Geringfügig entlohnte Beschäftigte
Zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten gehören alle Arbeitnehmer, die einer Beschäftigung nach § 8 Abs.1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen.
Zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten gehören alle Arbeitnehmer, die einer Beschäftigung nach § 8 Abs.1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen.