:: 95/2019

Pressemitteilung 95/2019

Voraussichtlich gut 200 000 minderjährige Wahlberechtigte bei den Kommunalwahlen 2019

Erwartete Zahl der wahlberechtigten 16- und 17-Jährigen konstant

Entsprechend einer Schätzung des Statistischen Landesamtes werden bei den Kommunalwahlen 2019 gut 200 000 Wahlberechtigte unter 18 Jahren alt sein. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2014, als 16- und 17-Jährige erstmals in Baden-Württemberg ihre Stimme abgeben durften, ist die Gruppe gleich groß geblieben. Die meisten minderjährigen Wahlberechtigten finden sich voraussichtlich im Landkreis Ludwigsburg mit gut 10 200 Personen, gefolgt von den Landkreisen Esslingen und Rhein-Neckar-Kreis mit jeweils ca. 10 000 Personen. Die niedrigste Zahl minderjähriger Wahlberechtigter wurde mit knapp 900 16- und 17-Jährigen für den Stadtkreis Baden-Baden geschätzt. Auch für die Stadtkreise Ulm und Heidelberg ist mit vergleichsweise wenigen Wahlberechtigten unter 18 Jahren – jeweils ca. 2 000 Personen – zu rechnen.

Insgesamt wurde die Zahl der Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen 2019 auf rund 8,7 Millionen (Mill.) geschätzt. Darunter befinden sich gut 7,9 Mill. Deutsche und knapp 820 000 Unionsbürgerinnen und -bürger.1 Die Minderjährigen werden somit voraussichtlich knapp 2,4 % der Wahlberechtigten ausmachen. Wie viele Personen sich am 26. Mai 2019 für die Abgabe ihrer Stimme entscheiden werden bleibt abzuwarten.

Bei den Wahlberechtigtenzahlen zu den Kommunalwahlen 2019 handelt es sich bisher um Schätzungen auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung und des Ausländerzentralregisters. Wie viele Wahlberechtigte es tatsächlich gibt, wird erst mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst. Aufgrund der Datenlage sind keine zuverlässigen Schätzungen auf Gemeindeebene möglich. Infolgedessen werden nur Aussagen für ganz Baden-Württemberg bzw. auf Kreisebene vorgenommen.

1 Die Unionsbürgerinnen und -bürger werden bei den Kommunalwahlen (Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen) automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde geführt, sofern sie – wie auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger – seit mindestens 3 Monaten in ihrer Gemeinde wohnhaft sind. Bei der Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sind Unionsbürgerinnen und -bürger nicht wahlberechtigt.

Schaubild 1: Schätzung der minderjährigen Wahlberechtigten in den Stadt- und Landkreisen bei den Kommunalwahlen 2019
Schaubild 1: Schätzung der minderjährigen Wahlberechtigten in den Stadt- und Landkreisen bei den Kommunalwahlen 2019
Tabelle 1
Schätzung der minderjährigen Wahlberechtigten in den Stadt- und Landkreisen bei den Kommunalwahlen 2019
Stadtkreis (SKR), Landkreis (LKR),
Land
Minderjährige Wahlberechtigte
Anzahl

Hinweis: Aufgrund von Rundungsungenauigkeiten kann die Summe der Werte der einzelnen Stadt- und Landkreise von dem für Baden-Württemberg angegebenen Wert abweichen.

Datenquelle: Schätzung auf Grundlage der Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 30.11.2018 und der Ergebnisse des Ausländerzentralregisters zum 31.12.2018.

Stuttgart (SKR)9.100
Böblingen (LKR)7.300
Esslingen (LKR)10.000
Göppingen (LKR)4.900
Ludwigsburg (LKR)10.200
Rems-Murr-Kreis (LKR)8.200
Heilbronn (SKR)2.100
Heilbronn (LKR)6.900
Hohenlohekreis (LKR)2.300
Schwäbisch Hall (LKR)4.000
Main-Tauber-Kreis (LKR)2.600
Heidenheim (LKR)2.700
Ostalbkreis (LKR)6.600
Baden-Baden (SKR)900
Karlsruhe (SKR)4.400
Karlsruhe (LKR)8.200
Rastatt (LKR)4.400
Heidelberg (SKR)2.000
Mannheim (SKR)4.700
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)2.900
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)10.000
Pforzheim (SKR)2.200
Calw (LKR)3.300
Enzkreis (LKR)4.100
Freudenstadt (LKR)2.400
Freiburg im Breisgau (SKR)3.300
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)5.200
Emmendingen (LKR)3.100
Ortenaukreis (LKR)8.400
Rottweil (LKR)2.800
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)4.000
Tuttlingen (LKR)2.800
Konstanz (LKR)5.200
Lörrach (LKR)4.400
Waldshut (LKR)3.500
Reutlingen (LKR)5.500
Tübingen (LKR)4.100
Zollernalbkreis (LKR)3.800
Ulm (SKR)2.000
Alb-Donau-Kreis (LKR)4.100
Biberach (LKR)4.200
Bodenseekreis (LKR)4.100
Ravensburg (LKR)5.900
Sigmaringen (LKR)2.800
Baden-Württemberg205.500