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Umsatz (Handwerkszählung)

Erfasst sind die steuerbaren Lieferungen und Leistungen des Unternehmens. Informationen über Unternehmen mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen werden von den Finanzbehörden zusammen mit den Angaben zur Umsatzsteuerstatistik jährlich gemeldet. Es handelt sich hierbei um alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, die im jeweiligen Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Deutschland abgegeben haben und deren Jahresumsatz im Berichtsjahr mehr als 17500 Euro beträgt.

Die steuerbaren Umsätze der einzelnen Handwerksunternehmen umfassen nicht nur den Handwerksumsatz, sondern auch Umsätze aus nichthandwerklicher Tätigkeit. Eine Aufteilung der steuerbaren Umsätze nach fachlichen Kriterien in Handwerksumsatz und sonstige Umsätze ist nicht möglich.

Da nach dem Handwerkstatistikgesetz nur selbstständige Handwerksunternehmen in die Handwerkszählung einbezogen werden, sind Umsätze aus handwerklicher Tätigkeit, die in handwerklichen Nebenbetrieben oder innerbetrieblichen Abteilungen erwirtschaftet werden, nicht in den nachgewiesenen Umsätzen enthalten.

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