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Gemeindefreies Gebiet

Im Sinne des Verwaltungsrechts versteht man unter einem Gemeindefreien Gebiet ein abgegrenztes Gebiet, das zu keiner politischen Gemeinde gehört. Meist sind diese Gebiete unbewohnt (Waldgebiete, Wasserflächen Truppenübungsplätze etc.). In Baden-Württemberg gibt es zwei Gemeindefreie Gebiete. Das Gemeindefreie Gebiet Rheinau im Ortenaukreis, nicht zu verwechseln mit der Stadt Rheinau ebenfalls im Ortenaukreis, und das Gemeindefreie Gebiet Gutsbezirk Münsingen im Landkreis Reutlingen.