Ergebnissen werden von den obersten Finanzbehörden der Länder Zerlegungsquoten berechnet. Anhand des aktuellen Lohnsteueraufkommens werden dann mit den Zerlegungsquoten die tatsächlichen Ausgleichszahlungen ermittelt.

1 Zwei Typische Szenarien: Berufspendler mit Wohnsitz in z.B. Baden-Württemberg und Arbeitsplatz jenseits der Landesgrenzen oder Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern wickeln die Lohn- und Gehaltsabrechnung zentral an einem Standort ab.

Tabelle 1
Ausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen Baden-Württembergs gegenüber den anderen Bundesländern im Feststellungszeitraum 2018
BundeslandZerlegungsfälle AusgleichsanspruchZerlegungsfälle Ausgleichsverpflichtung Saldo
AnzahlEuro%AnzahlEuro%Euro

Datenquelle: Lohnsteuerzerlegung 2018.

Bayern299.3282.129.591.94634385.0842.566.366.99128−436.775.045
Berlin62.810270.140.627458.192386.556.3724−116.415.745
Brandenburg7.79433.553.698137.715223.472.4792−189.918.781
Bremen8.58553.400.595116.92698.033.5811−44.632.986
Hamburg41.604254.730.375425.486200.713.4702+54.016.905
Hessen146.600981.361.13515158.5751.170.337.60613−188.976.471
Mecklenburg-Vorpommern1.4935.820.864013.44264.119.4881−58.298.624
Niedersachsen39.007219.547.3143106.246663.053.4967−443.506.182
Nordrhein-Westfalen334.4671.582.174.55925220.9331.472.419.04616+109.755.513
Rheinland-Pfalz70.526542.984.5399182.6851.164.042.94913−621.058.410
Saarland9.69662.957.904122.742138.195.4782−75.237.574
Sachsen13.81466.230.436166.878378.560.1194−312.329.683
Sachsen-Anhalt2.16014.903.176031.662146.695.4542−131.792.278
Schleswig-Holstein10.71158.497.500130.491180.109.7292−121.612.229
Thueringen7.54755.471.065137.568179.789.2332−124.318.168
Insgesamt1.056.1426.331.365.7341001.394.6259.032.465.491100−2.701.099.758