Beamte (Personal im öffentlichen Dienst)
Alle Bedienstete, die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - berufen worden sind.
Alle Bedienstete, die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - berufen worden sind.