Pressemitteilung 27/2020
Wohnungsunternehmen liefern Bestandslisten für den Zensus 2021
Präsidentin Dr. Brenner bittet um tatkräftige Unterstützung
2021 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig.
Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bezieht im Rahmen der Vorbereitungen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) des Zensus 2021 die Wohnungsunternehmen und gewerblich tätigen Eigentümerinnen und Eigentümer (sog. Großeigentümer) sowie Verwaltungen mit ein.
Großeigentümer und Verwaltungen sind im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung für eine Vielzahl an Gebäuden und Wohnungen auskunftspflichtig. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg tritt daher Anfang Februar 2020 mit ca. 1 700 Großeigentümern in Kontakt, um diese Datenlieferungen vorzubereiten und den Unternehmen eine gesammelte und elektronische Lieferung ihrer Bestände zu ermöglichen. Mit Inkrafttreten des Zensusgesetzes 2021 (ZensG 2021) am 3. Dezember 2019 wurden dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
In der Bestandsliste werden alle Gebäudeanschriften aufgeführt, an denen Wohnungsunternehmen Gebäude mit Wohnraum oder Wohnungen im Eigentum haben oder verwalten. Zur Übermittlung dieser mitunter umfangreichen Bestandslisten wurde eigens ein sicheres Online-Meldeverfahren entwickelt, das zur Entlastung bei der Erfüllung der Meldepflicht beiträgt. Die Merkmale für alle zugehörigen Wohngebäude können kompakt in einer Datei übermittelt werden, die frühzeitig von Großeigentümern vorbereitet werden kann. Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle angeschriebenen Unternehmen dabei um tatkräftige Unterstützung.