Pressemitteilung 182/2017
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2016 bei 989 Millionen Euro
Baden‑Württemberg: Steuerfestsetzung für mehr als 25 400 Erbschaften und Schenkungen
Baden‑Württembergische Finanzämter haben 2016 in mehr als 25 400 Fällen eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erbrachte diese Steuer etwa 989 Millionen (Mill.) Euro. Damit blieb die festgesetzte Steuer nur knapp unterhalb der Schwelle von einer Milliarde Euro und lag mit 16,4 % deutlich über dem Ergebnis des Vorjahrs mit 850 Mill. Euro. Pro Steuerfall mussten 2016 durchschnittlich knapp 39 000 Euro an den Fiskus entrichtet werden.
Insgesamt erfolgte von den Steuerbehörden im Südwesten eine steuerliche Veranlagung für Vermögensübertragungen in Höhe von 10,6 Milliarden (Mrd.) Euro, das waren 27,5 % mehr als im Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dieser Summe nur Erbschafts- und Schenkungsfälle einbezogen sind, für die eine Steuerfestsetzung (ggf. auch mit 0 Euro) erfolgte. Nach Abzug aller Steuerbefreiungen und anderen Abzügen verblieben 5,9 Mrd. Euro an Vermögensübergängen, für die eine entsprechende Steuer festgesetzt wurde (+8,3 % gegenüber dem Vorjahr).
Bei vier Fünftel der Vermögensübertragungen war der Grund ein Erwerb von Todes wegen. Jedoch entfiel mit 5,9 Mrd. Euro nur 56,1 % der Vermögenssumme darauf. Der Anteil der Schenkungssumme am Gesamtwert lag bei 43,9 % oder 4,6 Mrd. Euro. Knapp 50 % der steuerpflichtigen Erwerbe in Baden‑Württemberg entfielen auf steuerpflichtige Vermögensübertragungen bis 50 000 Euro. Diese trugen allerdings nur 4,1 % zum Gesamtwert dieser Transaktionen bei. Den größten Beitrag zum Gesamtwert leisteten demgegenüber Erwerbe von mehr als 500 000 Euro (65,0 %). Im Jahr 2016 wurden von den Finanzbehörden des Südwestens Nachlässe von mehr als 9 800 Erblassern erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Jahren zuvor eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben in 2016 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 8,1 Mrd. Euro. Weniger als ein Drittel entfiel dabei auf Grundvermögen (29,6 %), der Großteil betraf mit 61,4 % dagegen sonstiges Vermögen (z.B. Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat). Nur einen geringen Anteil hatten dagegen Betriebsvermögen (8,4 %). Die Nachlassverbindlichkeiten beliefen sich auf insgesamt 2,0 Mrd. Euro.

Steuerpflichtiger Erwerb nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart; Veranlagung 2015 | ||||
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Steuerbarer Erwerb von ... bis unter ... EUR | Übertragenes Vermögen | |||
Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | |
Anzahl | 1.000 EUR | |||
Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2017 | ||||
unter 50 000 | 10.457 | 2.072 | 204.906 | 37.707 |
50 000 bis 100 000 | 3.686 | 765 | 264.428 | 53.872 |
100 000 bis 200 000 | 3.201 | 570 | 456.479 | 81.076 |
200 000 bis 500 000 | 2.509 | 608 | 770.540 | 194.737 |
500 000 bis 2,5 Mill. | 1.146 | 572 | 1.085.586 | 614.535 |
2,5 Mill. und mehr | 139 | 139 | 1.133.118 | 1.008.280 |
Erbschafts- und Schenkungsteuer: Steuerpflichtige Erwerbe insgesamt in Baden-Württemberg 2016 nach Erwerbsart | ||||
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Steuerpflichtiger Erwerb 1) | Erwerbe vor Abzug2)3) | Erwerbe nach Abzug2)3) | Steuerpflichtiger Erwerb | Tatsächlich festgesetzte Steuer |
Anzahl Fälle | ||||
1) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb > 0 Euro. 2) Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle bei Erwerben von Todes wegen. 3) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Gewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen. Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2017 | ||||
Erwerb von Todes wegen | 21.154 | 21.154 | 21.274 | 21.047 |
Schenkung | 4.731 | 4.599 | 4.755 | 4.365 |
Erwerbe insgesamt | 25.885 | 25.753 | 26.029 | 25.412 |
1 000 EUR | ||||
Erwerb von Todes wegen | 5.926.846 | 4.986.543 | 3.923.626 | 808.891 |
Schenkung | 4.641.755 | 1.107.360 | 1.992.290 | 180.213 |
Erwerbe insgesamt | 10.568.601 | 6.093.903 | 5.915.916 | 989.104 |