:: Geringfügig entlohnte Beschäftigte
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Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu den geringfügig entlohnten Beschäftigten gehören alle Arbeitnehmer, die einer Beschäftigung nach § 8 Abs.1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) nachgehen.

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