Industriekonjunktur

Das Verarbeitende Gewerbe ist in Baden-Württemberg einer der wichtigsten Wirtschaftsbereiche. Ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Entwicklung der Südwestindustrie, einschließlich des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, wird durch die monatlichen sowie vierteljährlichen Konjunktur- und die jährlichen Strukturerhebungen vermittelt. Diese Themenseite präsentiert Daten und Indikatoren zu den monatlichen wie auch vierteljährlichen Konjunkturerhebungen.
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Häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Die vollständigen Texte aller Rechtsgrundlagen finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 9 Absatz 1 Satz 1 ProdGewStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 9 Absatz 1 Satz 2 ProdGewStatG ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Unternehmens/Betriebs auskunftspflichtig.
Weitere Details zu erhebungsspezifischen Auskunftspflichten sind in unseren Veröffentlichungen und Datenbanken bei der jeweiligen Erhebung vermerkt.
Die Ergebnisse der Erhebungen dienen der mittel- und langfristigen Beobachtung von Wachstumsprozessen und Strukturveränderungen.
Für die gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen des Bundes und der Länder sowie für die Behörden der EU sind die Ergebnisse eine unentbehrliche Entscheidungshilfe, z. B. auf den Gebieten der Wirtschafts-, Umwelt- und Regionalpolitik. Insoweit haben die von Ihnen gemachten Angaben mittelbar auch Rückwirkungen zumindest auf die Rahmenbedingungen Ihres Handelns.
Darüber hinaus können diese Ergebnisse für Sie auch unmittelbar, z. B. als Indikator für die Entwicklungen in der Sie betreffenden Branche oder Region, von Nutzen sein. Den Verbänden, der Wissenschaft und Forschung stehen sie ebenso zur Verfügung wie den Gewerkschaften, Parteien und jeder/jedem interessierten Bürgerin/Bürger.
Ausgewählte Daten finden Sie unter anderem auf den Themenseiten des Verarbeitenden Gewerbes vom Statistischen Bundesamtes und von Eurostat
Eine WZ-Bescheinigung für Ihre Einheit können Sie per Mail (WZ-Nachweis@stala.bwl.de) oder postalisch (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Abteilung 4, Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach) beantragen.
Für die Beantragung des Nachweises für ein anderes Unternehmen wird eine aktuelle Vollmacht inklusive Firmenstempel und Unterschrift benötigt.